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1 Problem: Mangelnde Qualität von Politikern
In Diskurs D45-2 fordert Wolfgang Schlage eine Debatte über: Wie kann die Qualität der Politiker verbessert werden? Sein Eingangsstatement lautet „Nicht wenige Beobachter, dieser Autor eingeschlossen, sind der Meinung, dass … die fachliche … Qualität unserer politischen Klasse so schlecht ist wie noch nie seit Bestand der Bundesrepublik.“ Ob der Vergleich der heutigen Politiker mit denen der 50er-Jahre zutreffend ist, will ich nicht beurteilen. Aber klar dürfte sein, dass die in den letzten Jahrzehnten stark angewachsene Komplexität der Sachverhalte eine zunehmend höhere fachliche Kompetenz der Politiker erfordern würde, um auch nur einigermaßen befriedigende politische Entscheidung erwarten zu können. Das ist ganz offensichtlich nicht erfolgt, eher im Gegenteil.
Der inhaltlichen Beurteilung von Wolfgang Schlage, dass wir bei der Qualität unserer Politiker (also insbesondere bezüglich ihrer Fachkompetenz und ihrer Erfahrungen im „wahren Leben“, also außerhalb ihrer parteispezifischen Politikblase) ein gravierendes Problem haben, kann ich nur zustimmen — ebenso wie viele andere Menschen, mit denen ich über die deutsche Politik spreche. Wo sollte es auch herkommen, wenn zunehmend viele Politiker weder eine richtige Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben oder irgendeine andere relevante Berufs- oder Lebenserfahrung vorweisen können.
Die Folgen kann man sowohl an sehr vielen Politiker-Statements und Verhaltensweisen abblesen als auch an gravierenden Fehlentscheidungen. Zu letzteren nur ein Beispiel: Wenn man in einer Zeit, in der der Klimawandel ein dominierendes gesellschaftliches Thema ist, gleichzeitig die letzten Kernkraftwerke abschaltet, kann das nicht nur mit Überideologisierung erklärt werden. Da muss auch eine Menge fachlicher Inkompetenz hinzukommen. Im gleichen Kontext der „Energiewende“, die für die deutschen Bürger extrem teuer wird,[1] haben die Politiker, einen Teil der deutschen Industrie ruiniert und Deutschland gleichzeitig defacto zu einem der größten CO2-Emittenten Europas gemacht. Die dilettantische deutsche Energiepolitik ist also sowohl teuer als auch wirkungslos. Es bleibt nur die moralische Überheblichkeit von Politiker, die nicht wissen, was sie tun.
Eine wirksame Reform zur Erhöhung der durchschnittlichen Qualität von Politikern ist nicht trivial. Da die anderweitig üblichen Prüfungen der Fachkompetenz nicht in Betracht kommen, da die Personalentscheidungen durch Wahlen (von Bürgern und Parteimitglieder) zum Kernbestand der Demokratie gehören, muss man dafür sorgen, dass die demokratischen Wahlentscheidungen ihrerseits zu „besseren“ Ergebnissen führen. Dazu gehören mehrere Elemente bzw. Ziele, von denen hier im Vorgriff nur drei genannt werden sollen:
- Die jeweiligen Wähler (Bürger bei der Parlamentswahl und Parteimitglieder bei der Wahl von Kandidaten) sollten sehr gut über die Qualifikation und die früheren Leistungen der Bewerber informiert sein.
- Die jeweiligen Wähler auf den Rekrutierungsstufen zum Parlamentsabgeordneten sollten eine effektive Auswahlmöglichkeit unter verschiedenen Bewerbern haben. Diesbezüglich sind die wahlrechtlichen Vorschriften und die praktischen Usancen eher hinderlich als förderlich. Dies folgt den gängigen Motiven von Politikern und Parteien, den Wettbewerb zu vermindern.
- Die Wähler sollten sich ihrer eigenen Verantwortlichkeit für die Qualität der Politiker bewusst sein und entsprechend handeln, da die Politiker schließlich von ihnen gewählt werden. Die Demokratie lebt von der Mitwirkung der Bürger. Sie würde wesentlich besser funktionieren, wenn sich nicht so viele Bürger diesbezüglich als Trittbrettfahrer verhalten würden. Es wäre von großem Vorteil für die Qualität und die Ergebnisse der Politik, wenn die Zahl der Parteimitglieder mindestens dreimal so groß wäre und sich alle aktiv an der Personalauswahl beteiligen würden.
1.1 Personalauswahl außerhalb der Politik
In vielen Lebensbereichen hat der rapide wissenschaftliche, technische, gesellschaftliche etc. Fortschritt die Entscheidungen anspruchsvoller und komplexer gemacht. Als Reaktion darauf erfolgte in vielen Bereichen eine zunehmende Qualitätssteigerung und Ausdifferenzierung von Ausbildungen, Berufen, Karrieren etc. Viele akademische und nicht-akademische Ausbildungsgänge haben auf die Herausforderungen mit einer zunehmenden Intensivierung und Spezialisierung reagiert.
Für wettbewerbliche Unternehmen und andere Arbeitgeber ist die Qualifikation und die Leistung ihres Personals eines der wichtigsten Erfolgfaktoren. Fehlentscheidungen bei der Personaleinstellung sind regelmäßig (direkt und indirekt) kostenintensiv. Es hat sich in vielen Berufsfeldern ein differenziertes System von Ausbildungs- und Karriereschritten vor oder nach dem eigentlichen Berufseinstieg herausgebildet, oft mit leistungsbezogenen Examina (Meisterprüfungen, Masterexamina, Speziallehrgänge etc.), die mit Noten oder anderen Bewertungen versehen sind und oft auch mit Zeugnissen, Urkunden etc. dokumentiert werden. Der wichtigste Aspekt ist dabei die leistungsbezogene Anreizwirkung, die das für die Mitarbeiter erzeugt.
Die Arbeitgeber erwarten bei der Stellenbesetzung von den Bewerbern detaillierte Lebensläufe, die die einzelnen Schul- und Ausbildungsstufen und frühere berufliche Stationen ebenso dokumentieren wie dortige Erfolge etc. Viele Arbeitgeber nutzen vor der Stellenbesetzung die Dienste von Personalberatern, die darauf spezialisiert sind, die „richtigen Personen“ zu suchen und vorliegende Bewerbungsunterlagen (mit Lebensläufen, Abschlüssen, berufliche Erfahrungen etc.) zu bewerten, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Die Auswahlentscheidungen finden in einem Unternehmen meistens in einem kleinen Kreis von Personen statt, die überwiegend selbst einschlägig hochqualifiziert sind, später oft die Chefs der erfolgreichen Bewerber werden und ihrerseits einen Vorteil davon haben, wenn „die besten Leute“ eingestellt werden. Man kann dies als „Personalauswahl von oben“ bezeichnen.
Im öffentlichen Dienst existiert ein System von Laufbahnstufen, bei denen viele mit besonderen Mindestanforderungen (Lehrgänge, Examina etc.) verbunden sind. Selbst wenn viele Beförderungen (vor allem auf den unteren und mittleren Rängen) regelhaft (d.h. nach Anciennität) erfolgen, weiß dennoch jeder, dass schwache Leistungen karriere-mindernd sind. Dies gilt vor allem bezüglich der oberen Positionen, die wichtiger und begehrter sind. In dem einschlägigen fachlichen Umfeld erwirbt jeder einen individuellen Ruf, der für die weitere Karriere relevant ist.
1.2 Politik: Personalauswahl von unten
In der Politik werden die Abgeordneten, Kandidaten, Delegierte etc. in der Regel von der jeweiligen Basis gewählt, was man als „Personalauswahl von unten“ bezeichnen kann.[2] Das ist für die Demokratie für den normativen Präferenztransfer sehr bedeutsam, das heißt für die Übermittlung der politischen Wertvorstellungen von der Basis (Wähler, Parteimitglieder etc.) zu den politischen Handlungsträgern und gegebenenfalls für deren positive oder negative Sanktionierung.
Allerdings sind die Personalentscheidungen per „Wahl von unten“ für die Auswahl der bestgeeigneten Handlungsträger für die Qualität der Ergebnisse (Qualifikation und Leistung der Gewählten) ungeeignet, da die meisten der abstimmungsberechtigten Angehörigen der Basis nicht hinreichend gut beurteilen können, welche fachlichen Anforderungen zu stellen sind und wie die Bewerber (Kandidaten) danach bewertet werden können. Außerdem haben die Abstimmenden (Wähler, Parteimitglieder etc.) in der Regel keinen nennenswerten Vorteil davon, die bestgeeigneten Handlungsträger zu wählen und für die diesbezüglichen Informationserfordernisse und Entscheidungen gegebenenfallsZeit aufzuwenden. Das lässt Raum für subjektive, persönliche und möglicherweise dysfunktionale Motive.
In der Folge verlaufen die Karrieren (z.B. zu einem Bundestagsabgeordneten oder Bundesminister) deutlich weniger qualifikations- und leistungsorientiert als auf anderen Feldern der Gesellschaft. Natürlich gibt es auch hier bestimmte Fakten, die (wenn man daran überhaupt interessiert ist) frühere Leistungen innerhalb oder außerhalb der Politik anzeigen können. Diese beziehen sich in der Politikpraxis allerdings überwiegend auf A-Faktoren (politisches Handwerk) und weniger auf B-Faktoren (fachliche Kompetenz auf den inhaltlichen Feldern, auf denen sie im Parlament etc. arbeiten und entscheiden sollen).[3] Politiker, die sich vor Mikrofonen, in Talkshows etc. zu inhaltlichen Themen äußern, zeigen dabei nicht selten ihren geringen fachlichen Background.
Dass Qualifikations- und Leistungs-Merkmale in der Politik eine deutlich geringere Rolle spielen, erklärt wohl auch zu einem erheblichen Teil, dass die Akteure in Deutschland in vielen nicht staatlich dominierten Bereichen (z.B. in Unternehmen, freien Berufen, Wissenschaft etc.) eine hohe Professionalität und Fachkompetenz aufweisen, nicht jedoch in der Politik. Dort können auch unqualifizierte Personen hohe politische und staatliche Ämter erreichen. Die schwache Qualifikation vieler politischer Akteure strahlt oft auch auf weitere Bereiche aus, in denen Politiker Einfluss auf die personellen Besetzungen haben.
Diese zugespitzten Formulierungen werden deutlicher, wenn wir uns die Karriereschritte und Strukturen, die zwischen einem einfachen Bürger (Wähler) und einem Bundestags-Abgeordneten liegen, konkreter betrachten. Dies erfolgt gleich anschließend für die beiden wichtigsten Stufen, erstens (Abschnitt 2) die Wahlen zum Bundestags durch die Bürger und zweitens (Abschnitt 3) die Aufstellung der Kandidaten innerhalb der Parteien.
1.3 Normative und fachliche Kategorien
Eine wesentliche Funktion von demokratischen Wahlen zum Parlament und für Posten und Kandidaturen innerhalb einer Partei besteht in der Übermittlung von normativen Elementen (Weltanschauungen, politische oder gesellschaftliche Werte, Meinungen zu wichtigen Themen, Interessen etc.) zu den Handlungsträgen, was man als Präferenztransfer bezeichnen kann.[4] Dies verhindert bereits, dass man in der Politik, in der die Leistungskategorien weniger präzise definierbar sind, allein mit Kriterien wie Abschlüssen, Noten etc. operieren kann. Außerdem wäre dies nicht kompatibel mit dem dominanten Prinzip demokratischer Wahlen. Es kann insofern nur darum gehen, dass die jeweiligen Wähler bestmöglich über die Kandidaten informiert sind und rational abstimmen. Das kann man nicht erzwingen, sondern nur erhoffen. Aber man kann bestimmte Strukturen und Regeln schaffen, die dies wahrscheinlicher machen. Diesbezüglich gibt es viel Reformbedarf.
Anders könnte es bei Personalentscheidungen von Fraktionen, Abgeordneten oder Parteigremien bezüglich ihrer Mitarbeiter sein. Aber auch hier wird oft nicht primär nach Qualifikationen entschieden, sondern nach normativen Kriterien und persönlichen Motiven. Wenn es in politischen Kontexten um fachliche Beratung, Gutachten oder Besetzung von Fachgremien geht, entscheiden Politiker oft nicht nach bestmöglicher Fachkompetenz, sondern nach dem erwünschten inhaltlichen Ergebnis. Man wählt vorzugsweise Berater, die das bestätigen, was man selbst präferiert, aus welchen Gründen auch immer. Man findet fast immer Berater für Gefälligkeitsgutachten, wenn man entsprechend zahlt.
Diese Schieflage des politischen Beratungswesens führt dazu, dass man keineswegs sagen kann „Politiker brauchen keine Fachkentnisse, weil die Berater diese liefern“. Selbst die Beurteilung und Verwendung eines Gutachtens oder einer anderen Beratung erfordert eine einschlägige Fachkompetenz. Er führt also kein Weg daran vorbei, von den Politikern bestimmte Fachkentnisse (neben dem meistens reichlich vorhandenen juristischen Knowhow) zu fordern und auf verschiedene Weise für deren Vorhandensein zu sorgen.
1.3 Wettbewerb ist essentiell für Qualität
Für viele Bereiche und Märkte gilt üblicherweise, dass die Qualität der Ergebnisse durch eine intensive und transparente Konkurrenz der Anbieter verbessert wird. Dies gilt für Güter und Dienstleistungen ebenso wie für Personen, die bestimmte berufliche oder gesellschaftliche Positionen anstreben. Bei qualifizierten Jobs bemüht sich ein Unternehmen um die Einstellung des/r bestgeeigneten Kandidaten/in. Jeder Bewerber steht in der Regel in Konkurrenz zu anderen (gleichgültig, ob er diese kennt oder nicht). Er weiß vor allem, dass seine Chancen von seiner Qualifikation, seinen früheren Leistungen etc. abhängen, was von Anfang an (also schon lange vor der Bewerbung) entsprechende Leistungsanreize erzeugt.
Bei der Besetzung von Parlamentssitzen gibt es zwar grundsätzlich auch Konkurrenz. Diese ist aber durch die Wahlgesetze und durch diverse Usancen in den Parteien stark gemindert oder ganz abgeschafft (vgl. Abschnitte 2 und 3). Dabei spielt die Höhe der Zugangsbarrieren für Newcomer eine wesentliche Rolle. Dies erklärt bereits einen Teil der unbefriedigenden Qualität unserer Politiker. Dies soll im folgenden auf zwei Ebenen betrachtet werden, nämlich (in Abschnitt 2) die Bewerbung der Kandidaten um die Stimmen der Wähler und (in Abschnitt 3) die innerparteilichen Bewerbungen um die Kandidatenplätze im Wahlkreis und auf der Landesliste.
Es gibt in Deutschland eine große Zahl von (auch im internationalen Maßstab) hochqualifizierten Personen auf fast allen Fachgebieten. Dies gilt auch für viele Felder, auf denen Politiker Entscheidungen treffen. Warum sind von den zahlreichen Fachleuten nur so wenige in der Politik?
Eine potentielle Ursache für diesen (wahrgenommenen) Tatbestand und für das offenbar unbefriedigende Angebot von qualifizierten Personen für Parlamentssitze soll gleich anfangs erörtert werden. Bei etlichen Positionen in der Gesellschaft ist die Zahl der geeigneten Bewerber deshalb gering, weil diesen die Bezahlung im Vergleich mit den erreichbaren Alternativen als zu gering erscheint. Bei Bundestagsabgeordneten ist diese Erklärung jedoch wenig überzeugend, vor allem am Anfang einer Politikerkarriere. Sie erhalten zur Zeit Diäten in Höhe von monatlich 11.227 Euro. Hinzu kommt eine Kostenpausche von 4.500 Euro im Monat, sowie eine Bahncard 100 und etliche Flugkostenerstattungen etc. Jeder Abgeordnete erhält außerdem ein Budget von monatlich 23.200 Euro für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Berlin und im Wahlkreis. Zusätzlich werden die Büros für alle Beteiligten vom Staat finanziert. Hinzu kommen zahlreiche Möglichkeiten für Neben- und Anschluss-Jobs. Vergleichbare Einkommen könnten die meisten Bundestagsabgeordneten in alternativ erreichbaren Positionen in Wirtschaft und Gesellschaft vermutlich nicht verdienen, wenngleich es natürlich eine Reihe von Ausnahmen gibt.
2 Wahlen der Bundestagsabgeordneten durch die Bürger
Das deutsche Wahlrecht zum Bundestag beinhaltet eine Trennung von Erststimmen (zukünftig „Personenstimmen“), womit die Wahlkreisabgeordneten gewählt werden, und Zweitstimmen (zukünftig „Hauptstimmen“), die über die Verteilung der Sitze im Parlament entscheiden und damit die eigentlich relevanten Stimmen sind.[5] Dieses Nebeneinander von Erst- und Zweitstimmen ist im internationalen Vergleich sehr ungewöhnlich und der Grund für zahlreiche Missverständnisse und Funktionsmängel, die ihrerseits zu kritischen Verfassungsgerichtsurteilen geführt haben.
Das Ziel des damaligen Bundestages, nämlich die Schaffung eines Einflusses der Wähler auf die Personen, die ins Parlament gelangen, ist gut nachvollziehbar und wird auch in diesem Beitrag ausdrücklich bekräftigt. Allerdings hat sich das 1953 konzipierte Wahlrecht im Laufe der Jahre als verfehlt herausgestellt. Es wurde aber nicht grundsätzlich reformiert, sondern nur mit minimalen oberflächlichen Heftpflaster versehen, die vor allem den jeweiligen egoistischen Parteiinteressen dienten.[6] Eine Personalisierung wurde dennoch nicht erreicht, weder vor noch nach den einzelnen Änderungen.
Die Abschaffung der Trennung in Personen- und Hauptstimmen ist ein lohnendes Reformprojekt und kann bei adäquater Umsetzung den Wählereinfluss auf die Abgeordneten deutlich stärken. Für die nächsten beiden Abschnitte geht dieser Beitrag jedoch davon aus, dass die Trennung vorerst erhalten bleibt.
2.1 Wahlkreis-Kandidaten : Personalisierung ist eher ein Wunsch als eine Tatsache
Mit den Personenstimmen entscheiden die Wähler über das Direktmandat des Wahlkreises. Die einzelnen Direktkandidaten werden bisher ausschließlich von den regionalen Parteiorganisationen bestimmt, ohne dass die Wähler darauf irgendeinen Einfluss hätten. Jede Partei stellt im Wahlkreis nur eine/n einzige/n Kandidaten/in auf. Wenn man berücksichtigt, dass bei den Wahlmotiven der Bürger die Parteipräferenzen eine dominierende Rolle spielen, hat deshalb ein Wähler keine wirkliche Auswahl mehr. Aus personenbezogenen Gründen den Wahlkreiskandidaten einer anderen Partei zu wählen, ist zwar grundsätzlich möglich, aber für die meisten unrealistisch.[7] Der gängige Begriff „personalisierte Verhältniswahl“ für das deutsche Bundestagswahlrecht ist insofern eine Illusion bzw. eine Irreführung.
Etwas anderes wäre es, wenn jede Partei zwei, drei oder mehr Kandidaten pro Wahlkreis aufstellen würde, zwischen denen die Wähler entscheiden können. Wenn das Wahlrecht entsprechend geändert würde, erhielte diejenige Partei das Mandat, die in diesem Wahlkreis insgesamt die meisten Personenstimmen erhalten hat. Von dieser Partei kommt die/derjenige Kandidat/in in den Bundestag, der/die die meisten Personenstimmen auf sich vereinigt hat.[8] Dann können die Kandidaten die Wähler nicht nur mit ihren politischen Aussagen und Schwerpunkten überzeugen, sondern auch mit ihren Fachkenntnissen, Erfahrungen und früheren Leistungen in politischen und anderen gesellschaftlichen Kontexten. Dies würde nicht nur den Wählern deutlich mehr Einfluss geben, sondern auch die Qualität der Abgeordneten und des Parlaments erhöhen, was das Thema dieses Beitrags ist.
Angenommen, die Wähler hätten auf diese Weise einen Einfluss darauf, wer ins Parlament gewählt wird. Eine rationale Entscheidung setzt jedoch voraus, dass die Wähler gut über die Kandidaten informiert sind. Dazu müssen für jeden Kandidaten im Wahlkreis umfasssende Personalinformationen verfügbar gemacht werden, die relevante Angaben wie Lebenslauf, Ausbildungs- und Berufsabschlüsse, berufliche Tätigkeiten, bisherige Leistungen und sonstige Erfahrungen etc. enthält. Diese Angaben müssten frühzeitig belegt, von einer neutralen Instanz (z.B. von der Wahlbehörde) auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden und allen Wahlberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen übersandt und im Internet auf der Webseite der Wahlbehörde verfügbar gemacht werden. Diese Regeln der Informierung der Wähler sollten vom Wahlgesetz zwingend vorgeschrieben werden.
2.2 Landeslisten: Wähler bisher ohne jeglichen Einfluss
Über die Landeslisten, die jeweils die Reihungen der Kandidaten jeder Partei festlegen, entscheiden auf ihren Landesparteitagen ausschließlich die Parteien selbst. Die Wähler können dabei weder mitwirken noch später (bei der Wahl) die effektive Reihenfolge für die Vergabe von Parlamentsmandaten beeinflussen. Damit sind für die meisten Parteien — nämlich alle, die in den betreffenden Bundesländern keine Direktmandate gewinnen — die Personen, die über die Liste Abgeordnete werden, bereits vollständig determiniert, ohne dass die Wähler (über die Zahl der Mandate hinaus) darauf einen Einfluss hätten.
In solchen Bundesländern, in denen eine Partei bisher Überhangmandate gewinnt (bzw. die Zahl der Direktmandate nicht geringer ist als die Mandate gemäß der Hauptstimmen), ist deren Landesliste bezüglich der Personen dagegen völlig irrelevant, da ihre sämtlichen Mandate bereits von Direktkandidaten besetzt werden.
Es gibt in vielen Parteien die Usance, dass die Wahlkreiskandidaten einen (mindestens impliziten) Vorzug bei der Vergabe aussichtsreicher Listenplätze erhalten. Dies ist insofern problematisch, da auf diese Weise die qualitativen Folgen der wettbewerbsbeschränkten Wahlkreis-Abstimmungen (vgl. Abschnitt 3.1) auch noch auf die Landesliste übertragen werden. Dies könnte gegebenenfalls dazu führen, dass Fachleute für bestimmte Gebiete, die in der späteren Fraktion dringend gebraucht würden, gar nicht ins Parlament kommen. Für eine Reform kann man das Wahlverfahren zugrundelegen, das in Abschnitt 4 ausführlicher beschrieben wird. Auch dafür ist es erforderlich, dass für alle Kandidaten (analog zu den Wahlkreiskandidaten) ausführliche Informationen verfügbar sind.
3 Aufstellung der Kandidaten in den Parteien
Während bei den meisten Parteien die Wahlkreis-Kandidaturen scheinbar weitgehend irrelevant sind,[9] weil deren Kandidaten ohnehin keine Chance haben, diese Wahlkreise zu gewinnen, stehen sie bei einigen (insbesondere größeren) Parteien im Mittelpunkt des Interesses. Dies betraf früher nahezu ausschließlich CDU, CSU und SPD, und zwar regional stark unterschiedlich. In jüngerer Zeit sind auch Grüne, Linke und AfD hinzugekommen, die einzelne Direktmandate (vermutlich) wiederholt gewinnen.
Dies ist in einzelnen Regionen so ausgeprägt und prognostizierbar, dass sie als „sichere Wahlkreise“ einer Partei bezeichnet werden. Wer in solchen Wahlkreisen von seiner Partei als Kandidat aufgestellt wird, hat seinen Bundestagssitz praktisch sicher, unabhängig von seiner Person. Das heißt, die Wähler (der eigentliche demokratische Souverän) haben dann keinerlei Einfluss auf die Person des Mandatsinhabers.
Für fast jeden Wahlkreis gilt, dass nicht nur für die Hauptstimmen, sondern auch für die allermeisten Personenstimmen die individuelle Parteipräferenz des Wählers (und nicht die Person des Kandidaten) die Stimmabgabe bestimmt,[10] Fast jede/r Parteifreund/in von ihm/ihr würde das Mandat ebenfalls gewinnen. Dass die gewählten Direktkandidaten gern das Gegenteil reklamieren würden, ist menschlich nachvollziehbar.
Die genannten Tatsachen sind nur deshalb nicht so problematisch, weil (1) die meisten Wähler die Kandidaten ohnehin nicht kennen, also weder ihre Qualifikationen noch ihre politischen Positionen, meistens nicht einmal deren Namen.[11]Bezüglich der politischen Positionen sorgen schon die Fraktionsdisziplin und die Anreizdominanz der Partei im Parlament für Homogenisierung.[12] Abweichende Meinungen, die eigentlich zum Vorteil einer Demokratie gehören, erhöhen den Argumentationsaufwand und sind deshalb in einer Partei meistens unbeliebt und karriereschädlich, wenngleich sie in der Regel die Qualität des Ergebnisses erhöhen würden.
3.1 Wahlkreis-Kandidaturen und Zugangsbarrieren
Da in jedem Wahlkreis von jeder Partei bisher nur ein/e einzige/r Direktkandidaten/in aufgestellt wird (wenn überhaupt), erhält dieser innerparteiliche Prozess eine herausragende Bedeutung, ganz besonders in sicheren Wahlkreisen. Dieser Prozess wird von den regionalen Parteiorganisationen bestimmt und endet mit einer Abstimmung auf der Wahlkreiskonferenz.
Da die Wahlkreise in Deutschland klein sind (durchschnittlich ca. 200.000 Wahlberechtigte), gibt es auch nur eine vergleichsweise geringe Zahl von aktiven Parteimitgliedern, die über die Kandidaten entscheiden. Die Aktiven aller Parteien machen insgesamt nur 0,3 % der Bevölkerung aus, so dass 99,7 % bei keiner der Parteien an der Aufstellung von Kandidaten beteiligt sind. Dies bedeutet, dass die Rekrutierungsbasis eines durchschnittlichen Wahlkreises aktiv und passiv nur sehr klein ist.
Zusätzlich wird faktisch über den/die Wahlkreiskandidaten/in (vor allem wenn der jeweilige Wahlkreis aussichtsreich ist) intern oft von einer kleinen Gruppe von Funktionären vorentschieden.[13] Dabei sorgt die regionale Parteispitze zusammen mit der Seilschaft des bisherigen Mandatsinhabers gegebenenfalls für die erwünschte Wiederwahl.[14] Als Folge sind die Zugangsbarrieren zur Kandidatur in einem Wahlkreis für andere potentielle Bewerber sehr hoch. Diese werden häufig wegen geringer Chancen ihren Hut gar nicht erst in den Ring werfen. Damit besteht nur eine geringe effektive Konkurrenz um Wahlkreiskandidaturen.
Sowohl die geringe Größe der Wahlkreise als auch die genannten faktischen Zugangsbarrieren gegen potentielleAußenseiter sind für die Qualifikation der Abgeordneten und die Qualität des Parlaments in aller Regel nachteilig. Für fast die Hälfte aller Abgeordneten, nämlich für die Direktkandidaten aus den 299 Wahlkreisen, ist der interne Wettbewerb schon von daher stark eingeschränkt und der potentielle Wettbewerb durch Newcomer gering. Für die etablierten Wahlkreisabgeordneten sind die genannten Tatbestände dagegen vorteilhaft, weil sie ihre Positionen absichern. Dies ist ein wesentlicher Grund für lange Parlamentszugehörigkeiten und für die Widerstände gegen alle Reformen, die die Bedeutung von Wahlkreiskandidaten mindern.
3.2 Sind Wahlkreise und Wahlkreissieger besonders relevant für die Demokratie?
Mit dem Motiv, eine Personalisierung des Wahlrechts zu erreichen, führte der Bundestag 1953 die Erststimme ein, die zukünftig „Personenstimme“ heißen soll. Damit wählen die Bürger aber in der Regel (anders als vermutlich von den Erfindern angenommen) den/die Kandidaten/in derjenigen Partei, die sie auch mit ihrer Hauptstimme wählen. Damit wird die Personalisierung zur Fiktion. Dies ist auch nicht überraschend, da die Wahlkreiskandidaten den meisten Wählern ohnehin nicht bekannt sind und fast immer hinter ihrer Partei verschwinden.
Für die Politik im Bundestag ist es gleichgültig, ob jemand direkt oder über die Landesliste gewählt wurde. Die Abgeordneten unterliegen in jedem Fall der gleichen Fraktionsdisziplin und Anreizdominanz ihrer Partei und agieren auch so. Lediglich für ihre Wiederwahlchancen ist es ein Unterschied, ob sie direkt oder über die Landesliste ins Parlament gelangt sind (bzw. zukünftig in den Bundestag gelangen wollen).
Dies wäre vermutlich etwas anders, wenn die Wähler einen signifikanten Einfluss auf die Wahl bestimmter Kandidaten hätten. Dann würde es sich für diese auch lohnen, sich mit inhaltlichen Positionen und/oder Fachkompetenzen im Wahlkreis zu profilieren. Erfolgreiche Kandidaten hätten dann ein höheres Renommee, als wenn sie als „graue Mäuse“ von der Parteiliste oder in einem sicheren Wahlkreis gewählt werden.
Eine Bedeutung haben die Wahlkreiskandidaten gegenwärtig nur für die persönlichen Interessen einzelner Personen. Die Mandats- und Machtverhältnisse zwischen den Parteien ändern sich dadurch weder im Bundesland (Landesliste) noch im Bundestag, weil diese von den Zweitstimmen determiniert werden.
Einige Abgeordnete haben vorgetragen, Direktkandidaten/innen hätten eine engere Beziehung zur Bevölkerung als Listenkandidaten. Dieses Argument geht jedoch an der Sache vorbei. Trotz kleiner Wahlkreise kann von Bürgernähe schon bisher nicht die Rede sein. Das Argument der „Wahlkreisarbeit“ der Abgeordneten ist irreführend, da diese sich in der Praxis vorrangig nicht an normale Bürger/innen richtet, sondern an die eigenen Parteifreunde/innen im Wahlkreis, zu denen man die Beziehungen pflegen will, weil man ihre Unterstützung bei ihrer nächsten Nominierung zum Kandidaten/in oder für andere Positionen erwartet.
3.3 Neues Wahlverfahren
Das hier vorgeschlagene neue Wahlverfahren sieht relativ große Wahlkreise vor, aus denen jeweils mehrere Kandidaten ins Parlament gewählt werden. Dies führt nicht nur zu einer tatsächlichen Auswahl für Parteimitglieder und Wähler, sondern aufgrund der Konkurrenz auch zu einer besseren Qualität der Abgeordneten und des Parlaments.
In einem Wahlkreis stehen die Kandidatenlisten mehrerer Parteien zur Wahl. Jeder Bürger hat mehrere Stimmen (angenommen fünf) und kann diese entweder einer oder mehreren präferierten Parteien geben oder einzelne Kandidaten individuell wählen. Welche Kandidaten einer bestimmten Partei in einem bestimmten Wahlkreis ein Parlamentsmandat erlangen,[15] wird durch die „modifizierten Kandidatenstimmen“ (MKS)
MKSi = LZi + PSi * c
ermittelt. Das Verfahren realisiert eine Kombination aus Parteilisten, die von den Partei-Mitgliedern dieses Wahlkreises erstellt werden, und Personenstimmen, über die die Wähler entscheiden.
In der genannten Formel ist LZi eine Listenpunktzahl nach Maßgabe der Platzierung des Kandidaten Ki auf der Wahlkreisliste seiner Partei (z.B. 10.000 Punkte für Platz 1, 9.900 Punkte für Platz 2 etc.). PSi ist die Zahl der Personenstimmen, die jeder einzelne Kandidat Ki persönlich erhalten hat. Der Parameter c (0 ≤ c ≤ …) dient dazu, die relativen Gewichte der beiden Arten von platzierungsrelevanten Faktoren (Listenplatz und Personenstimmenzahl) differenziert festlegen zu können.[16] Darüber entscheidet das Wahlgesetz, das vom Parlament beschlossen wird. Es ist für die Partizipation der Bürger und ihres Einflusses auf die personale Zusammensetzung des Parlaments erforderlich, dass c in jedem Fall so hoch festgesetzt wird, dass die personenbezogenen Stimmabgaben der Bürger die MKS-Listenreihenfolge stark beinflussen können. Der Parameter c wird nach der Stimmenzahl der einzelnen Parteien differenziert.
Die Wähler können auf diese Weise die Wahlkreislisten ihrer jeweils präferierten Parteien mehr oder minder stark verändern, das heißt das Wahlsystem zum Bundestag hätte dann tatsächlich eine personalisierte Komponente. Da die Wahlkreise hier größer sind als das bisher der Fall ist, mehr Sitze besetzt werden können und mehr Kandidaten zur Wahl stehen, haben sowohl die Parteimitglieder bei der Aufstellung der Wahlkreislisten als auch die Wähler in der Wahlkabine (oder bei der Briefwahl) deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten. Im Vergleich zum jetzigen Wahlrecht werden die Zugangsbarrieren niedriger und die Wettbewerbsintensität unter den Kandidaten höher sein, was für die Qualifikation der Abgeordneten und die Qualität des Parlaments vorteilhaft ist.
Abschaffung der Sperrklauseln
In einer ganzen Reihe von Ländern mit einer parlamentarischen Demokratie existieren bei den Parlamentswahlen Sperrklauseln. Diese bedeutet z.B. für Deutschland, dass eine Partei, die nicht mindestens 5% der Hauptstimmen erreicht,[17] gar nicht ins Parlament gelangt und alle Stimmen, die für sie abgegeben wurden, unter den Tisch fallen (bei der Bundestagswahl 2013 fast 15%). Eine Sperrklausel wird damit begründet, dass damit die Regierungsbildung einfacher würde, was jedoch nur als Hypothese gelten kann, für die eine empirische Unterstützung fehlt. In jedem Fall dient es den Interessen der etablierten Parteien, die selbst über das Wahlrecht entscheiden.
Durch eine Sperrklausel wird die Repräsentativität des Parlaments eingeschränkt und die Responsivität des politischen Systems reduziert. Mit der wahlrechtlichen Ignorierung kleiner Parteien werden vor allem neue Parteien und politische Bewegungen getroffen, die nicht nur neue Ideen, sondern in der Regel auch neue Politiker in das Parlament einbringen würden. Der Qualität des Parlaments würde es vermutlich guttun, wenn solche Neupolitiker nicht durch administrative Zugangsbarrieren an einer Parlamentsarbeit gehindert würden.
3.4 Parteiinterne Entscheidungen über die Landeslisten
Mit der Zweitstimme (Listenstimme, Hauptstimme) entscheiden die Wähler über die quantitative Zusammensetzung des Bundestages nach Parteien. Das zugrundeliegende Verhältniswahlprinzip ist der Kern des deutschen Bundestagswahlrechts.
Über die Landeslisten, die jeweils eine Reihungen der Kandidaten beinhalten, entscheiden bisher ausschließlich die Parteien allein, ohne dass die Wähler später die effektive Reihenfolge für die Vergabe von Parlamentsmandaten beeinflussen könnten. Damit sind für die meisten Parteien — nämlich alle, die in den betreffenden Bundesländern keine Direktmandate gewinnen — für jede Zahl von Mandaten die Personen, die Abgeordnete werden, bereits vollständig determiniert, ohne dass die Wähler darauf einen Einfluss haben. In solchen Bundesländern, in denen eine Partei Überhangmandate gewinnt (bzw. die Zahl der Direktmandate nicht geringer ist als die Mandate gemäß der Zweitstimmen) ist deren Landesliste dagegen völlig irrelevant, da ihre sämtlichen Mandate bereits von Direktkandidaten besetzt werden.
Wenn man eine Erhöhung der Qualität der Abgeordneten erreichen will, gibt es auch bezüglich der Entstehung einer Landesliste Reformbedarf. Die bisherigen Präsenzparteitage bewirken eine Erhöhung des Wettbewerbsvorteils der etablierten Kandidaten und Funktionäre. Die Präsenz beinhaltet Zufallseffekte und ist von „interessierter Seite“ beeinflussbar. Das Elektorat ist kleiner als bei einer schriftlichen Abstimmung aller Parteimitglieder des Wahlkreises.
Für eine Erhöhung der durchschnittlichen Qualität der Politiker ist die parteiinterne Aufstellung aller Kandidaten von erstrangiger Bedeutung und der wichtigste strategische Ansatzpunkt für eine Reform. Dazu muss auch bei der Entscheidung über eine Landesliste die Möglichkeit bestehen, ausführliche Informationen über die Kandidaten an alle wahlberechtigten Parteimitglieder zu übermitteln, damit diese rationale Personalentscheidungen treffen können. Dafür bestehen erhöhte Anreize für die Partei und ihre Mitglieder, wenn die Personalinformationen nach Maßgabe des Wahlrechts später auch den Wählern bekannt gemacht werden und diese gegebenenfalls wahlwirksam sind.
Selbstverständlich kann eine Partei dennoch einen Präsenzparteitag durchführen, auf dem die Kandidaten von den Mitgliedern auch nach Bestandteilen der vorher versandten Personalinformationen befragt werden können. Die Frist zur Absendung des Votums der Mitglieder sollte deutlich danach liegen.
4 Neues Wahlrecht: Integration von Personen- und Listenstimmen
Ein Wahlrecht sollte so einfach und transparent sein, dass jeder Wähler es sofort versteht und die Folgen abschätzen kann, die eine bestimmte Stimmabgabe haben würde. Das hier präsentierte neue Wahlverfahren, das für die Wahl des deutschen Bundestages geeignet ist, wurde zuerst für die Demokratische Reformkonzeption entwickelt.[18] Die Gesamtzahl der Parlamentssitze wird vom Wahlrecht festgelegt und durch das Wahlergebnis (anders als früher) nicht verändert. Nehmen wir an, dass das Wahlrecht festlegt, dass jeder Wähler fünf Stimmen hat.[19] Diese kann er dann nach Belieben für eine (oder mehrere) Parteien oder für einzelne Kandidaten abgeben.
Wenn man ein Wahlrecht für ein Parlament konzipiert, sollte man aus Gründen der Rationalität vorher definieren, welche Kriterien es erfüllen soll. Dabei stehen üblicherweise drei Kriterien im Vordergrund:[20]
1 Repräsentativität: Die Sitzverteilung der Parteien im Parlament soll die Verteilung der Stimmen der Wähler möglichst genau widerspiegeln.
2 Regionalisierung: Die Abgeordneten einer Partei sollen ungefähr so auf die Regionen (Wahlkreise) verteilt sein, wie es den Stimmen ihrer Wähler entspricht.
3 Personalisierung: Die Wähler sollen einen signifikanten Einfluss darauf haben, welche Personen ins Parlament gelangen.
Bei der Auszählung der Stimmen erfolgt die Umrechnung der Wählerstimmen auf einzelne Sitze, Wahlkreise und Mandatsinhaber konsekutiv in drei Stufen:
Stufe 1: Sitzverteilung nach Parteien im Parlament. Als „Stimme“ für eine Partei X zur Bestimmung der Sitzverteilung im Parlament zählen alle Stimmen, die entweder direkt für diese Partei X oder für eine/n Kandidaten/in der Partei X abgegeben wurden. Für eine gute Repräsentierung der Bürger im Parlament ist grundsätzlich ein reines Verhältniswahlsystem am besten geeignet. Das Rechenverfahren zur Herstellung der Repräsentativität ist prinzipiell das Gleiche wie bisher.[21]
Stufe 2: Regionale Vertretung im Parlament durch Mehrpersonen-Wahlkreise. Zur Gewährleistung einer regional adäquaten Vertretung wird Deutschland in Z Wahlkreise gegliedert.[22] Für jeden Wahlkreis erstellt jede Partei eine Wahlkreisliste mit einer Reihenfolge ihrer einzelnen Kandidaten, über die durch schriftliche Mitgliedervoten entschieden wird. Vgl. Abschnitt 3.3. In Stufe 2 findet also die Verteilung der insgesamt erlangten Sitze jeder Partei auf die einzelnen Wahlkreise statt. Die Zuteilung der Mandate der Partei X auf den Wahlkreis A-Landstadt erfolgt proportional (mit adäquater Rundung) zum Anteil der X-Stimmen in A-Landstadt an der Gesamtzahl aller X-Stimmen in Deutschland. Danach steht fest, wie viele Kandidaten der X-Partei aus dem Wahlkreis A-Landstadt ein Parlamentsmandat erhalten.
Stufe 3 entscheidet darüber, welche einzelnen Kandidaten der X-Partei aus dem Wahlkreis A-Landstadt ein Parlamentsmandat erhalten. Dies erfolgt nach Maßgabe der modifizierten Kandidatenstimmen, die bereits in Abschnitt 3.3 erörtert wurden.
5. Was können/sollten die Bürger tun ?
Eine Demokratie unterscheidet sich von autoritären Systemen unter anderem und vor allem dadurch, dass die einzelnen Bürger eine dominante Rolle spielen. Sie bestimmen letztlich über alles, was im Staat politisch zu entscheiden ist — in der Regel durch repräsentative Gremien.[23]
Die normative Mindestanforderung an wahlberechtigte Bürger ist die tatsächliche Beteiligung an den Wahlen. Dies lässt sich nicht erzwingen,[24] sondern nur moralisch präferieren, indem man den Bürgern ihre zentrale Rolle für das Gemeinwesen verdeutlicht.
Noch darüber hinaus geht die Erwartung, dass die Wähler sich über die Kandidaten hinreichend informieren. Dies wird durch die Elemente der Reform, die in den vorstehenden Abschnitten erörtert wurden, einfacher und folgenreicher für die Qualität der Abgeordneten und des Parlaments.
Noch deutlich mehr Einfluss auf die politischen Prozesse und Entscheidungen des demokratischen Staates können die Bürger erlangen, wenn sie in größerer Zahl in die Parteien eintreten und sich an den dortigen Prozessen beteiligen. Bisher sind nur 1,5% der Bevölkerung Parteimitglieder, von denen nach Schätzungen ca 80% weitgehend passiv sind, das heißt sie beteiligen sich nicht an inhaltlichen und personalen Entscheidungen. Somit sind nur 0,3% der Bevölkerung an den Kandidatenaufstellungen in irgendeiner Partei beteiligt. Für alle anderen kann man von Trittbrettfahrerverhalten sprechen.
Die Reformvorschläge der voranstehenden Abschnitte dieses Beitrags bewirken einen deutlich geringeren Zeitaufwand für Parteimitglieder, sich an den demokratischen Entscheidungen zur Kandidatenaufstellung zu beteiligen als das bisher der Fall war. Dies dürfte die einschlägigen Anreize erhöhen, so dass die Rekrutierungsbasis aktiv (und gegebenenfallsauch passiv) deutlich größer wird.
Ich bin immer noch optimistisch genug anzunehmen, dass eine Eintrittswelle von normalen Bürgern (also nicht nur Funktionäre, Lobbyisten und öffentlich Bedienstete) in die Parteien mit einem Aktivitätsschub an Partizipation die Qualität der Politiker deutlich verbessern würde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Parteimitglieder und Politiker nicht überwiegend dem Klischee „Kreissaal – Hörsaal – Plenarsaal“ entsprechen, sondern tatsächlich einen richtigen bürgerlichen Beruf ausüben und Lebenserfahrungen gesammelt haben, so dass sie für ihre Mitbürger kluge Entscheidungen treffen können — zunächst ganz unabhängig von ihren jeweiligen politischen Wertvorstellungen.
[1] Für die Kosten der deutschen Energiewende werden Beträge zwischen 600 Milliarden und 1300 Milliarden Euro genannt, die sinnlos verpulvert werden. Einen knappen und zutreffenden Einblick in die Inkompetenz der deutschen Klimapolitik liefert das Interview von Axel Bojanowski mit dem Umweltökonomen Joachim Weimann „Die Energiewende ist ein Kulturphänomen“ in der WELT vom 9. Oktober 2024, S.8.
[2] Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 50ff
[3] Vgl. zur genaueren Charakterisierung von A- und B-Faktoren Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 46 ff.
[4] Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 48ff.
[5] Vgl. zum deutschen Bundestagswahlrecht z.B. Diskurs D45-1 „Wahlrechtsreformen und Bundesverfassungsgericht. Wie kann ein optimales Wahlrecht aussehen ? und Diskurs D21-3 „Der Wahlrechtsvorschlag der Ampelfraktionen
[6] Vgl. Diskurs D29-1 „Die Wahlrechtsreform und die Fratze des parteipolitischen Egoismus. So ruinieren die Parteien ihr Ansehen und das des Parlaments“.
[7] Ausnahmen können dann relevant sein, wenn die präferierte Partei im Wahlkreis chancenlos ist, so dass eine entsprechende Stimme „vergeudet“ wäre. Die formale Aufstellung von Wahlkreiskandidaten hat dann allenfalls den Zweck, die Motivation für den Wahlkampf zu erhöhen.
[8] Dieses Verfahren funktioniert nur dann richtig, wenn die Kandidaten tatsächlich im Wettbewerb stehen und eine mögliche Kollusion (Kartell) weitgehend ausgeschlossen werden kann, zum Beispiel durch Zulassung von Außenseiterwettbewerb mittels Personen, die nicht der Anreizdominanz der Partei unterliegen. Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 148.
[9] Die Einschränkung bezieht sich auf die faktische Sekundärwirkung auf die Landeslisten
[10] Wenn jemand als Direktkandidat gewählt wird, sagt das gegenwärtig nichts über seine persönliche Qualifikation, seine politischen Positionen oder seine Beliebtheit aus. Seine Wahl hängt fast allein von seinem Wahlkreis ab. In den allermeisten Wahlkreisen wird der Kandidat der Partei gewählt, gleichgültig um welche Person es sich handelt.
[11] 75% der Wähler kennen sogar bei den großen Parteien nicht einmal die Namen der Kandidaten/innen, ganz abgesehen von Sachverhalten, die für eine politische Entscheidung relevant sein können (außer seiner/ihrer Partei). Bei den kleineren Parteien ist die Unkenntnis noch krasser. Vgl. für Belege Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 154.
[12] Die „Anreizdominanz“ der Partei bedeutet, dass die eigene Partei über fast alles entscheidet, was für die Ziele ihrer Politiker relevant ist. Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 53f.
[13] Vor den Kandidatennominierungen nutzen die Mitglieder der regionalen Parteinomenklatura ihren Einfluss. Oft genug werden deren Vorschläge von den regionalen Parteitagen mangels Alternativen und Hintergrundwissen nur noch bestätigt. Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 55ff.
[14] In vielen Fällen gibt es für die Mitglieder oder Delegierten auf dem Wahlkreisparteitag gar keine Auswahl mehr, da in 77% der Fälle nur noch ein einziger Kandidat „zur Wahl“ steht. Wenn der bisherige Mandatsinhaber erneut kandidiert, ist die Sache bereits gelaufen, da zu über 90 % kein Gegenkandidat antritt. Wenn der Mandatsinhaber nicht wieder kandidiert, gibt es dennoch in 57 % der „vakanten“ Wahlkreise keinen Gegenkandidaten. Das bedeutet, dass die regionalen Parteifunktionäre schon vorher für „Klarheit“ gesorgt haben. Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 57f.
[15] Für die Beantwortung der Frage, wieviele Mandate eine bestimmte Partei in einem bestimmten Wahlkreis erhält, vgl. Abschnitt 4 (Stufen 1 und 2).
[16] Vgl. dazu genauer Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 161.
[17] In Deutschland existiert allerdings eine Grundmandatsklausel, die besagt, dass eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erringt, auch dann ins Parlament gelangt, wenn sie die 5%-Hürde verfehlt. Im Ergebnis würde eine Partei mit 1% Hauptstimmen und drei Direktmandatenins Parlament gelangen, eine Partei mit 4,9% Hauptstimmen und weniger als drei Direktmandaten dagegen nicht. Die Grundmandatsklausel konterkariert die Begründung für Sperrklauseln und zeigt erneut die fehlende Stringenz des deutschen Bundestagswahlrechts.
[18] Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 156ff.
[19] Für die Funktionsweise des Wahlsystems ist es unerheblich, wieviele Stimmen für jeden Wähler vom Wahlrecht festgelegt werden.
[20] Diese Kriterien entsprechen inhaltlich auch ungefähr denen, die der Bundestag 1953 im Sinn hatte.
[21] Das Verhältniswahlprinzip impliziert theoretisch eine Proportionalität von Stimmen und Bundestagssitzen. Wegen der Ganzzahligkeitsbedingung (z.B. sind 2,7 Sitze für eine Partei nicht möglich) sind Umrechungsregeln (z.B. nach d᾽Hondt, Hare-Niemeyer oder Sainte-Laguë) eingeführt worden, die grundsätzlich das Prinzip wahren.
[22] Wenn wir z.B. annehmen, dass Deutschland in 50 Wahlkreise mit durchschnittlich ca. 1,2 Mio. Wahlberechtigten gegliedert wird, bedeutet das für ein Parlament mit 500 Sitzen, dass jeder Wahlkreis im Durchschnitt von zehn Abgeordneten im Parlament vertreten sein wird.
[23] Vgl. ergänzend zur direkten Demokratie Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 241ff.
[24] Eine Wahlpflicht wäre kein adäquates Instrument.
