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Zu den erfolgreichsten und international renommiertesten staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschlandgehörte die Deutsche Bundesbank (solange die D-Mark noch existierte) und das Bundeskartellamt. Beide waren vergleichsweise unabhängig von den politischen Institutionen und den Parteien. Diese Tatsache war von erheblicher Bedeutung für den Erfolg beider Institutionen, das sogenannte Wirtschaftswunder und den deutschen Wohlstand.
1 Bundesbank und Bundeskartellamt
Den Erfolg einer Zentralbank misst man unter anderem an der Stabilität der Währung, seinem Außenwert (gemessen am Wechselkurz zu anderen wichtigen Währungen) und an der Erfüllung anderer makroökonomischer Zielgrößen (oft als „magisches Viereck“ bezeichnet). Die DM war in den 50er- bis zu den 70er-Jahren durch eine erhebliche Aufwertung zum US-Dollar gekennzeichnet, was den Erfolg der deutschen Wirtschaft reflektierte und zum steigenden Wohlstand der deutschen Bevölkerung führte. Trotz der boomenen Wirtschaft bliebt die Inflationsrate vergleichsweise moderat (wenngleich mit erheblichen Schwankungen).
Bundeskanzler Konrad Adenauer fühlte sich durch die vergleichsweise unabhängige Bundesbank in seiner Macht beschränkt (typisch für Regierungschefs). Er hätte sie gern an die politische Kandarre genommen — was damals noch durch eine Änderung des Bundesbankgesetzes durch den Bundestag vergleichsweise einfach möglich gewesen wäre. Der ökonomisch deutlich kompetentere Wirtschaftsminister Ludwig Erhard hat ihn überzeugt, das nicht zu tun. Nach einigen Jahren hat der Erfolg der Bundesbank, der politisch auch Adenauer und die CDU/FDP-Regierungen gestärkt hat, die Bundesbank gegen politische Eingriffe faktisch nahezu immun gemacht.
Das Bundeskartellamt war (und ist) für die Sicherung des Wettbewerbs auf den Märkten in Deutschland zuständig. Dabei geht es vor allem um die Verhinderung und Sanktionierung von Kartellabsprachen, die Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen, die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Fusionen) und weiterer potentieller, mikroökonomischer Probleme, um die Wettbewerbsintensität und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Dies ist besonders relevant für Deutschland, dessen Struktur durch eine große Zahl von mittelständischen (und oft familiengeführten) Unternehmen geprägt ist. Viele von ihnen haben eine hohe Wettbewerbsfähigkeit auf einigen Weltmärkten und tragen zum Wohlstand Deutschlands erheblich bei. Diese deutschen Strukturvorteile könnten z.B. durch unkontrollierte Fusionswellen in Gefahr geraten, was in der Regel Anreiz- und Effizienzverluste mit sich gebracht hätte.
Kurzfristig haben Wettbewerbsminderungen und Zusammenschlüsse oft Vorteile für die unmittelbar Betroffenen. Deshalb würden Politiker (wenn sie dem Kartellamt Anweisungen geben könnten) diese häufig befürworten, weil sie sich kurzfristig davon Arbeitsplatzvorteile versprechen, was schon in mittelfristiger Sicht meistens eine Illusion ist.
In beiden genannten Institutionen haben/hatten die politischen Institutionen (insbesondere Bundeswirtschafts- bzw. Bundesfinanzministerium) keine Primärentscheidungsrechte,[1] das heisst sie können den Leitzins nicht selbst festlegen oder eine Fusion selbst genehmigen, was schon ein wichtiger Teil der Unabhängigkeit einer Institution ist. Allerdings haben die politischen Institutionen (d.h. die Parteipolitiker) oft weitreichende Delegationsrechte. Das heisst, sie können die Führungspersonen (Vorstände, Aufsichtsräte) auswählen, einsetzen und gegebenenfalls absetzen, was zur Sanktionierung von politisch unerwünschten Entscheidungen oder deren Androhung genutzt werden kann. Noch probater ist es, gleich „verlässliche“ Parteifreunde auf solche Führungspositionen zu berufen.
2 Charakteristika von Fachinstitutionen
Die Gesamtheit der Fachinstitutionen umfasst eine große Zahl von heterogenen staatlichen Institutionen,[2] die von großen Behörden bis zu kleinen Gremien und einzelnen Positionen reichen. Die Fachinstitutionen sind gewissermaßen die „Arbeitstiere“ des Staates. In Deutschland sind sie in ihrer Gesamtheit der wesentliche Grund dafür, wenn der Staat gut funktioniert. Betrachten wir im Folgenden sieben Charakteristika von Fachinstitutionen, die diese trotz ihrer Heterogenität im Wesentlichen gemeinsam haben.
(1) Spezifische Fachgebiete
Die staatlichen Fachinstitutionen und ihre organisatorischen Untergliederungen arbeiten auf abgegrenzten Fachgebieten und haben definierte Aufgabenfelder. Dies gilt nicht nur für die äußere Umgrenzung des Zuständigkeitsbereichs, sondern auch für die internen Organisationsstrukturen, die problemfeldspezifisch, funktional, hierarchisch und verantwortungsbezogen konstituiert sind. Die handelnden Einheiten funktionieren arbeitsteilig und sind spezialisiert.
(2) Gesetzliche Aufgaben, Ziele und Kompetenzen
Die Fachinstitutionen erfüllen ihre Aufgaben auf der Basis exogener, normativer Vorgaben, die vom Parlament beschlossen und somit demokratisch legitimiert sind. Die Aufgaben, Ziele, Kriterien und formalen Kompetenzen der Fachinstitutionen werden a priori durch konstitutive Gesetze und andere Regeln (Verordnungen, Geschäftsordnungen, Satzungen etc.) definiert. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Mitarbeiter der Fachinstitutionen diese normativen Vorgaben – zusammen mit den professionellen Standards des jeweiligen Fachgebiets – zum Leitbild ihres eigenen Handelns machen.
(3) Norminterpretation
Fachinstitutionen haben keine normative Autonomie, sondern interpretieren und implementieren die in Form gesetzlicher Regeln festgelegten Ziele und Prinzipien für einzelne Fälle und Problemlagen. Die Grenzen ihres Ermessenspielraums werden durch Gesetze, Gesetzesbegründungen, frühere Gerichtsurteile etc. bestimmt. In der Praxis werden die tatsächlichen Entscheidungsspielräume oft noch weiter präzisiert, z.B. durch fachspezifische Best-Practice-Regeln, interne Verfahrensleitlinien, die „herrschende Meinung“ etc. Hinzu kommt gegebenenfalls die frühere Entscheidungspraxis einer Fachinstitution, die normative Vorgaben für ihre zukünftige Arbeit liefert und damit die Rechtssicherheit für die Betroffenen erhöht.
(4) Überprüfung durch Gerichte
Die Entscheidungen von Fachinstitutionen unterliegen grundsätzlich einer Überprüfung durch die Gerichte, die ebenfalls auf der Grundlage der konstitutiven Gesetze und des generellen Normenkontextes urteilen. Vor allem die adäquate und professionelle Nutzung des Ermessens- und Handlungsspielraums, den die betreffenden Gesetze der jeweiligen Fachinstitution zugeordnet haben, kann Gegenstand einer gerichtlichen Nachprüfung sein. Die Gerichte müssen willens und in der Lage sein, Gesetzesverletzungen effektiv zu sanktionieren. Erst dann kann auch eine entsprechende Vorfeldwirkung entstehen.
(5) Personelle Delegation
Der Vorstand, das heißt die Führung einer Fachinstitution, wird über einen Delegationsprozess ausgewählt und eingesetzt, an dessen Ausgangspunkt eine demokratisch direkt oder indirekt legitimierte Institution steht, das heißt in der Regel Parlamente, Regierungen oder von diesen legal delegierte Institutionen. Damit erhalten die Vorstände der Fachinstitutionen eine indirekte demokratische Legitimation.
(6) Fachkompetenz
Die Mitarbeiter der Fachinstitutionen werden üblicherweise nach den jeweiligen fachlichen Erfordernissen rekrutiert, das heißt nach der erfolgreichen Absolvierung einschlägiger Studiengänge oder anderer Ausbildungen oder Erfahrungen. Sie werden intern on-the-job weitergebildet und nach Leistungskriterien selektiert. Ihre Angehörigen, insbesondere die Fach- und Führungspersonen, sind in der Regel hochgradig fachkompetent und professionell. Die Entscheidungen erfordern eine besonders hohe spezifische Fachkompetenz, wenn langfristige Wirkungen für die Nachhaltigkeit relevant sind. Experten zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei den Entscheidungsoptionen auch die langfristigen Wirkungen analysieren und einbeziehen.
(7) Karriereentwicklung und Berufsethik
Die Karrieren der Mitglieder von Fachinstitutionen hängen grundsätzlich von ihrer fachlichen Qualifikation und von ihrer Performance im Sinne der vorgegebenen Ziele ab. Sie verfügen über leistungsorientierte Anreizstrukturen und professionelle Verhaltensweisen. Zahlreiche Angehörige von Fachinstitutionen erfahren im Laufe der Zeit eine Sozialisation als „Staatsdiener“ für das Gemeinwohl, oft mit lebenslanger Karriereperspektive und entsprechender Versorgung (z.B. als Lebenszeitbeamte oder in vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen).
Viele entwickeln eine funktionale Berufsethik, die anreizkompatibel für ein gutes Funktionieren der Fachinstitutionen wirkt. Obwohl ihre Karrierewege meistens intern verlaufen, beschränken sich die leistungsorientierten Anreizstrukturen dennoch nicht allein auf die eigene Institution. Sie unterliegen nicht nur internen, sondern auch externen Peer-Group-Beobachtungen durch die Akteure desselben Fachgebiets in anderen (staatlichen oder privaten) Institutionen. Dies führt zu einem „guten Ruf“ für Fachkompetenz, Professionalität, Persönlichkeit etc. – oder eben nicht – und zu entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten.
3 Unabhängigkeit von Fachinstitutionen
Die Unabhängigkeit einer Fachinstitution bedeutet in diesem Kontext, dass diese von Politikern, Parteien, politischen Institution etc. unabhängig ist. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Politischen Institutionen in ihrem Fach- und Kompetenzbereich keinen Einfluss ausüben können, der über die normativen Vorgaben hinausgeht, die die Parlamente in den einschlägigen Gesetzen festgelegt haben. Die Unabhängigkeit hat mehrere Dimensionen, die in diversen Fachinstitutionen unterschiedlich bedeutsam sind und verschieden gut realisiert werden können. Eine vollständige Unabhängigkeit ist in einzelnen Fällen allerdings nur schwer erreichbar, was deutlich wird, wenn man zwei Dimensionen der Unabhängigkeit unterscheidet, nämlich die inhaltliche Unabhängigkeit und die personelle Unabhängigkeit. Hinzu kommt die Abhängigkeit von staatlichen Budgetzuweisungen, die politisch entscheden weden.
Inhaltliche Unabhängigkeit
Die inhaltliche (oder sachliche) Unabhängigkeit einer Fachinstitution bedeutet, dass die Politischen Institutionen die Entscheidungen der Fachinstitution nicht korrigieren, aussetzen oder von einer politischen Zustimmung abhängig machen können. Dies betrifft die Abwesenheit von politischen Primärentscheidungsrechten, das heißt von inhaltlichen Entscheidungen „in der Sache“ auf dem betreffenden Feld. Wenn sich die Politiker im Gesetz bereits bestimmte Zustimmungsrechte vorbehalten, damit sie in Einzelfällen Einfluss nehmen können, ist eine Fachinstitution nicht mehr inhaltlich unabhängig, sondern wird de facto zu einer nachgeordneten Institution der Politik.
Personelle Unabhängigkeit
Die personelle (oder persönliche) Unabhängigkeit bezieht sich auf das Führungspersonal der Fachinstitution. Dies betrifft die Fragen, von wem und in welcher Weise die Personen an der Spitze der Institution (das heißt die Vorstandsmitglieder etc.) ausgewählt und ggf. wieder abgesetzt werden können. Außerdem betrifft sie im Kontext der personellen Delegation die Länge der Amtszeiten, die Möglichkeiten einer Wiederernennung und die Anreizstrukturen in Bezug auf die Zeit während und nach dem Ende der Amtszeiten.
Wegen des Legitimationsmonopols[3] können Politische Institutionen und Parteien bisher auch in Fachinstitutionen, die inhaltlich weitgehend unabhängig sind, sehr viel Einfluss ausüben, indem sie die Möglichkeiten der Personalpolitik nutzen. Dies hat für sie den Vorteil, dass eine solche Einflussnahme öffentlich weniger „sichtbar“ ist als eine direkte Intervention bei inhaltlichen Entscheidungen. Die Vorstandsberufung eigener Parteifreunde oder anderer nahestehender Personen gewährleistet meistens, dass die Fachinstitutionen ihre Ermessensspielräume im politisch erwünschten Sinne nutzen. Besonders problematisch sind solche Interessenkonstellationen bei staatlichen Fachinstitutionen, die Informations- und Kontrollfunktionen haben, wie z.B. die Statistischen Ämter und die Rechnungshöfe in Bund und Ländern.
Eine parteipolitisch motivierte Personalpolitik kann die Unabhängigkeit einer Fachinstitution erheblich beeinträchtigen. Sie wird meistens damit gerechtfertigt, dass nur die Politischen Institutionen eine mindestens indirekte demokratische Legitimation aufweisen. Die Arbeitsbeziehungen der darunterliegenden Mitarbeiterebenen werden üblicherweise durch Laufbahnregeln oder durch die jeweiligen Arbeitsverträge sowie durch die Anweisungen des Vorstandes bestimmt.
In der „Demokratischen Reformkonzeption“ wird die personelle Unabhängigkeit der Institutionsspitze dadurch erreicht, dass der parteifreie „Bürgersenat“ über die Vorstandspersonalia entscheidet.[4]
Option der Politikunabhängigkeit
Bei den Fachinstitutionen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang es in einer Demokratie adäquat ist, sie ganz unabhängig von Einflussnahmen der Politischen Institutionen zu konstituieren. Die Meinungen außerhalb der Politik besagen oft, dass viele Institutionen umso besser funktionieren, je unabhängiger sie von den Politischen Institutionen und den Parteien sind. Die Unabhängigkeit einer Fachinstitution hat eine Reihe von Vorteilen für die Funktionalität und für die Nachhaltigkeit staatlicher Entscheidungen.
Allerdings verfügen die Politischen Institutionen (anders als die Fachinstitutionen) über eine direkte demokratische Legitimation für normative Entscheidungen aufgrund der Wahl des Parlaments durch die Bürger und der nachfolgenden Delegationsvorgänge. In einem demokratischen Staat stehen Fachinstitutionen in einem potentiellen Spannungsverhältnis zum Erfordernis der demokratischen Legitimation und damit zu den Akteuren der Politischen Institutionen.
Die adäquate Lösung hängt insbesondere von der Antwort auf folgende Frage ab: Können die normativen Elemente (Aufgaben, Ziele, Kriterien) in den konstitutiven Gesetzen der Fachinstitutionen adäquat so formuliert werden, dass die „richtigen“ Entscheidungen dann „nur noch“ eine Frage der Fachkompetenz sind. Es dürfte klar sein, dass diese Frage für verschiedene Fachinstitutionen und Entscheidungsfelder differenziert beantwortet werden muss.
4 Generelle Vorteile der Unabhängigkeit von Fachinstitutionen
Die Vorteile der Unabhängigkeit von Fachinstitutionen gegenüber substantiellen Eingriffsrechten von politischen Institutionen und Parteipolitikern kann man in drei Punkten zusammenfassen, nämlich die höhere Fachkompetenz, die längerfristigen Anreizstrukturen und die daraus folgende höhere Glaubwürdigkeit.
Fachkompetenz
Aufgrund der Ausbildung, Spezialisierung, leistungsorientierten Karrieren etc. (vgl. insbesondere Punkte 1, 6, und 7 in Abschnitt 2) sind die maßgeblichen Angehörigen der Fachinstitutionen fast immer deutlich fachkompetenter als die Politiker, die als Entscheidungsträger in Frage kommen.
Letztere haben weit breitere Arbeitsfelder und Verantwortungsbereiche (neben ihren Aufgaben in ihrer Partei, ihrem Wahlkreis etc.), können weniger ihrer insgesamt verfügbaren Arbeitszeit einer spezifischen Aufgabe widmen und sind (weil ihre politischen Themen schneller wechseln) nur wenige Jahre (oder gar nur einige Monate) mit einem bestimmten Problemfeld befasst.
Die Angehörigen von Fachinstitutionen sind nach einer einschlägigen fachlichen Ausbildung meistens über längere Zeit mit einem spezifischen Problembereich befasst, wenngleich gegebenenfalls auf verschiedenen Hierarchiestufen. Die Erfahrungen, die mit verschiedenen Herangehensweisen und Lösungsoptionen in Deutschland und anderen Ländern gemacht wurden, stehen ihnen als Background für aktuelle Aufgaben zur Verfügung.
Ein wichtiger Unterschied zwischen abhängigen und unabhängigen Fachinstitutionen sind die primären Ziele für die Analyse und Entscheidungsvorbereitung. Etwas überspitzt könnte man sagen: In einer unabhängigen Fachinstitutionen sucht man nach der fachlich besten Lösung. In einer abhängigen Fachinstitutionen sucht man nach einer Begründung für ein Ergebnis, das bereits politisch vorgegeben wurde.
Ähnliches gilt gegebenenfalls auch für das Verhältnis zwischen den Ministerialbeamten und der politischen Spitze des Hauses. Es gibt in vielen deutschen Ministerien hervorragende Fachleute, die deutlich mehr Fachkompetenz besitzen als die Minister und parlamentarischen Staatssekretäre, die ihre Vorgesetzten sind. Die ministerialen Mitarbeiter sind aber der Hauspolitik und deren Positionen und Entscheidungen verpflichtet und können sich nicht selbstständig äußern, wenn sie nicht ihre eigene Position gefährden wollen.
Zeithorizonte der Anreizstruktur
Einschlägige Fachleute kennen in der Regel die Entwicklung von Problemen verschiedener Lösungsoptionen über kürzere und längere Zeithorizonte. Politiker haben in der Regel eine relativ kurzfristige Anreizstruktur und vernachlässigen längerfristige Wirkungszusammenhänge, was zu suboptimalen bzw. falschen Entscheidungen führen kann. Das daraus resultierende „politische Nachhaltigkeitsproblem“ ist typisch für viele Entscheidungsprozesse in einer Demokratie. Je nach den sachlogischen Wirkungszusammenhängen in der Realität sind die negativen Folgen kurzfristiger Entscheidungshorizonte mehr oder weniger gravierend.
Glaubwürdigkeit und Renommee
Die Politiker und Parteien haben insgesamt ein schlechtes Image bei den Bürgern, was zu einer geringen Glaubwürdigkeit für politische Statements, Ankündigungen und Entscheidungen führt. Die Bürger haben die Erfahrung gemacht, dass die Politiker sich opportunistisch verhalten und damit auch mal “fünfe gerade sein lassen“, wenn es ihren persönlichen Interessen oder denen ihrer Partei dienlich ist.
Die Experten in Fachinstitutionen haben bei den Bürgern (trotz Beschwerden über Bürokratie) grundsätzlich ein besseres Image. Es geht ihnen nicht um Wahlsiege oder politische Posten, sondern im wesentlichen um die fachimmanente Qualität ihrer Analysen und Ergebnisse, die auch von Fachinsidern außerhalb der Institution beobachtet und bewertet werden können. Diesbezüglich gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen politikabhängigen und unabhängigen Institutionen selbst dann, wenn beide im Einzelfall die gleiche Fachkompetenz aufweisen würden, was für nicht-fachkundige Bürger oft schwer zu beurteilen ist.
Bei unabhängigen Fachinstitutionen können die Bürger davon ausgehen, dass diese die Probleme nach bestem Wissen analysieren und die Ergebnisse präsentieren, von denen sie selbst überzeugt sind und diese auch unter ihrem Namen öffentlich vertreten. Bei abhängigen Fachinstitutionen muss man damit rechnen, dass die Ergebnisse gegebenenfalls durch politische Opportunität beeinflusst sind. Aus diesem Grund haben unabhängige Fachinstitutionen eine höhere Glaubwürdigkeit in der Fachcommunity und in der Öffentlichkeit. Dies erleichtert auch die politische Durchsetzbarkeit der Entscheidung.
5 Robert-Koch-Institut und Corona-Pandemie
Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 erschien Lothar Wieler, der damalige Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), das für biomedizinische Forschung und speziell für die Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zuständig ist, über die Bundespressekonferenz auf den deutschen Fernsehschirmen, nicht selten zusammen mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Die RKI-Botschaften bestimmten das Meinungsbild in den deutschen Medien und damit in der Bevölkerung in Deutschland, sowie vor allem die politischen Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Frage.
Die politischen Folgerungen aus den RKI-Statements waren nicht nur Empfehlungen an die Bevölkerung, sondern Anweisungen, denen man Folge zu leisten hatte. Diese waren in Deutschland besonders restriktiv und unterschieden sich diesbezüglich deutlich zum Beispiel von denen in Schweden. Die Anweisungen enthielten unter anderem Kontaktverbote, die direkt oder indirekt zu Betriebsstillegungen führten, zu Schulschließungen, Lockdowns, Maskenpflicht etc.
Die Corona-Pandemie war in der aufgetretenen Form (Virus-Typ) ein neues Phänomen, das deshalb auch für die einschlägigen Virologen, Infektiologen etc. die Forschungsfront darstellte. Die große Mehrheit der Bevölkerung war — in Anbetracht der Gefahr bereitwillig oder mit zusammengebissenen Zähnen — bereit den zahlreichen Restriktionen zu folgen, die die Bundesregierung veranlasst hatte. Dies gilt auch für den Autor dieser Zeilen.
Die Mehrheit der einschlägigen Gäste in den einschaltquotenstarken Talkshows — die modernen Diskursarenen unserer Gesellschaft — haben die Positionen noch bestätigt und sich zum Teil mit noch radikaleren Forderungen profiliert.
Eine Minderheit der Bürger, nämlich solche, die dazu eine andere Meinung hatten, wurden pauschal als Querdenkter diffamiert, ins rechte Abseits gestellt und ausgegrenzt. „Coronaleugner“ klang bei einigen schon fast so schlimm wie Holocaustleugner.
Einige Zeit danach meldeten sich Experten verschiedener Fachgebiete zu Wort und erklärten, dass vor allem die Schulschließungen für die betroffenen Schüler eine Katastrophe war und ist. Die Argumente bezogen sich nicht nur auf den ausgefallenen Schulstoff und die soziale Vereinsamung der Schüler, sondern auch auf die körperliche Immunabwehr, die durch die Kontaktsperre geschwächt bzw. nicht adäquat trainiert wurde.
Schon zu Beginn der Pandemie gab es führende Virologen bzw. Infektiologen, die die Meinung vertraten, dass Kontaktsperren nur für ältere Menschen medizinisch indiziert waren. Diese wurden jedoch von den Gesundheitspolitikern ignoriert. Ich kann mich nicht erinnern, einen von ihnen einmal in einer der gängigen ARD- oder ZDF-Talkshows gesehen zu haben.
Erst vor kurzem wurde bekannt, dass die RKI-Statements ganz anders zustande gekommen waren, als alle gedacht hatten. Das RKI hat offenbar nicht die wissenschaftliche Expertise zur Corona-Thematik aufbereitet und mit seriöser Methodik Empfehlungen an die Bundesregierung gegeben. Offenbar hat umgekehrt der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn — Gerüchte behaupten, auf Anweisung von Kanzlerin Merkel — dem RKI-Chef Lothar Wieler gesagt, was er als „wissenschaftliches“ Ergebnis verkünden soll. Mich hat diese viel zu späte Information (von der ich immer noch hoffe, dass sie nicht in gänze zutrifft) erschüttert, weil der genannte Vorgang einen Mißbrauch der einschlägigen Wissenschaft für plumpe Regierungspolitik beschreibt.
Natürlich wusste ich wie die meisten Bürger, dass Jens Spahn (ebenso wie Angela Merkel) ein medizinischer Laie war und ist. Aber seine Aussagen hatten damals für mich (da ich ebenfalls ein medizinischer Laie bin) Glaubwürdigkeit, weil ich davon ausging, dass sie auf der Basis der wissenschaftlichen Expertise des RKI entstanden waren und dieses die Kenntnisse und Ergebnisse der führenden Virologen etc. der ganzen Welt einbezogen hatte.
Ich bin überzeugt, dass es auf den Fachebenen des Robert-Koch-Instituts viele einschlägige Experten (und solche, die es in den Pandemie-Jahren wurden) gab, die die einschlägige Regierungspolitik kritisch sahen. Ich vermute, dass auch Lothar Wieler mehr abweichende Kenntnisse und Folgerungen hatte, als er öffentlich zu erkennen gab. Wenn das der Fall war, hätte er sich feige und opportunistisch verhalten und sein Wissenschaftler-Ethos verraten.
Nach solchen Erfahrungen kommt bei einigen die polemische Frage auf: Kann das weg? Nein, das RKI kann keinesfalls weg, eher im Gegenteil. Aber die Weisungsbefugnis der Bundesregierung gegenüber dem RKI muss dringend weg! Sämtliche Primärentscheidungsrechte der Politiker gegenüber dem RKI sollten beseitigt werden. Und die Delegationsrechte (zur Auswahl des Präsidenten und der Leitungsgremien) sollten von einem Gremium ausgeübt werden, das aus einschlägigen Wissenschaftlern besteht.
Ist das undemokratisch? Nein, keineswegs. Die Entscheidungen über Lockdowns und andere Massnahmen gegenüber der Bevölkerung muss weiterhin der Bundesgesundheitsminister treffen, der über einen demokratischen Prozess eingesetzt worden ist. Aber er hätte bei Zweifeln die Möglichkeit, Empfehlungen des RKI, die natürlich veröffentlicht werden müssten, durch europäische oder amerikanische Experten überprüfen zu lassen.
6 Bundesamt für Verfassungsschutz
Die Landesämter für Verfassungsschutz sind weisungsabhängige Behörden der Landesregierungen und damit von den Parteien abhängig, die die jeweilige Regierung bilden. Dennoch halten in der Öffentlichkeit nicht wenige den Verfassungsschutz für politisch unabhängige Institutionen. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Schon zu Zeiten des Bundesverfassungsschutz-Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) kamen vielen Beobachtern Zweifel, ob das BfV insbesondere das Grundrecht der Meinungsfreiheit sichert, wie es im Grundgesetz in Art. 5 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ formuliert ist. Eine inhaltliche Prüfung, ob es sich um eine „richtige Meinung“ handelt, findet grundsätzlich nicht statt.
Stattdessen schränkte Haldenwang mit dem selbstformulierten Konstrukt einer „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ (Diskurs D17-1) die Meinungsfreiheit selbstherrlich ein, so dass die Frage aufkam: „Meinungsfreiheit nur mit Haldenwangs Plazet? (Diskurs D41-3).
Als mit Beginn der Ampel-Bundesregierung die SPD-Innenministerin Nancy Faeser seine neue Chefin wurde, musste er sich gar nicht besonders umorientieren. Als er dann im Zuge seiner Kandidatur zum Bundestag als BfV-Präsident ausschied, stellten sich viele die Frage, ob der CSU-Kandidat für das Innenministerium, Alexander Dobrindt, eine meinungstolerantere Politik betreiben würde.
Bevor dies ersichtlich und Nancy Faeser noch im Amt war, hat sie das Bundesamt für Verfassungsschutz noch für ihr Lieblingsprojekt instrumentalisiert, nämlich ein Parteiverbotsverfahren gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD). Dafür hat sie dann beim BfV ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen sollte.
Kurz vor Ende der Faeser-Amtszeit wurde dann ein BfV-Text fertig, der die AfD auftragsgemäß als „gesichert rechtsextrem“ einstufte. Das erwünschte Ergebnis wurde auch sofort öffentlich verkündet und von Nancy Faeser stolz gefeiert. Dass sie sich heftig bemühte, politische Vorgaben zu bestreiten und den Text als objektive Analyse darzustellen, obwohl fast jeder davon ausging, dass er sich als plumpes parteipolitisches Pamplet herausstellen würde, könnte lautes Lachen erzeugen, wenn es für die Meinungsfreiheit und die Demokratie nicht so traurig wäre.
Mehr noch: Statt das ganze Produkt sofort zu veröffentlichen, wurde der Allgemeinheit mit der peinlichen Begründung „haben wir früher auch so gemacht“ nur ein Knochen mit dem Etikett „gesichert rechtsextrem“ hingeworfen. Natürlich weckt das sofort Mißtrauen, zumal bei einer Politikerin, deren Glaubwürdigkeit ohnehin seit langem extrem gering war. Einige Publikationsorgane kamen jedoch an den Text und „Cicero“ hat ihn dann in Gänze veröffentlicht.
Etliche Journalisten haben dem Machwerk schon die Qualität eines Gutachtens abgesprochen und eher als Anekdotensammlung bezeichnet. Allerdings ist es mit 1108 Seiten außergewöhnlich lang, womit vermutlich die mangelnde inhaltliche Substanz verschleiert werden sollte.
Einer der populären Vorwürfe linker Parteien und Medien lautet, die AfD sei „undemokratisch“. Dies ist besonders für Konkurrenten um Parlamentssitze wohlfeil, da man sich selbst damit ohne weitere Begründung zu einer demokratischen Partei erklären kann. Aber dieser platten Behauptung fehlen seit langem valide Begründungen und Belege.
Der Versuch, die innere Struktur der AfD als undemokratisch zu deklarieren, würde bei einem kriterienbasierten empirischen Test schnell scheitern. Diesbezüglich kann man eher kritisieren, dass eine überzogene Basisdemokratie (wie ein AfD-Bundesparteitag als Mitgliederparteitag) zu fragwürdigen Ergebnissen führen kann. Demokratisch bleibt es trotzdem.[5]
Bleibt die unterstellte Absicht der AfD, sie wolle unsere Demokratie abschaffen. Aber dafür spricht nichts Relevantes. Finden könnte man vermutlich ein paar kecke Sprüche an einem AfD-Stammtisch nach drei Bier und Korn. Oder hat man ein von der AfD angelegtes Waffenlager gefunden, das am Tag X genutzt werden soll, um mit Gewalt eine „völkische Diktatur“ zu errichten. Solche Versuche, Derartiges zu behaupten, haben schon im Dezember 2022 beim medienwirksamen Vorgehen gegen die selbsternannten Reichsbürger zu nichts geführt – außer zu einer Blamage für die beteiligten Sicherheitsorgane.
Ein weiterer Kern vieler (häufig verschwurbelter) Vorwürde gegen die AfD besteht darin, dass sie einen „ethnischen Volksbegriff“ habe. Dies bleibt jedoch meistens im verbalen Geraune stecken. Im BfV-Text gibt es dazu „eine Fülle von Zitaten unterschiedlich einflussreicher AfD-Politiker, die sich mit diesem ethnischen Volksbegriff auseinandersetzen. Die meisten entsprechen dem, was Sie und ich dazu noch in der Schule gelernt haben, und die Frage, wie im Jahre 2025 das Wort „Volk“ definiert wird, könnte belangloser gar nicht sein. Nicht belanglos genug aber, um jeden Diskurs darüber so zu tabuisieren, dass es nur eine legale Definition geben darf: Volk ist, wer Staatsbürger ist. Wer dagegen Widerworte hat, ist „gesichert rechtsextrem“. Wenn es also ausreicht, einen ethnischen Volksbegriff im öffentlichen Diskurs gegen den Zeitgeist zu verteidigen, um als gesichert rechtsextrem eingestuft werden zu können, dann wird es gefährlich für die AfD. Aber wohl nur dann…[6]
Für eine generelle Bewertung zum Inhalt des BfV-Textes sei hier wiederum der Artikel von Christian Kott in der Jüdischen Rundschau vom Juni 2025 zitiert:[7] „Wie eigenartig das 1.108-Seiten-Plädoyer daherkommt, erkennt man auch an einem anderen Umstand: Auf etwas über 100 Seiten beschäftigt man sich mit den rechtlichen Grundlagen, einer äußerst einseitigen Darstellung der Parteigeschichte der AfD und zitiert dafür gerne so wertvolle Zeitzeugen wie die (mit der AfD gar nicht zusammenhängenden) Zeitschriften „Sezession“ und „Compact“.
Dann folgen fast 900 Seiten Anekdotensammlung: Mehr oder weniger sensationelle Zitate von AfD-Politikern, gerne auch von solchen, die die Partei schon vor Jahren im Streit verlassen haben oder aufgrund genau solcher Äußerungen rausgeschmissen wurden, belegen zwar vereinzelt, dass der liebe G´tt einen großen Tiergarten hat, dass eine angemessene Sprache nicht jedem gegeben ist und dass manche Zitate schlicht sachlich falsch sind. Wirklich „gesichert Rechtsextremes“ (und wir erinnern uns: danach sucht man ja) findet man aber nicht sehr viel.
Am Ende folgt auf knapp 80 Seiten eine „zusammenfassende Betrachtung“, die erstaunlich intensiv darauf ausgerichtet zu sein scheint, Journalisten eine Vorlage für ihre Berichterstattung zu geben. Zumindest Letzteres scheint funktioniert zu haben, denn wenn man die mediale Berichterstattung über das „Gutachten, das keines ist“ rückblickend betrachtet, dann scheinen viele Journalisten tatsächlich nur die Zusammenfassung am Ende gelesen zu haben, um diese mit den drei lustigsten Anekdoten angeschmückt nachzuplappern. Denn lustige Zitate und Texte, die für allerhand clickbait nützlich sind, liefert der Verfassungsschutz en masse – die dankbare Journaille tut das, was sie am besten kann: Aus einer Mücke einen Elefanten herbeischreiben. ….
Hätte man im Bundesamt für Verfassungsschutz noch einen Funken Respekt vor dem eigenen behördlichen Zweck gehabt, dann hätte man ein solches Papier nie erstellt.“
Da das Bundesamt für Verfassungsschutz über 4000 Mitarbeiter hat, kann man wohl davon ausgehen, dass viele von diesen erkannt haben, dass die Substanz der 1100 dürftigen Seiten für eine Bewertung „gesichert rechtsextrem“ niemals ausreicht, noch weniger für einen Verbotsantrag.
Der jetzige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hätte auf das rein parteipolitisch motivierte Abschiedsgeschenk seiner Vorgängerin Nancy Faeser sicher gern verzichtet.
[1] Primärentscheidungsrechte sind die Befugnisse einer Institution, einer anderen Institution in deren Zuständigkeitsbereich im Einzelfall konkrete inhaltliche Vorgaben zu machen oder ggf. die Entscheidung selbst zu treffen. Vgl. dazu und zur Unabhängigkeit von Institutionen Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 76ff und S. 202ff.
[2] Einzelne Textteile sind entnommen aus Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 187ff
[3] Vgl. zum Legitimationsmonopol Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 36f.
[4] Vgl. dazu ausführlicher Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 177ff.
[5] Strukturell kann man dies mit der Volksabstimmung über den Brexit in Großbritannien vergleichen, der knapp für den Austritt aus der EU ausging. Dies war (und ist) wegen der verlorenen Binnenmarktvorteile eine Katastrophe für Großbritannien und seine Bürger — was Ökonomen natürlich schon lange vorher wussten und das auch häufig gesagt und geschrieben hatten. Aber wenn eine Mehrheit der Wähler unter dem Einfluss von Tory-Ideologen wie Boris Johnson sich selbst ins Knie schiessen will, ist das immerhin ein demokratisches Ergebnis. Dass Großbritannien jetzt von der Labour Party unter Premier Keir Starmer regiert wird, ist für die britischen Tories quasi die gerechte Strafe.
[6] Christian Kott „Ein fragwürdiges Gutachten. Gutachten des Verfassungsschutzes – nur eine Sammlung von Anekdoten, in: Jüdische Rundschau, Juni 2025
[7] Christian Kott „Ein fragwürdiges Gutachten. Gutachten des Verfassungsschutzes – nur eine Sammlung von Anekdoten, in: Jüdische Rundschau, Juni 2025.
