Maschinen dürfen nicht über Leben und Tod entscheiden. KI-Waffensysteme brauchen internationale Regeln

von Diskurs Hamburg

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Das Magazin „New Scientist“ veröffentlichte im Juni 2026 einen Bericht, wonach in der Ukraine erstmals Drohnen eines ukrainischen Herstellers vollautonom Menschen getötet haben – ohne Funkverbindung, ohne Videobild und ohne menschlichen Befehl in letzter Sekunde. Wenn eine Maschine in einem Krieg also eigenständig entscheidet, wer lebt und wer stirbt, ist aus meiner Sicht eine rote Linie überschritten, hinter die internationale Gemeinschaft nicht mehr zurückkann. Denn in dem beschriebenen Fall übernahmen Kampfdrohnen die Verantwortung der Kriegsführung, und wenn dies international Schule macht, werden Menschen gegenüber Maschinen machtlos. Denn niemand kann dann für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden, weil keiner den Befehl gegeben hat. Der internationale Strafgerichtshof müsste demzufolge seine Tätigkeit einstellen, denn Maschinen können nicht vor Gericht gestellt werden.

Die deutsche Philosophin Gertrud Brücher hat in ihrem Buch „Ethik im Drohnenzeitalter“[1] bereits 2020 auf die Eskalationsgefahr unbemannter Kampfdrohnen hingewiesen, die weltweit entwickelt werden. Die Philosophin kritisierte die „außerlegalen Tötungen mit automatisierter Feinderkennung“ durch Maschinen, weil sie dem Menschen die Verantwortung für sein Handeln „abnehmen“. Gertrud Brücher stellte schon 2020 die Frage, wo denn die internationalen Proteste gegen diese selbstproduktiven High-Tech-Drohnen bleiben, die zur Apokalypse der Menschheit führen können. 

Protest kommt aktuell vom Erhard-Eppler-Kreis der SPD. Er hat nach Bekanntwerden des Drohneneinsatzes in der Ukraine in einer Pressemitteilung die Bundesregierung aufgefordert, „die Entwicklung, Herstellung, Beschaffung und den Einsatz autonom tötender Waffensysteme zu unterbinden und sich für ein weltweites, völkerrechtlich verbindliches Verbot ihrer Entwicklung, Herstellung und ihres Einsatzes einzusetzen“.[2] Der Erhard-Eppler-Kreis verweist darauf, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen und die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz seit 2023 gemeinsam dafür eintreten, dass bis Ende 2026 ein rechtsverbindliches Dokument gegen autonome Waffensysteme unterzeichnet werden soll. Bis zur Überprüfungskonferenz der UN-Waffenkonvention im November 2026 sei ein solcher Vertrag allerdings bisher nicht in Sicht. Deshalb hat der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk noch einmal eindringlich daran erinnert, dass autonome Waffen „kein Freifahrtschein für Gräueltaten“ sein dürfen und die Zivilbevölkerung vor ihnen geschützt werden müsse (ntv.de vom 16. 6.). Insofern ist es dringend erforderlich, dass auch die im Bundestag vertretenen Parteien und die Bundesregierung dazu Stellung beziehen. Denn sogar der Chef von Rheinmetall Achim Papperger fordert ein UN-Verbot derartiger Waffen bzw. internationale Regeln für den Einsatz von KI-Waffensystemen (ntv.de vom 19. 6.). Dies müsste der Ukraine, die Milliarden von der EU für ihre Armee erhält, von den internationalen Unterstützern klargemacht werden.

Auch der Präses des „Wissenschaftlichen Forums für Internationale Sicherheit“ (WIFIS) Johannes Varwick hat in seinem Buch „Stark für den Frieden“, das vor dem Bericht des „New Scientist“ erschienen ist, eine stärkere nationale und internationale Rüstungskontrolle gefordert. „Für neuere sicherheitspolitische Gefährdungen wie etwa in den Bereichen Cyber, Weltraum oder autonome Waffensysteme gibt es noch keine erfolgversprechenden Rüstungskontrollinstrumentarien – auch wenn das enorm hohe Missbrauchspotential mit gravierenden Risiken für die Menschheit allgemein bekannt ist“ (3).[3] Hinzu kommt, dass parallel zu den Enthüllungen des „New Scientist“ von Report Mainz über einen enormen Waffenschmuggel aus der Ukraine berichtet wurde. Laut Recherchen des Magazins gibt es faktenbasierte Hinweise, dass Munition und Schusswaffen von ukrainischen Schlachtfeldern verschwinden und auf dem Schwarzmarkt verkauft werden. Was passiert eigentlich, so frage ich mich, wenn autonome Kampfdrohnen in die Hände von Terroristen gelangen, wo immer sie sich in der Welt aufhalten? 

Johannes Varwick hat im Zusammenhang mit dem rasanten Ausbau der deutschen Rüstungsindustrie darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle dieser durch Öffentlichkeit und Politik erforderlich sei. Ich würde deshalb von der Bundesregierung gern die Auskunft erhalten, ob deutsche Unternehmen an der Produktion autonomer Waffensysteme, die außerlegale Tötungen mit automatisierter Feinderkennung vornehmen können, in der Ukraine beteiligt sind und ob dafür auch deutsche Steuergelder verwendet werden. Es geht nicht um autonome Waffen zur Logistikzerstörung, es geht um autonome Waffen, die über Leben und Tod von Menschen selbst entscheiden, ohne dass ihnen jemand den Befehl dazu erteilt. Denn Deutschland muss zwar verteidigungsfähig sein, und dazu gehören auch Drohnen und die Drohnenabwehr. Kriegstüchtig, im Sinne von „den Feind angreifen“ verbietet das Grundgesetz, das der Bundeswehr einen defensiven Charakter zuschreibt. Die von der Ukraine entwickelten und offenbar bereits eingesetzten Kampfdrohen, die selbständig Menschen töten, sind Offensivwaffen. Sie sollten international – wie dies die Vereinten Nationen fordern – verboten werden. Denn: „Kriegstüchtigkeit ist eben nicht das Gleiche wie Verteidigungsfähigkeit, auch wenn uns das die Erfinder dieses Begriffes permanent weismachen wollen. Während Verteidigungsfähigkeit die Fähigkeit eines Staates meint, seine territoriale Integrität und politische Souveränität im Falle eines Angriffs wirksam zu schützen, geht Kriegstüchtigkeit über dieses Konzept – gewollt oder ungewollt – hinaus.  Kriegstüchtigkeit umfasst neben der reinen Abwehrfähigkeit auch die Vorbereitung auf aktive, offensive Kriegsführung“.[4] Und diese ist nach Artikel 26 Absatz 1 des GG verboten. Darüber hinaus impliziert für mich der Begriff „Verteidigungsfähigkeit“ nicht nur militärische Mittel, sondern auch Diplomatie und Verhandlungen, also Friedensfähigkeit, die der Begriff „Kriegstüchtigkeit“ nicht einschließt. Insofern sollten wir wieder mehr über den Frieden sprechen, und den Begriff „Kriegstüchtigkeit“ aus unserem öffentlichen und medialen Sprachgebrauch streichen.


[1]      Gertud Brücher: Ethik im Drohnenzeitalter. Band 2. Freiburg/München: Karl Alber Verlag 2020.

[2]   Pressemitteilung Frieden 2.0 des Erhard-Eppler-Kreises vom 14. Juni 2026

[3]   Johannes Varwick: Stark für den Frieden. Was jetzt für eine rationale Sicherheitspolitik zu tun ist. Neu-Isenburg: Westend 2026, S. 137.

[4]   Ebenda, S. 154

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN