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1 Einleitung
Die Bürger stehen in ihrer großen Mehrheit mit Überzeugung hinter der Demokratie als institutionellem System der Staatsorganisation und als Methode der Herbeiführung von legitimen politischen Entscheidungen in der Gesellschaft. Die einzige nennenswerte Gruppe in Deutschland, die dem fundamental entgegensteht, sind politische Islamisten, die ein Kalifat und eine Scharia einführen wollen. Dies wäre in mancherlei Hinsicht das direkte Gegenteil von Demokratie.
Die Bürger in Deutschland und anderen Ländern haben allerdings oft große Zweifel an einigen Strukturen und Ergebnissen der konkreten Politik und an den Parteien und Politikern, die sie machen. Demoskopische Erhebungen zeigen seit langem, dass viele Bürger den Politikern und Parteien schlechte Zeugnisse ausstellen.[1] Es fehlt dort an Fachkompetenz, Lebenserfahrung und an einer primären Orientierung an den Interessen der Bürger, in Deutschland gut zu leben. Stattdessen dominiert Überideologisierung und Moralhuberei, sowie Verteilungsdenken und Besitzstandswahrung statt Leistungsorientierung und Pragmatismus bei der Problemlösung.
Da dies schon seit vielen Jahren zu beobachten ist, kann man schlussfolgern, dass unser System der parlamentarischen Demokratie offenbar keine hinreichenden Anreize für die Parteien und Politiker liefert, zielführende Reformen für die Bürger anzupacken. Die Demokratie (Volksherrschaft) ist als dominantes Prinzip der Staatsorganisation und Entscheidungsfindung nicht verhandelbar, wohl aber einige institutionelle Teilelemente des politischen Systems. Diese gehören auf den Prüfstand. Im Sinne des Demokratieprinzips sollte der Einfluss der Bürger auf die Entscheidungen der Politik und auf die Auswahl der Personen, die sie machen, deutlich gestärkt werden.
2 Einige Funktionsmängel des bisherigen Politiksystems
1 Die Wähler haben bisher nur sehr wenig Einfluss auf die Personen, die als Abgeordnete ins Parlament gelangen. Dies gilt sowohl für die Listen-Kandidaten[2] als auch für die Wahlkreis-Kandidaten,[3] da jede Partei in jedem Wahlkreis nur eine/n einzige/n aufstellt.[4]
2 Die Wähler haben bisher praktisch gar keinen Einfluss auf die (für die Gesellschaft eminent wichtigen) Regierungsmitglieder (Minister etc). Diese haben bisher nur eine indirekte demokratische Legitimation. Sie werden oft (nicht selten ohne eine einschlägige Fachkompetenz zu haben) nach Gutsherrenart ernannt und zwar erst im Anschluss an die Parlamentswahl und die Bildung der Regierung. Damit können die Wähler auch die Ausrichtung und Qualität des prospektiven Regierungspersonals nicht bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
3 Die Bildung einer Mehrheitsregierung erfordert bei den üblichen Mehrparteienparlamenten in der Regel Koalitionen zwischen zwei oder mehr Parteien, deren Bildung langwierig sein kann und den Staat in dieser Zeit ohne politisch handlungsfähige Regierung lässt.
4 Da es sich immer um Ex-post-Koalitionen handelt (die also erst nach der Parlamentswahl gebildet werden), weiß ein Wähler bei der Stimmabgabe häufig nicht, was die von ihm gewählte Partei in Koalitionsverhandlungen „mit seiner Stimme macht“.[5]
5 Eine Koalition ist immer das Ergebnis von Entscheidungen der Parteifunktionäre und kann somit nicht ohne Weiteres für sich in Anspruch nehmen, den mehrheitlichen Wählerwillen zu repräsentieren.
6 Das Koalitionserfordernis „zwingt“ nicht selten Parteien in eine gemeinsame Regierung, die eigentlich inkompatible politische Ziele haben, was die Handlungsfähigkeit schon apriori auf einen evtl. kleinen Konsensbereich beschränkt und die Regierungsstabililtät mindert. Probleme außerhalb des Konsensbereichs werden oft ausgeklammert und bleiben ungelöst liegen (manchmal über viele Jahre), auch dann, wenn ihre Lösung essentiell und dringlich wäre.
7 Bei Koalitionsregierungen hat jede der Regierungsparteien praktisch eine Veto-Position für sämtliche Sachverhalte. Dies reduziert die Handlungsfähigkeit der Regierung und erschwert Reformen auf diversen Problemfeldern.[6] Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Parteien stark ideologisch bzw. populistisch und wenig problemorientiert bzw. pragmatisch aufgestellt sind. Die Folge ist dann ein lähmender politischer Stillstand, was in aller Regel ein erhebliche Nachteil für die Lebensqualität der Bürger und für die Gesellschaft insgesamt darstellt.
8 Die beteiligten Fraktionen erwarten voneinander typischerweise eine „Koalitionstreue“. Das bedeutet, dass ihre Abgeordneten immer so abstimmen, wie die Koalition insgesamt beschlossen hat. Dies bedeutet nicht nur, dass sie evtl. anders abstimmen, als sie vorher ihren den Wählern versprochen haben, sondern auch, dass bei einem Thema eventuell eine breite Mehrheit des Parlaments von einer kleinen Minderheit blockiert werden kann.[7] Letzteres ist ein krasser Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Die Blockade einer inhaltlichen „eigentlichen“ Parlamentsmehrheitdurch eine Minderheit kommt in der Realität der parlamentarischen Demokratie relativ häufig vor, was aufgrund der Strukturbedingungen auch nicht überraschend ist.
9 Die angebliche Erleichterung von Koalitionsbildungen ist der einzige rationale Grund für Sperrklauseln bei Parlamentswahlen (beim Bundestag 5%). Sperrklauseln sind nicht nur eine unfaire Diskriminierung neuer und kleiner Parteien.[8] Sie mindern auch die Repräsentativität und die Responsivität des Parlaments und damit dessen demokratische Legitimation.
10 Es ist zwar nicht systemnotwendig, aber gängige Praxis, dass bei Koalitionsverhandlungen die Ressorts unter den beteiligten Parteien verteilt werden, ohne dass die Eignung der Ministerkandidaten der anderen Koalitionspartner überhaupt geprüft wird. Es ist außerdem später oft schwierig, Minister, die fachlich oder politisch versagt haben, zu entlassen, da damit in der Regel die Regierungsstabilität und die Posten der anderen Kabinetts-Mitglieder in Frage gestellt würden.
11 Eine parlamentarische Demokratie beseitigt die wichtige Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive,[9] da die gleichen Parteien in beiden Gewalten die Macht haben und somit zusammen über ein Legitimationsmonopol verfügen.[10] Dieses gilt auch für alle Demokratieregeln, die sie damit zu ihrem Vorteil gestalten können.[11] Die Parteien als Inhaber des Legitimationsmonopols dehnen dieses sogar auf die Wahl der Richter der Judikative (also die dritte Gewalt) aus, von denen sie eigentlich kontrolliert werden sollen.[12]
Im wesentlichen kann man die Ursachen für diese Befunde so zusammenfassen, dass die Parteien, die das System der parlamentarischen Demokratie und dessen Demokratieregeln mit ihrer Mehrheit beschlossen haben, sämtliche Auswahl- und Entscheidungs-Macht so weit wie möglich auf sich selbst konzentriert haben. Der Gesamtheit der Bürger, die der eigentliche Souverän einer demokratischen Gesellschaft ist, trauen die Parteien offenbar nur wenig zu (was allerdings auf Gegenseitigkeit beruht). Haben sie die Bürger deshalb entmachtet? Das wäre eine ungeheure Anmaßung, die auch der Qualität der realen Politik nicht angemessen wäre.
3 Wahlrechtsdilemma in der parlamentarischen Demokratie
In einer Parlamentarischen Demokratie muss das Wahlrecht zwei wichtige Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Erstens sollen die normativen Elemente (Wertvorstellungen, Ziele, Präferenzen, Interessen etc.) der Bevölkerung möglichst adäquat im Parlament repräsentiert sein (Repräsentativität). Zweitens soll das Parlament für eine handlungsfähige und stabile Regierung sorgen. Allerdings erzeugen beide Zielsetzungen eine Dilemmasituation für das Wahlrecht zum Parlament,[13] das heißt, beide Kriterien legen unterschiedliche Regelungen für das Wahlrecht nahe.
Dies hängt auch damit zusammen, dass unterschiedliche Vorstellungen über eine adäquate Funktionsweise der Demokratie existieren, das ideal-repräsentative und das dialektische Prinzip der Demokratie. Das ideal-repräsentative Prinzip wird in einer parlamentarischen Demokratie dann relativ gut erfüllt, wenn ein reines Verhältniswahlsystem ohne Sperrklauseln, Mehrheitsprämien etc.[14] zur Anwendung kommt.
In parlamentarischen Demokratien bestehen jedoch häufig Probleme, mittels Koalitionen handlungsfähige Regierungen hervorzubringen,[15] die über eine hinreichende Zeitspanne stabil, verlässlich und strategiefähig sind. [16] Außerdem können häufig die Fehler und Versäumnisse einer Regierung, die versagt und negative Entwicklungen zu verantworten hat, aus systemimmanenten Gründen von der nachfolgenden Regierung gegebenenfalls nicht beseitigt bzw korrigiertwerden, weil für eine parlamentarische Mehrheit eventuell eine oder mehrere Parteien der alten Regierung benötigt werden und diese die entsprechenden Reformen blockieren.
Die Funktionslogik des dialektischen Prinzips der Demokratie basiert auf einer zeitlichen Folge mehrerer Wahltermine, wobei die Wähler jeweils entweder die bisherige Regierung bestätigen oder abwählen können. Die jeweilige Opposition kritisiert die Versäumnisse und negativen Folgen der Regierungspolitik. Sie weist auf kritikwürdige Sachverhalte hin und formuliert für die nächste Wahl ihr Programm als Antithese zur Politik der gegenwärtigen Regierung.[17]
Falls die Regierung nach der Wahl wechselt, handelt die neue Regierung entsprechend ihrer programmatischen Antithese (bzw. sie versucht das) und „korrigiert“ die vorherige Politik. Es ergibt sich daraus im Laufe der Zeit de facto eine Synthese, für die die neue Regierung ihrerseits beim nächsten Wahltermin durch die Bürger mittels Wieder- oder Abwahl positiv oder negativ sanktioniert wird.
Die Parlamentarischen Demokratien verschiedener Länder haben versucht, funktionierende Kompromisse zwischen den Anforderungen der Repräsentativität des Parlaments und der Handlungsfähigkeit der Regierung zu installieren. Sie haben dafür in ihren Demokratieregeln zweischneidige Konstruktionen implementiert, die sich dann in der Praxis oft als nicht befriedigend erwiesen haben. Zahlreiche Schwierigkeiten der realen Politikprozesse lassen sich auf das Spannungsverhältnis der beiden vorgenannten Anforderungen (Repräsentativität des Parlaments und Handlungsfähigkeit der Regierung) und der beiden Funktionsprinzipien (ideal-repräsentatives und dialektisches Prinzips der Demokratie) zurückführen.
Das hier vorgeschlagene Politiksystem mit separaten Wahlen für Legislative und Exekutive ermöglicht es, für die Gremien in beiden Bereichen die jeweils geeigneten Funktionsprinzipien zur Anwendung zu bringen. Bei der Parlamentswahl steht das ideal-repräsentative Prinzip im Vordergrund und bei der Regierungswahl das dialektische Prinzip der Demokratie.
Reformperspektiven für die Demokratie
Im Folgenden wird nur eine der wesentlichen Reformoption betrachtet — nämlich die separate Wahl der Regierung und des Parlaments durch die Bürger — während weitere Reformperspektiven für die Demokratie hier nur angedeutet werden und gegebenenfalls über einen Link ersichtlich sind. Dazu gehört insbesondere eine Reform des Bundestags-Wahlrechts, das den Wählern mehr Einfluss auf die Abgeordneten und die politischen Positionen der Parlamentsfraktionen ermöglicht, und die Einführung eines Bürgersenats. Dies ist ein Gremium, das von den Bürgern revolvierend gewählt wird und nicht von den Parteien dominiert werden kann. Der Bürgersenat entscheidet unter anderem über die Demokratieregeln (z.B. Wahlrecht, Parteienfinanzierung etc.) und wählt die Richter der Judikative und die Vorstände von staatlichen Fachinstitutionen.
4 Wahl der Regierung durch die Bürger
Im Reformkonzept, das im Folgenden dargestellt wird, wählen die Bürger nicht nur ein Parlament für die Gesetzgebung (Legislative), sondern auch einen Regierungskonvent für die Exekutive, der unter anderem die Regierungsmitglieder (Bundeskanzler, Minister etc.) wählt und Konfliktfälle innerhalb der Regierung entscheidet. Vereinfacht kann man sagen, dass der Regierungskonvent ein „Parlament der Exekutive“ darstellt. Das Nebeneinander von legislativem Parlament (als Gesetzgeber) und Regierungskonvent (und dessen Unabhängigkeit von der Legislative) sichert die Gewaltenteilung und ermöglicht die Nutzung der jeweils adäquaten Wahlverfahren.
Außerdem verschafft es der Regierung mehr Stabilität, eine direkte demokratische Legitimation und mehr Autonomie. Das heißt, die Regierung kann in ihren Kompetenzbereichen der Exekutive auch normative Entscheidungen für die Politik und die Gesellschaft treffen, da sie durch ihre Wahl eine eigene, direkte demokratische Legitimation erhalten hat. Für ihre laufenden Regierungsgeschäfte und die Vertretung des Staates nach außen benötigt die Regierung keine Parlamentszustimmung, solange keine neuen Gesetze erforderlich sind.
Wenn die Regierung ein neues Gesetz benötigt, muss sie sich bemühen, im Parlament in einem Diskussionsprozess eine Abstimmungsmehrheit zu erhalten. Diese kann bei verschiedenen Gesetzentwürfen durch unterschiedliche Parteien hergestellt werden (vgl. dazu Abschnitt 5).
Einfachster Fall
Wenn nur zwei Parteien zum Regierungskonvent kandidieren, stellt jede eine Kandidatengruppe zur Wahl und formuliert ein Regierungsprogramm. Jede Kandidatengruppe schlägt außerdem schon vor der Wahl bestimmte Personen für die Ämter des Regierungschefs und der einzelnen Fachminister vor. Damit sind die prospektiven Mitglieder der Regierung Bestandteile dessen, worüber die Wähler entscheiden können
Über jeden Kandidaten werden umfangreiche, relevante Informationen (Lebenslauf, Ausbildungen, Berufe, andere Tätigkeiten, Erfahrungen, Mitgliedschaften etc.) für alle Wähler verfügbar gemacht, die zuvor vom Wahlamt auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden. Die Kandidaten für die einzelnen Ministerposten können somit schon vor der Wahl von der Öffentlichkeit und der jeweiligen Fachöffentlichkeit begutachtet werden. Dies steigert das Interesse der Partei, fachlich ausgewiesene und persönlich geeignete Regierungskandidaten zu präsentieren.
Jeder Wähler kann sich bei der Wahl zum Regierungskonvent für eine der Kandidatengruppen entscheiden. Gewählt ist dann diejenige Kandidatengruppe und stellt den Regierungskonvent,[18] die die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Unmittelbar nach der Wahl tritt der Regierungs-konvent zusammen und wählt die vorgeschlagenen Personen offiziell in die Ämter als Minister[19] bzw. als Bundeskanzler.[20] Somit existiert bereits kurz nach der Wahl eine demokratisch gewählte, funktionsfähige Regierung.
Wenn drei oder mehr Parteien zum Regierungskonvent kandidieren und keine von ihnen eine absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, findet ein zweiter Wahlgang als Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten statt.
Ex-ante-Koalitionen
Einzelne Parteien können mit einer oder mehreren anderen Parteien zusammen eine gemeinsame Kandidatengruppe bilden und zur Wahl stellen (Ex-ante-Koalition).[21] Die Mitglieder einer gemeinsamen Kandidatengruppe entscheiden über ein gemeinsames Regierungsprogramm, das publiziert wird, und über die vorzuschlagenden Regierungsmitglieder.
Da der Regierungskonvent (und damit defacto die gesamte Regierung) von den Bürgern direkt gewählt wird, hat jede Kandidatengruppe ein Interesse daran, einschlägig ausgewiesene Persönlichkeiten als Kanzler- und Ministerkandidaten zu präsentieren, d.h. solche, die über entsprechende Expertise, Erfahrung, Vita, Glaubwürdigkeit etc. verfügen, um ihre Wahlchancen zu erhöhen.
Bei den Verhandlungen zur Bildung einer Ex-ante-Koalition sind die formalen Verhandlungssituationen und Anreizstrukturen der Beteiligten völlig anders als bei den derzeitigen Ex-post-Koalitionsverhandlungen, bei denen die Sitzverhältnisse und eventuelle Veto-Positionen bereits bekannt sind. Die Verhandlungsposition einer Partei bei inhaltlichen Themen oder Personalia hängt davon ab, wie ihr Beitrag zu den Wahlchancen der Kandidatengruppe (Inhalte, Personen) von den anderen beurteilt wird. [22]
Wenn eine Partei (nach Meinung der anderen) unangemessene inhaltliche oder personelle Forderungen stellt, könnten die anderen auf sie verzichten und allein oder zusammen mit anderen Parteien kandidieren, was grundsätzlich jeder Partei offensteht. Bei Ex-ante-Koalitionsverhandlungen hat (anders als oft bei derzeitigen Ex-post-Koalitionsverhandlungen) keine der Parteien eine Vetoposition.
5 Gesetzgebung
Jedes neue Gesetz benötigt, wie allgemein üblich, eine Abstimmungsmehrheit im Parlament. Die Regierung (oder eine Parlamentsfraktion) formuliert einen Gesetzentwurf. Das Parlament debattiert und entscheidet.
Anders als manche erwarten würden, wird bei separater Regierungswahl die Rolle und die Macht des Parlaments nicht geschwächt, sondern gestärkt. Die Funktionstrennung macht das Parlament zu einer hochrelevanten politischen Diskursarena über gesellschaftliche Werte und Optionen. Die einzelnen Abgeordneten der Regierungsfraktionen werden durch die Funktionstrennung von ihrer jetzigen Rolle als Mehrheitsbeschaffer der Regierung befreit, die durch die Fraktionsdisziplin erzeugt wird. Das Analoge gilt für die Oppositions-Abgeordneten. Für alle Abgeordneten kann die Weisungsfreiheit nach Artikel 38 Grundgesetz besser gesichert werden.[23]
Wenn die Parteien, die die Regierung bilden, auch eine Parlamentsmehrheit haben, besteht formal eine ähnliche Situation wie derzeit bei einer Mehrheitskoalition. Allerdings bedeutet die geringere Relevanz einer Fraktionsdisziplin, dass die Regierung auch ihre eigenen Parteifreunde im Parlament überzeugen muss. Dies wir umso besser gelingen, je wichtiger und gelungener der Gesetzentwurf ist und je stärker die Anreizdominanz der Partei ist.
Falls die Parteien, die die Regierung stellen, keine Parlamentsmehrheit haben, ist die Situation so ähnlich wie gegenwärtig bei einer Minderheitsregierung. Gegebenenfalls schließt die Regierung inhaltliche Kompromisse, um eine Mehrheit zu erreichen.[24] Dies können bei verschiedenen Fachgebieten bzw. Gesetzentwürfen (anders als bisher üblich) auch unterschiedliche Parteien sein, die gemeinsam eine Abstimmungsmehrheit herbeiführen. Dies dürfte es für einen gegebenen Gesetzentwurf erleichtern, eine Mehrheit zu erreichen. Die Anreizstrukturen der Abgeordneten weichen nämlich deutlich von denen ab, die in einer parlamentarischen Demokratie vorherrschen,[25] da die machtpolitischen Folgen durchgefallener Gesetzentwürfe weit geringer sind.[26]
In einer Parlamentarischen Demokratie können die Oppositionsfraktionen im Parlament eventuell hoffen, durch Ablehnung einer Regierungsvorlage die Regierung zu Fall zu bringen, um selbst in die Regierung einzutreten oder Neuwahlen herbeizuführen.
Im hier erörterten Reformkonzept ist die Lage anders,[27] da der Regierungschef und die Minister bereits vom Regierungskonvent gewählt wurden und diesbezüglich nicht von einer Einigung der Fraktionen über eine Unterstützung abhängig sind. Es ist auch ohne explizite Zustimmung des Parlaments immer eine gewählte Regierung vorhanden, die für ihre Kompetenzbereiche der Exekutive unmittelbar handlungsfähig ist. Die Regierung steht also nicht bei jedem Konflikt oder bei einer entsprechenden Drohung auf der Kippe, wie das in der Parlamentarischen Demokratie nicht selten der Fall ist.
6 Fazit
Zur Realisierung einer echten Gewaltenteilung sowie zur Vermeidung langer Koalitions-verhandlungen, politisch inkompatibler Regierungsparteien und instabiler Koalitions-regierungen wird im dargestellten politischen System die Regierung direkt von den Bürgern gewählt. Dadurch wird die politische Partizipation in der Gesellschaft deutlich steigen und die Demokratie in Deutschland würde erheblich gestärkt.
Insgesamt führt das hier skizzierte politische System, bei dem ein Parlament für die Legislative (d.h. für die Gesetzgebung) und ein Regierungskonvent für die Exekutive (d.h. für die Wahl und Kontrolle der Regierung) separat (und mit unterschiedlichen Verfahren) von den Bürgern gewählt werden, zu deutlich mehr demokratischem Einfluss für die Bevölkerung als bisher. Außerdem existiert jederzeit eine Regierung, die handlungsfähig und demokratisch legitimiert ist.
[1] Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 65ff
[2] Die Landeslisten zur Bundestagswahl werden bisher ausschließlich von den Parteien aufgestellt, und zwar von relativ wenigen Mitgliedern auf Präsenzparteitagen. Die Bürger haben keinerlei Möglichkeit, die Reihenfolge der Kandidaten zu beeinflussen.
[3] Bei welchem Wahlkreis-Kandidaten ein Wähler (mit seiner früher so genannten Erststimme) sein Kreuz macht, entscheidet sich in der Praxis nach seiner Parteipräferenz und nicht (wie es wohl ursprünglich die theoretische Intention des Gesetzgebers im Sinne einer Personalisierung des Wahlrechts war) nach der Person des einzelnen Kandidaten, die der Wähler in der Regel gar nicht kennt. Die allermeisten Wähler interessieren sich dafür auch gar nicht, weil im Parlament die Listen- und die Wahlkreis-Abgeordneten der gleichen Fraktionsdiziplin unterliegen. Die bisherige Auswahlmöglichkeit zwischen den Direktkandidaten verschiedener Parteien ist im deutschen Politiksystem für die meisten Wähler praxisfern und irrelevant.
[4] Wenn jede Partei in jedem Wahlkreis nur eine/n einzige/n Kandidaten/in aufstellt, ist für jeden Wähler aufgrund seiner Parteipräferenz seine Stimme bereits determiniert. Wenn das Wahlrecht es stattdessen vorgeben würde, dass jede Partei jeweils mehrere Wahlkreis-Kandidatenaufstellt, zwischen denen jeder Wähler frei entscheiden kann, gäbe es eine echte Prsonalauswahl für die Wähler. Von der Partei mit den meisten Wahlkreisstimmen kommt dann derjenige Kandidat in den Bundestag, der die meisten Stimmen erhalten hat. Dann würde es sich für die Kandidaten auch lohnen, mit politischen Schwerpunkten und Positionierungen um Stimmen zu werben. Somit könnten auch die Wähler ihre diesbezüglichen Präferenzen zum Ausduck bringen und hätten damit deutlich mehr Einfluss auf die personelle und inhaltlicheZusammensetzung des Parlaments.
[5] Das heißt, bei der Wahl „kauft er die Katze im Sack“. Eventuell merkt er zu spät, dass er inhaltliche Positionen gestärkt hat, die er tatsächlich ablehnt. Er hätte diese Partei möglicherweise gar nicht gewählt, wenn er diesen Sachverhalt vorher gekannt hätte.
[6] Die Handlungsfähigkeit einer Koalitionsregierung ist z.B. eingeschränkt, wenn diese auf einzelnen Politikfeldern keine rationalen Entscheidungen treffen kann, weil jeweils einzelne Regierungsfraktionen oder Teile davon diese blockieren. Je mehr solcher Blockaden existieren, desto geringer ist die Handlungsfähigkeit der Regierung. Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht, Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 96ff.
[7] Beispiel: Angenommen, die Parteien A und B haben jeweils 45 % der Sitze und Partei C nur 10 %. B und C bilden eine Koalition. Wenn C die Ablehnung eines Projektes, das von A und B unterstützt wird, als „Preis“ für die Regierungsbildung (und ggf. als Kompensation für Zugeständnisse bei anderen Themen) im Koalitionsvertrag erreicht hat, siegt durch die Koalitionstreue im Ergebnis die Meinung einer 10 %-Fraktion über eine „eigentliche“ 90 %-Mehrheit im Parlament.
[8] Da die Sperrklauseln wie alle Demokratieregeln von den Mehrheits-Parteien beschlossen werden, kann man diesen auch unterstellen, dass sie den Wettbewerb auf dem Wählermarkt reduzieren und Konkurrenten fern halten wollen.
[9] Vgl. zur Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative (nach Montesquieu) Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 75ff
[10] Das Legitimationsmonopol bedeutet, dass sie auf der Bundesebene die einzigen sind, die ein „demokratisches Mandat“ haben und damit demokratisch legitimiert sind. Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 36ff
[11] Die Demokratieregeln umfassen alle Spielregeln der Demokratie, z.B. Wahlrecht, Parteienfinanzierung, Kompetenzverteilungen etc. Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 225ff
[12] Vgl. dazu den kürzlichen Parteienstreit um die Wahl zum Bundesverfassungsgericht anläßlich der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf.
[13] Vgl. zum Wahlrechtsdilemma in der parlamentarischen Demokratie Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 106ff
[14] Vgl. zu Sperrklausel und Mehrheitssprämien Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 110ff
[15] Vgl. zu Koalitionen Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 98ff
[16] Die „Stabilität“ der Regierung bezieht sich auf eine gewisse zeitliche Kontinuität und Verläßlichkeit, die für alle Beteiligten antizipierbar ist. Dies ist für Verträge mit Außenstehenden ebenso vorteilhaft wie für die Implementierung von Entscheidungen nach innen. Indizien für die Nichterfüllung dieses Kriteriums sind häufige Regierungskrisen und die Tatsache, dass die einzelnen Regierungen oft kurzlebig sind. Die Politik wird „kurzatmiger“, weil sich mittel- und längerfristige Projekte politisch nicht mehr „lohnen“. Die „Strategiefähigkeit“ beinhaltet die Möglichkeit zur Einnahme strategischer und taktischer Positionen in Verhandlungen mit Außenstehenden (z.B. andere Länder oder Organisationen), was für den Erfolg der Regierungspolitik relevant sein kann.
[17] Die Wahlen sind dann in erster Linie Abstimmungen der Wähler über die Performance der bisherigen Politik. Wenn ein Wähler mit den Ergebnissen der Regierung einigermaßen zufrieden ist, stimmt er für deren Wiederwahl. Andernfalls überlegt er, ob von der Opposition bezüglich Programm, Kompetenz und Glaubwürdigkeit eine bessere Performance zu erwarten wäre und stimmt ggf. für diese. Das dialektische Prinzip basiert also auf der Disziplinierungswirkung, die durch die Möglichkeit der Abwahl auf die Regierung ausgeübt wird. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit sind die Wahlen zum britischen Unterhaus am 4.7.2024. Diese führten zur Abwahl der konservativen Regierung, weil sie bei den Wahlen 19,9 Prozentpunkte und 251 Parlamentssitze verloren hat.
[18] Der Regierungskonvent wird also von den Bürgern in einer Blockwahl gewählt, das heißt es stehen nicht die einzelnen Kandidaten zur Wahl, sondern je eine Kandidatengruppe beider Parteien, von denen jede allein den Regierungskonvent und die Regierung bilden will.
[19] Bei späteren Rücktritten aus einem Ministeramt oder aus anderen Gründen einer Vakanz erfolgt die Wahl eines Nachfolgers auf Vorschlag des Bundeskanzlers mit der Mehrheit des Regierungskonvents. Auch eine eventuelle Abberufung aus einem Regierungsamt erfolgt durch die Mehrheit des Regierungskonvents.
[20] Falls der Bundeskanzler zurücktritt oder sein Amt nicht mehr ausüben kann, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers ebenfalls durch eine Mehrheit des Regierungskonvents. Falls eine solche nicht erreicht wird oder sich die Mitglieder des Regierungskonvents zerstreiten, findet eine Neuwahl des Regierungskonvents durch die Bürger statt. In jedem Fall bleibt die bisherige Regierung im Amt, bis eine neue Regierung gewählt worden ist. Falls ein amtierender Bundeskanzler nicht mehr das Vertrauen des Regierungskonvents besitzt, wird dies nach einer gewissen Ankündigungszeit vom Regierungskonvent mit Mehrheit festgestellt und uno actu ein neuer Bundeskanzler gewählt (konstruktives Misstrauensvotum).
[21] Dies ist insbesondere für kleinere Parteien von Bedeutung, die allein nur geringe Siegchancen hätten, aber untereinander oder mit einer größeren Partei zusammen erfolgreich für den Regierungskonvent kandidieren könnten. In Mehrparteiensystemen ist es auch für größere Parteien oft vorteilhaft, sich durch Vertreter anderer Parteien als Kandidaten für den Regierungskonvent zu verstärken, um ihre Siegchancen zu erhöhen.
[22] Allen Beteiligten ist jederzeit klar, dass bei der Wahl zum Regierungskonvent in jedem Fall eine der Kandidatengruppen als Sieger hervorgehen und die Regierung bilden wird. Dies erzeugt bei allen Parteien Kompromissbereitschaft für die Bildung einer Ex-ante-Koalition.
[23] Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz lautet: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages …. sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
[24] Vgl. dazu ausführlicher Gesetzgebung bei getrennten Wahlen zu Parlament und Regierung (Diskurs D15-4).
[25] Ein wichtiger Unterschied betrifft die Anreizstrukturen der Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind. Es ist in einer parlamentarischen Demokratie ein gängiges Motiv, einen Gesetzentwurf der Regierung unabhängig von den Inhalten aus rein machtpolitischen Gründen abzulehnen. Dieses Motiv entfällt hier, da die Regierung bis zur nächsten Wahl fest im Sattel sitzt.
[26] Die Ablehnung eines einzelnen Gesetzentwurfs ändert nichts Wesentliches an den kurzfristigen Machtverhältnissen zwischen den Parteien. Den regierungbildenden Parteien dürfte es meistens gelingen, durch inhaltliche Zugeständnisse an andere Parteien eine Mehrheit herbeizuführen..
[27] Vgl. den Beitrag D15-3 „Die Wahl der Regierung durch die Bürger“
