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Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD und speziell Friedrich Merz sind sowohl in der Öffentlichkeit (Medien) als auch innerhalb der CDU dafür kritisiert worden, dass sie vor der Bundestagswahl im Februar 2025 eine Aufweichung oder gar Abschaffung der Schuldenbremse strikt abgelehnt und dann nach der Wahl genau das beschlossen hat.
Zusätzlich war die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau „für alle Unternehmen und Haushalte“ ein Wahlversprechen der Union und explizit Bestandteil des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung. Kürzlich ist jedoch im Koalitionsausschuss der regierungstragenden Parteien beschlossen worden, eine Senkung der Stromsteuer nur für große Unternehmen vorzunehmen und diese sowohl für kleine Unternehmen (mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe etc.) als auch für Privathaushalte „einstweilen“ nach hinten zu verschieben, wenn der Bundeshaushalt das erlaubt. Diese Entscheidung hat zu Enttäuschungen geführt und ebenfalls zu massiven Protesten.
Beide Entscheidungen haben die Glaubwürdigkeit der neuen Regierung schon zu Beginn erheblich belastet. Allerdings sind zwischen beiden Fällen die Begründungen für die Entscheidungen und die Proteste unterschiedlich valide. Dies wird nachfolgend erörtert.
1 Begrenzungen der Staatsverschuldung
Eine Staatsverschuldung, die durch eine staatliche Kreditaufnahme auf den Finanzmärkten entsteht, ist per se ebenso wenig problematisch wie eine Verschuldung von Unternehmen oder privaten Haushalten. Sie ist üblich und oft unabdingbar für die Anschaffung von Produktionsanlagen und selbstgenutzten Eigenheimen. Die ökonomische Bewertung hängt in der Praxis ab vom relativen Verschuldungsvolumen, von der Fähigkeit und Bereitschaft, die Kredite zurückzuzahlen, und von der nachhaltigen Funktionsfähigkeit der daraus entstehenden Anreizstrukturen. Diesbezüglich unterscheidet sich allerdings gegebenenfalls ein Finanzminister von der vielzitierten schwäbischen Hausfrau — ein Begriff, der allgemein nicht abfällig, sondern respektvoll gemeint ist.
Wenn ein Sturm das Dach des schwäbischen Eigenheims ruiniert hat, beantragt die Eigentümerin einen Kredit für ein neues Dach bei der örtlichen Sparkasse. Der Kredit mit den üblichen Zins- und Tilgungsmodalitäten wird ihr im Normalfall gewährt und gegebenenfalls eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Letzteres schafft klare Anreize, den Kredit zurückzuzahlen, da die Sparkasse sonst (im Extremfall) das Haus pfänden würde. Die daraus entstehende Anreizstruktur sichert im Normalfall also sowohl die Kreditvergabe als auch die Kredittilgung.
Bei einem Finanzminister fehlt das funktionale Pendant dazu. Er weiß, dass er oder sein Nachfolger die spätere Tilgung durch neue Kreditaufnahmen finanzieren kann. Eine echte Min-derung der Staatsverschuldung bringt für die Regierung in der Regel politische Nachteile mit sich, weil dann entweder weniger Mittel für andere wählerwirksame Staatsausgaben zur Verfügung stehen oder die Steuereinnahmen ansteigen müssen. Eine Erhöhung der Staatsverschuldung führt umgekehrt kurzfristig oft zu politischen Vorteilen für die Regierung, weil der Gegenwartskonsum höher geschätzt wird als ein zukünftiger.[1]
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn die betreffenden Politiker davon ausgehen, dass die nächste/n Regierung/en möglicherweise Konkurrenzparteien angehören werden. Aber auch wenn die betreffenden Parteien davon ausgehen, dass sie voraussichtlich auch in Zukunft die Regierung stellen werden, neigen sie meistens dazu, gegenwärtige politische Vorteile zukünftigen vorzuziehen, die zudem oft unsicher sind.
Diese Kurzfristigkeit der Anreizstruktur ist ein Teil dessen, was man als „politisches Nachhaltigkeitsproblem“ bezeichnen kann.[2] Demokratische Politiker vermeiden nach Möglichkeit Projekte, deren politische Kosten kurzfristig anfallen, deren Vorteile aber erst längerfristig sichtbar werden, was zum Projektzeitpunkt meistens unklar ist. Auf diese Weise treffen Politiker „langfristig falsche bzw. suboptimale Entscheidungen“, weil sie typischerweise eine (zu) kurzfristige Anreizsstruktur haben. Dies ist der Kern der politischen Vernachlässigung von „Zukunftsthemen“, also solchen Sachverhalten, bei denen die politischen Kosten kurzfristig anfallen, die politischen Nutzen aber erst (viel) später.
Diese Politikeranreize zur Staatsverschuldung haben auch dazu geführt, dass sich einzelne Länder in der Vergangenheit massiv verschuldet haben. Damit steigt nicht nur der Zinsanteil am Staatsbudget erheblich an. Auch die prozentuale Höhe der Zinssätze für Kredite an solche Länder steigt, weil für die Gläubiger das Risiko wächst, dass der Kredit nicht getilgt wird bzw. nicht getilgt werden kann. Damit reduziert der potentielle Schuldner seine Bonität (Kreditwürdigkeit). Wenn die Staatsverschuldung „zu hoch“ ist, werden die Regierungen und ganze Länder kaum noch handlungsfähig sein, z.B. nicht mehr in der Lage, selbst lebensnotwendige Importe zu bezahlen (außer bei Vorkasse).
Allerdings existiert kein ökonomisch fundierter quantitativer Wert, oberhalb dessen eine Staatsverschuldung generell als „zu hoch“ bezeichnet werden muss. Dies hängt im Einzelfall von einer Reihe von Faktoren und nationalen Besonderheiten ab. Etliche Länder leben seit langer Zeit mit einer hohen Staatsverschuldung, ohne dass dies generell auf andere Länder übertragbar wäre. Diese Tatsache macht eine politische und noch mehr eine juristische Festsetzung von Schuldengrenzen natürlich schwierig.
2 Regeln und Ausnahmen
Wegen des notorischen, kurzfristigen Opportunismus der demokratischen Politiker und ihrer Parteien, die wiedergewählt werden wollen, hat man sich seit vielen Jahren Gedanken darüber gemacht, wie man die Ausgaben der Regierung, die ja in der Regel über eine parlamentarische Mehrheit verfügt, begrenzen kann.
Eine theoretisch vernünftige Herangehensweise könnte die Unterscheidung zwischen staatlichen Investitions- und Konsumausgaben sein, wobei staatliche Investitionen „nachsichtiger“ behandelt werden. Dieses Prinzip ist auch früher schon Gegenstand von einschlägigen Regeln gewesen. Allerdings ist eine solche Klassifizierung von Staatsausgaben nach politischen Interessen „gestaltbar“.
Da man die dysfunktionalen Anreize demokratischer Politiker grundsätzlich seit langem kennt, sind schon vor vielen Jahren quantitative Grenzen für die Staatsverschuldung formuliert und rechtlich kodifiziert worden, was grundsätzlich eine vernünftige Vorgehensweise ist, da sie gegebenenfalls das kurzfristige Ausgabeverhalten nach längerfristiger Rationalität disziplinieren kann.
Allerdings enthalten solche Regeln fast immer Ausnahmeklauseln, die es ermöglichen sollen, in außergewöhnlichen Krisen (extreme Katastrophen, Kriege, große Wirtschaftskrisen etc.) die definierte Schuldengrenze zu überschreiten, damit der Staat handlungsfähig bleibt und die Krise bekämpfen kann. Dies ist grundsätzlich nicht nur eine vernünftige Überlegung, sondern quasi unabdingbar.
Jedoch haben frühere Versuche, die Staatsverschuldung mit solchen institutionellen Regeln zu begrenzen, die Erfahrung mit sich gebracht, dass die eingebauten Notfall-Ausnahmeklauseln von den Politikern bei den erstbesten Gelegenheiten opportunistisch genutzt wurden. Das Haupteinfallstor dafür war, dass die gleiche Regierung, die von einer höheren Staatsverschuldung politische Vorteile erlangen wollte, auch selbst das Vorliegen einer solchen Ausnahmesituation „feststellen“ konnte. Eine Begründung dafür, dass man sich gerade in einer Krise befindet, formulieren die betroffenen Politiker mit Leichtigkeit. Eine juristische Form der Ermöglichung von Überschreitungen von Schuldengrenzen sind Sonderhaushalte, die von der Regierung zur Verschleierung des Sachverhalts bzw. zum Politikmarketing manchmal als „Sondervermögen“ bezeichnet werden.[3]
Auch bei Sonderhaushalten ist die Frage, wer über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet, ein zentraler Problempunkt. Um sachgerecht entscheiden zu können, muss vor allem purer parteipolitischer Opportunismus verhindert werden. Dazu benötigt man eine staatliche Institution, die erstens von den politischen Parteien unabhängig und zweitens demokratisch legitimiert ist. In der demokratischen Reformkonzeption werden diese Bedingungen vom Bürgersenat erfüllt.[4] Dieser wird (am Tag der jeweiligen Landtagswahlen)[5] von den Bürgern gewählt und somit revolvierend neu besetzt. Zum Bürgersenat haben Personen, die Funktionäre oder Abgeordnete einer politischen Partei oder Funktionäre einer Interessengruppe sind, kein passives Wahlrecht.
Bei Auftreten einer Entscheidungssituation, die eine parteien-unabhängige fachliche Bewertung erfordert (wie z.B. das Vorliegen einer Ausnahmesituation bei einer Schuldengrenze), beauftragt der Bürgersenat eine Gruppe von einschlägigen Fachleuten damit, einen begründeten Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten. Die Entscheidung selbst trifft der Bürgersenat mit Mehrheit.
Die Bundesrepublik Deutschland ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Seit 2009 ist in Artikel 109 in Verbindung mit Artikel 115 Grundgesetz eine Schuldenbremse kodifiziert.[6]Wenn eine „Schuldenbremse“ im Grundgesetz formuliert ist, kann sie weniger leicht ausgesetzt oder umgangen werden.
Es wurde jedoch auch eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere Notsituationen beschlossen. Das sind solche außergewöhnlichen negativen Ereignisse, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen. Sie sollen die notwendige Handlungsfähigkeit des Bundes zur Krisenbewältigung sichern. Gleichzeitig muss ein Tilgungsplan für die ausnahmsweise bewilligte Kreditaufnahme beschlossen werden.
Eine solche Ausnahmeregelung erzeugt grundsätzlich die gleichen Probleme wie die vorher beschriebenen, sofern die Notsituation von den gleichen Politikern „festgestellt“ werden kann. Dies ist manchmal für jeden vernünftigen, wohlmeinenden Menschen ersichtlich, oft aber auch nicht, also politische Ermessenssache. Jedoch kann man sich grundsätzlich keine Schuldenbremse ohne jegliche Ausnahmeregel vorstellen, da der Staat sonst auch bei gravierenden Katastropen daran gehindert wäre, das „Vernünftige“ zu tun, um die Folgen zu mildern.
Eine Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, führt zwar nicht unbedingt zu ökonomisch und gesellschaftlich besseren Lösungen, macht es aber deutlich schwieriger, die Schuldenbremse aufzuweichen oder abzuschaffen, da man dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat benötigt. Dies ist für eine längerfristige Geltung der Schuldenbremse (und die daraus entstehenden Vorfeldwirkungen für die Politiker) grundsätzlich adäquat. Es führt aber auch dazu, dass bereits ein gutes Drittel z.B. der Bundestagsabgeordneten auch in sehr dringenden Fällen wie z.B. bei außergewöhnlichen Naturkatastropen, Kriegen etc. eine Kreditaufnahme verhindern (oder die Mehrheit damit erpressen) könnte.
Die politische Zustimmung der Grünen kostete im vorliegen Fall 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfonds, was man polemisch als Steuergeldverschwendung bezeichnen kann. Die Erpressung der Mehrheit durch eine opportunistische Minderheit könnte in anderen Fällen politisch noch weit teurer werden. Auch 2025 klappte das Manöver nur ausnahmsweise durch den Geschäftsordnungs-Trick, die Grundgesetzabstimmung durch den bereits abgewählten (aber noch legitimierten) alten Bundestag vornehmen zu lassen, was nur durch eine zufällige, singuläre Terminkonstellation möglich war.
3 Mittel für Aufrüstung und Infrastruktur
In der Sache ist meine Bewertung der Aufhebung der Schuldenbremse für die Aufrüstung der Bundeswehr eindeutig. Nicht nur der epochen-sprengende militärische Überfall des Kriegsverbrechers Putin auf die Ukraine, sondern vor allem das Verhalten des „Verräters“[7] Trump (zeitlich in der Nähe der Bundestagswahl) erzwingen eine milliardenteure Aufrüstung Deutschlands. Grund: Alle letzten Bundesregierungen (nicht nur die pseudo-pazifistische SPD, sondern auch sämtliche Merkel-Regierungen, eigentlich alle Regierungen seit 1990) haben die Bundeswehr verkommen lassen. Diese ist jetzt nicht viel mehr als eine überbürokratisierte Organisation von Uniformträgern, die von einer Verteidigungsfähigkeit und von einer Abschreckungswirkung gegenüber Russland weit entfernt ist.
Die Aufrüstung ist nicht nur materiell unbedingt erforderlich (man könnte sagen „alternativlos“, wenn der Begriff nicht negativ konnotiert wäre), sondern auch als ein deutliches Signal (a) an Putin, sofern die neuen Waffen in deutschen Händen auch eine signifikant gesteigerte Kampfkraft zur Folge haben, was bisher keineswegs sicher ist, (b) an Trump, der das reiche Deutschland als verteidigungspolitischen Trittbrettfahrer betrachtet, während der Nuklearschirm und die Aufklärungsfähigkeiten der USA für Europa noch auf lange Zeit unverzichtbar sein werden, und (c) an unsere europäischen Nato-Partner, die von Europas größtem und finanzkräftigsten Land schon lange eine signifikante militärische Rolle und eine kompetente Führung vermisst haben.
Bezüglich der Mittel für die Bundeswehr ist für mich das Fazit klar: Ohne die sehr hohe Kreditermächtigung, die die bisherige Schuldenbremse sprengt, wäre Deutschland noch auf lange Zeit der realen Gefahr bzw. potentiellen Erpressung von Putin bzw. Trump ausgeliefert gewesen. Und unsere europäischen Partner wären wieder einmal am „deutschen Sonderweg“ verzweifelt: Zwar Moralweltmeister, aber unfähig sich selbst zu verteidigen.
Nicht so klar ist die Beurteilung bezüglich der anderen Teile der Kreditermächtigungen. Zwar gibt es auch bei Eisenbahn- und Straßen-Infrastrukturen, Schulen, Universitäten etc. einen massiven Investitionsstau, den aufzulösen eigentlich kaum falsch sein kann. Aber wo ist die „Friedensdividende“ geblieben, über die die Politiker sich seit den 90er-Jahren gefreut haben? Haben sie diese einfach politisch verkonsumiert, um Wählerstimmen zu ergattern? Warum wurde sie nicht in die Infrastrukturen investiert, deren Verfall wesentlich dazu beigetragen hat, dass Deutschland heute an vielen Stellen runtergekommen wirkt. Früher waren ausländische Besucher von der Effizienz und dem Funktionieren der öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland beeindruckt. Heute wundern sie sich über die miese Qualität der Eisenbahn, der Straßen und der anderen staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen. Heute müssen wir den Vergleich mit vielen Nachbarländern scheuen. Schicken wir doch mal die deutschen Politiker auf Ausbildungstour in andere Länder.
Die Investitionen in die Infrastruktur gehören selbstverständlich zu den ganz normalen Staatsaufgaben, die aus dem regelhaften Steueraufkommen finanziert werden müssen. Allerdings sind die Steuern für die Bürger heute schon unerträglich hoch und reduzieren für die Unternehmen ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Warum ist der Staat, für den die gewählten Politiker die Verantwortung tragen, so ineffizient? Ist es für die Politiker hinter ihrem ideolo-gischen Dickicht nicht karriere-relevant? Wo versickern die Milliarden von Steuermitteln? Darauf könnte man leider viele Antworten geben.[8]
Wenn man also (zu Recht) eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Aussagen von Friedrich Merz und der Union vor der Wahl einerseits und deren Entscheidungen nach der Wahl andererseits beklagt, kann der Fehler nur bei Ersterem liegen. Man kann sich in der Tat fragen, warum Friedrich Merz verbal noch auf der Schuldenbremse beharrte als schon längst klar war, dass beide potentiellen Koalitionspartner, um ihn zum Bundeskanzler zu wählen, nämlich SPD und Grüne, massiv gegen die Schuldenbremse argumentiert haben (und schon viele schöne Ideen hatten, wie man das Geld ausgeben könnte). Diesbezüglich ist die Union aber noch mit einem blauen Auge davongekommen, da ihr schlechtes Wahlergebnis es ihr dennoch erspart hat, neben dem Wahlverlierer SPD auch noch den Wahlverlierer Grüne für eine Mehrheit zu benötigen, weil das BSW mit 4,98% die Sperrklausel knapp verfehlt hat und nicht in den Bundestag gekommen ist.
War das Wahlergebnis der Union deshalb so schlecht, weil die Wähler wussten, dass bei Weiterbestand der Schuldenbremse die Zukunftsaufgaben nicht zu finanzieren sein würden und dann ein Hauen und Stechen um knappe Steuermittel einsetzen dürfte? Das ist natürlich spekulativ und außerdem Schnee von gestern.
4 Stromsteuer
Ein anderes großes Aufregerthema, das die neue Regierung kurz nach ihrem Start viel Glaubwürdigkeit gekostet hat, ist die Stromsteuer. Deutschland hat, vor allem als Folge zahlreicher Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung die höchsten Strompreise in ganz Europa. Dies beschädigt die internationale Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen (insbesondere in der Industrie) und hat nicht wenige Betriebe bereits ins Ausland getrieben. Von den ebenfalls stark betroffenen privaten Haushalten können die überhöhten Strompreise quasi als Sondersteuer zum Zweck der Förderung der ideologischen grünen Klimapolitik betrachtet werden. Insofern war es naheliegend, dass die Union vor der Wahl eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für alle (große und kleine Unternehmen, Mittelständler, Handwerksbetriebe und Privathaushalte) versprochen hat.
Nach der Wahl sah es politisch ganz anders aus. Auf der Sitzung des Koalitionsausschusses der regierungsbeteiligten Parteien CDU, CSU und SPD wurde beschlossen, nur große Unternehmen bei der Stromsteuer zu entlasten und die anderen vielleicht, eventuell… später, falls dann Geld vorhanden ist.
Dies war eine Entscheidung, die viel Empörung und Frustration erzeugt hat. Dabei geht es nicht nur um die fraglichen Euro-Beträge, sondern auch um das Signal „Wir entlasten die großen Unternehmen, aber nicht die kleinen, die Handwerksbetriebe und außerdem nicht die privaten Haushalte“, während vorher noch die Erwartung war, dass die Union in der neuen Regierung die Scherben der Ampel-Regierung beseitigt und die deutsche Wirtschaft insgesamt wieder in Schwung bringt. Ausgerechnet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand und die Handwerksbetriebe, im Regen stehen zu lassen, ist ein fatales Signal. Wenn (wie oft behauptet) Wirtschaftspolitik zur Hälfte Psychologie ist, hätte Bundeskanzler Friedrich Merz besser noch dreimal darüber nachdenken sollen. Es im Nachhinein als Kommunikationsproblem herunterzuspielen, ist jedenfalls die falsche Reaktion.
Ich bin wie viele andere davon ausgegangen, dass die Unions-Regierung zuerst bei der Wirtschaftspolitik Erfolge erzielen wollte, um Schwung und Zuversicht zu erzeugen für konfliktreichere Themen wie illegale Migration etc. Diese Chance ist vertan worden. Warum verzichtet man auf eine Entlastung an dieser wichtigen Stelle und winkt gleichzeitig Söders Mütterrente durch, die den betreffenden Rentnerinnen nur wenig bringt, den Steuerzahlern in der Summe aber ca. 5 Mrd. Euro im Jahr kostet.
Wenn jetzt ein Oppositions Politiker sagt, die „Nichtabsenkung der Stromsteuer für alle“ sei ein Wahlbetrug gewesen, kann man nicht einmal widersprechen.
[1] Dies gilt analog zu einer Geldanlage oder einer Kreditaufnahme. Der gleiche Nominalbetrag bringt heute mehr Nutzen als morgen, was durch den Zinssatz kompensiert wird.
[2] Klassische Beispiele sind staatliche Investitionen, Staatsverschuldung, Rentenfinanzierung, Ordnungspolitik etc. Vgl. zum politischen Nachhaltigkeitsproblem ausführlicher Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 196ff, und Diskurs D25-1.
[3] Ein markanter Anwendungsfall solcher außergewöhnlicher Notsituationen waren die Sonderausgaben in der Folge der Corona-Pandemie, für die zwei Nachtragshaushalte beschlossen wurden, so dass der Bund im Jahr 2020 insgesamt 280 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen durfte. Das war ein sehr kräftiger Schluck aus der „Pulle der Kreditermächtigungen“. Allerdings wurden davon 60 Milliarden Euro nicht verwendet. Sie wurden von der Ampelkoalition dann in das „Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds“ (!) „umgewidmet“. Außerhalb der Berliner Koalitionsparteien war vermutlich jedem Interessierten klar, das dies eine illegale Operation war. Nicht nur der Bundesrechnungshof hat in der Umbuchungspraxis einen Verstoß gegen die Haushaltsregeln gesehen, sondern vor allem auch das Bundesverfassungsgericht, das aufgrund einer Klage der Opposition entschieden hat, dass die Umwidmung illegal war und korrigiert werden musste.
[4] Vgl. zur demokratischen Reformkonzeption insgesamt Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert. Der Bürgersenat (d.h. welche Aufgaben er hat, wie ergewählt wird etc.) wird dort in Kapitel 5, S. 177ff, diskutiert.
[5] Diese regional differenzierte Terminierung dient erstens der Erhöhung der Wahlbeteiligung. Zweitens führt eine revolvierende Besetzung von Teilmengen an Sitzen zu einer höheren Kontinuität der Arbeit im Gremium.
[6] Dadurch wird die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Brutto-inlandsproduktes begrenzt. In konjunkturell schlechten Zeiten, in der die Produktionsfaktoren unter-durchschnittlich ausgelastet sind, wird die zulässige Nettokreditaufnahme konjunkturbedingt erhöht, in konjunkturell guten Phasen wird sie im Gegenzug reduziert.
[7] Gemeint ist hier der Verrat von Donald Trump an der gesamten (von seinen Vorgängern aufgebauten) westlichen Sicherheitsarchitektur, der sich auch durch seine Kritik an den mangelnden Verteidigungsausgaben der europäischen Nato-Länder nicht rechtfertigen lässt. Sein Verhaltengegenüber Putin macht deutlich, dass er quasi die Seiten gewechselt hat, wofür das Wort „Verrat“ zutreffend ist.
[8] Allein die hohen Zuschüsse des Bundeshaushalts an die Rentenversicherung, das dysfunktionale und leistungsfeindliche Bürgergeld und die absurden Subventionen für eine ideologisch getriebene Energiewende sind krasse Fälle von Politikversagen.
