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Kaum ist die Tinte unter dem Koalitionsvertrag trocken, in dem das Thema Rente zeitlich möglichst weit nach hinten geschoben wurde (erneute Einsetzung einer Rentenkommission, Vorschläge bis Mitte der Legislatur), beginnen die jeweiligen politischen Lager, ihre Argumente für oder gegen eine grundlegende Reform zu sammeln. Während Friedrich Merz bereits im Wahlkampf eine Erhöhung der Regelaltersgrenze gegen die guten Argumente der Jungen Union ausgeschlossen hatte – offenbar fürchtete er einen Rentenwahlkampf und populistische Angriffe von Links und Rechtsaußen – und der Koalitionsvertrag bezüglich dieses Themengebietes folgerichtig fast ausschließlich SPD- und CSU-Positionen (neben der Beibehaltung der Regelaltersgrenze z. B. Fixierung des 48-%-Rentenniveaus bis 2031 und Fortführung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, Ausweitung der Mütterrente) enthält, beginnt nun Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf den Pfad der Tugenden im Sinne von „CDU pur“ zurückzukehren. Jens Spahn hatte bereits 2023 die abschlagsfreie Rente scharf kritisiert. Sie belaste einerseits das Rentensystem und schade andererseits der Wirtschaft durch den frühzeitigen Verlust von erfahrenen Mitarbeitern. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft belegt, dass knapp die Hälfte der Babyboomer vorzeitig in den Ruhestand geht. Folgerichtig appelliert die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht Juni für eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente sowie für die Kopplung der Regelaltersgrenze und des frühestmöglichen Rentenzugangs an die Lebenserwartung – ein Modell, das in unserem Nachbarland Dänemark längst umgesetzt ist. Sie verweist zudem auf die derzeit zu niedrigen Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat, die „einen vorgezogenen Rentenzugang für Versicherte attraktiver“ machten und „finanzielle Lasten“ für die gesetzliche Rentenversicherung verursachten. Frau Reiche hat bezüglich dieser genannten Stellschrauben Handlungsbedarf bekräftigt. „Das Thema Belastung durch Sozialabgaben ist ein Thema“, sagte sie in Berlin.
Postwendend kam die Reaktion aus dem linken Lager: „Die Äußerungen der Bundeswirtschaftsministerin verkennen die Realität“, so Dagmar Schmidt, SPD-Bundestagsfraktionsvize. Die Zahl derer, die im Alter von 60 bis 64 Jahren noch arbeiten, sei in den vergangenen zehn Jahren gestiegen. Selbst wenn ihre Aussage stimmt, wäre es zur Abfederung der demografischen Auswirkungen auf das Umlageverfahren aber wichtig, die arbeitsfähigen Beschäftigten über das Alter 64 hinaus in der Arbeitswelt zu halten. Frau Schmidt äußert sich dazu wie folgt: „Gerade diejenigen, die jahrzehntelang körperlich hart, mit hoher psychischer Belastung oder im Schichtdienst gearbeitet haben, können nicht länger arbeiten.“ Es wird von ihr also pauschaliert über die gesamte Arbeitswelt eine Arbeitsunfähigkeit über das derzeitige Renteneintrittsalter hinaus attestiert. Genau das ist der falsche Ansatz. Der Grundsatz muss doch sein, dass jeder, der arbeiten kann, dies auch so lange wie möglich tun sollte. Wer es ärztlich bescheinigt nicht mehr kann, soll selbstverständlich die nötige Unterstützung bekommen. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, hatte im Frühjahr bereits prognostiziert, dass in den kommenden vier Jahren – ausgelöst durch den Renteneintritt der Babyboomer – über eine Erhöhung debattiert werden müsse, die ab 2031 greifen könnte. Die SPD lehnt dies jedoch klar ab – ist das nicht eine Verkennung der Realität?
Es muss damit gerechnet werden, dass von linker Seite künftig vermehrt eine Neid- und Umverteilungsdebatte angestoßen wird, zum Beispiel, dass diejenigen mit besonders langer Versicherungszeit hinsichtlich des Renteneintrittsalters und der Abschläge gegenüber insbesondere Akademikern, die ja ein kostenloses Studium bezogen hätten und anschließend viel mehr verdienten als ein Handwerker, zu bevorzugen seien. Oder, dass diejenigen, die „hohe Einkommen und große Vermögen“ haben, „in der Verantwortung“ seien, so Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied. Ist das Absolvieren eines Hochschulstudiums und eine anschließende Fach- oder Führungsposition in einem Unternehmen etwa keine Lebensleistung? Sind nicht alle in der Verantwortung? Im Übrigen können Studierende generell keine Rentenpunkte sammeln, auch wenn sie nebenbei jobben müssen.
Viel zu unterbelichtet in der öffentlichen Diskussion ist die zweite Säule der Altersversorgung in Deutschland, die Betriebsrente. Diese Form der Vorsorge ist gegenüber einer individuellen Alterssicherung dadurch im Vorteil, dass in Betrieben kollektive Lösungen implementiert werden können, die in der Regel effizienter, kostengünstiger und mit besseren Konditionen angeboten werden können. Als wichtige Ergänzung zur zunehmend nicht auskömmlichen gesetzlichen Rente könnte hier der Kapitalmarkt wichtige Erträge generieren. Durch die langen Zeiträume bis zum Renteneintritt spielen kurzfristige Schwankungen auf dem Kapitalmarkt nur eine untergeordnete Rolle. Bei professionellem Management sind beachtliche Chancen möglich bei kontrollierbarem Risiko. Berechnungen haben gezeigt, dass eine ausgewogene Garantie in Höhe von 60 % der eingezahlten Beiträge optimal für die Arbeitnehmer ist. Einzig, es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass dies möglich ist. Ebenso fehlt die gesetzliche Grundlage für das sogenannte „Opting-out“, also die grundsätzliche Teilnahme von Beschäftigten an einem Betriebsrentensystem mit der Möglichkeit, sich gegen die Teilnahme auszusprechen. Diese aufkommensneutrale Regelung würde die Teilnahmequote voraussichtlich deutlich erhöhen. Derzeit ist dies nur unter Tarifvorbehalt möglich, ebenso die garantiefreie Durchführung über das sogenannte „Sozialpartnermodell“. Die erzwungene Aufsicht durch Tarifpartner hat dazu geführt, dass der niedrige Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen keine Steigerung erfahren hat. Lediglich in speziellen Branchen wie der Chemie, die ohnehin schon beste Versorgungswerke angeboten haben, sind Sozialpartnermodelle eingerichtet worden. Zum Beispiel in der Metall- und Elektrobranche wurde es vom Gewerkschaftstag der IG Metall abgelehnt, teils wohl aus Sachunkenntnis, teils aus linker Aversion gegenüber dem Kapitalmarkt. Es muss daher einfache, effiziente Lösungen auf Betriebsebene geben, um zu einer flächendeckenden Ergänzung der gesetzlichen durch die betriebliche Rente zu gelangen. Vielleicht lohnt sich diesbezüglich einmal ein Blick auf die neuen Ansätze der FDP. Genügend Tinte für ein überzeugendes Konzept im Sinne von „CDU pur“ sollte vorhanden sein.
