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1 Einleitung
Die Bundespolitik in Deutschland macht den Eindruck einer fatalen Handlungsunfähigkeit, was in Anbetracht des gewaltigen Reformbedarfs eine Katastrophe ist.
Die Gesamtheit der „Vetospieler“ sind zu zentralen (und oft schädlichen) Elementen unseres politischen Systems (gemacht) worden.[1] Dem liegt oft die Vorstellung zugrunde, dass die Einbeziehung weiterer Institutionen die Qualität der Entscheidungen verbessern kann, da zusätzliche Argumente eingebracht und die erwartbaren Folgen der Entscheidungen umfassender analytisch dargelegt werden können. Dies könnte grundsätzlich auch der Fall sein, wenn die zusätzlichen Institutionen fachkundig (z.B. einschlägige Experten) und gemeinwohlorieniert sind, nicht dagegen bei reinen Lobbyisten und Ideologen. Wenn solche Institutionen nicht nur Berater sind, sondern ihre Zustimmung erforderlich ist, reduziert es die Handlungsfähigkeit des demokratischen Staates und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritte und Reformen auf diversen Gebieten werden dann verhindert oder verlangsamt, gegebenenfalls bis zur Blockade.
Die Verantwortlichkeit der gewählten, zuständigen Politiker und Parteien wir reduziert bzw. verwässert. Die Unfähigkeit des Staates, zu vernünftigen Entscheidungen zu kommen, die Bestand haben und in die Praxis umgesetzt werden können, ohne durch politische Vetospieler und multiple Klage-Möglichkeiten diverser Blockierer (Verbandsklagerecht) jahrelang aufgehalten zu werden, ist einer der Hauptgründe dafür, dass die demoskopischen Bewertungen der demokratischen Parteien und Politiker schon lange sehr schlecht sind.
Dies führt gegebenenfalls zu höheren Wahlergebnissen von extremen und populistischen Parteien (insb. Linke und AfD), die es zwar nicht besser könnten (wenn man sie ließe), bei denen die Wähler jedoch ihren Frust abladen und ihren Protest wirksam zum Ausdruck bringen können, was die Bildung von Regierungsmehrheiten erschwert. Dies ist auch eine Folge der Tatsache, dass unser politisches System den normalen Bürgern (mit Ausnahme einer Pauschalstimme alle paar Jahre) kaum eine Möglichkeit lässt, politischen Einfluss auszuüben. Diesen haben die Parteien ganz für sich allein reserviert.
Die schlechte mediale und demoskopische Bewertung gilt auch für die gegenwärtige Bundesregierung. Und das nach weniger als einem Jahr im Amt – und nach vorgezogenen Bundestagswahlen, die durch das Versagen der Ampel-Regierung notwendig geworden war. Letztere war durch ein Ausmaß an fachlicher Inkompetenz und Überideologisierung gekennzeichnet, die man eigentlich bei Spitzenpolitikern in einem ehemals erfolgreichen und immer noch reichen Land wie Deutschland für unmöglich halten möchte.[2]
Ein Kennzeichen der gegenwärtigen deutschen Politik ist die Tatsache, dass allzu viele Politiker und Parteien nicht nach pragmatischen Kompromisslösungen suchen, sondern von ideologischen Denkblockaden und mangelnder Fachkompetenz behindert sind. Die europäische Ebene, die zu einem dominierenden Vetospieler geworden ist, sieht diesbezüglich keineswegs besser aus — ganz im Gegenteil.
Daran kann man zwei Erklärungshypothesen anschließen: Entweder hat Deutschland ein Problem mit seinem politischen System oder mit den Personen, die wir in politische Führungspositionen wählen. Offenbar mit beidem.
2 Parlament und Regierung auf Bundesebene
Ich kenne keinen vernünftigen Menschen, der in Deutschland den Rechtsstaat und die Demokratie als Grundprinzipien der kollektiven Meinungsbildung für einen modernen Staat in Frage stellt. Es gibt jedoch viele, die die konkreten Ausprägungsformen (Institutionen, Verfahrensweisen, Machtverteilungen, Funktionsvorstellungen etc.) des demokratischen Systems in Deutschland kritisieren.
Die parlamentarische Demokratie ist gut geeignet, um die Bevölkerung mit ihren diversen Weltanschauungen, politischen Meinungen und Interessen im Bundestag zu repräsensentieren und damit nahe an der Gesetzgebung anzusiedeln.
Die parlamentarische Demokratie ist jedoch oft nicht gut geeignet, wenn es darum geht, Regierungen (als Handlungsträger der praktischen Politik) zu bilden, die über längere Zeit (mindestens einige Jahre) handlungsfähig, strategiefähig, verlässlich etc. sind.
Dies hat nicht nur mit den verfassungsmäßigen Vorgaben des Grundgesetz zu tun, sondern auch mit den Verhaltensweisen und Usancen der gegenwärtigen Parteien und Politiker. Die parlamentarische Demokratie könnte in Deutschland deutlich besser funktionieren, wenn die relevanten Parteien pragmatisch und fachkundig nach Kompromisslösungen suchen würden, weniger durch ideologische Vorurteile geprägt wären und jede Blockade-Situation als eigenes politisches Versagen interpretieren würden, was es tatsächlich ist.
Ein anderes Problem ist die Tatsache, dass bei den heute üblichen Mehrparteien-Parlamenten in Deutschland dennoch nur Mehrheits-Koalitionen als „richtige Regierungskoalitionen“ gelten. Dies kann zu Dysfunktionalitäten führen, z.B. zu Koalitionspartnern, die politisch zu wenig Gemeinsamkeiten aufweisen, um einen modernen Staat zu regieren. Dafür war die Ampel-Regierung ein markantes und abschreckendes Beispiel. Allerdings ist die jetzige schwarz-rote Koalition diesbezüglich auch nicht viel besser. Aber es würde zu kurz greifen, dafür allein die jeweiligen Parteien verantwortlich zu machen. Es ist ein Konstruktionsfehler unseres politischen Systems, wie es vom Grundgesetz vorgegeben wurde.
Die systemimmanenten Blockade-Möglichkeiten jeder einzelnen Koalitionsfraktion (auch der kleinsten)[3] sind eine veritable Katastrophe, was man z.B. an der gegenwärtigen Bundesregierung sieht, die gerade deswegen an vielen Stellen handlungsunfähig ist, Deutschland wieder auf den Erfolgspfad zurückzuführen.
Eine moderate Reform des praktizierten politischen Systems, die keine Verfassungsänderung erfordert, ist die „Normalisierung“ und Akzeptanz von Minderheitsregierungen. Diese sind in vielen Ländern üblich,[4] entweder gleich nach einer Parlamentswahl (z.B. wenn keine „vernünftige“, handlungsfähigenMehrheitsregierung gebildet werden kann) oder als Reste vorheriger Mehrheitsregierungen (nach Austritt bisheriger Koalitionsfraktionen). Minderheitsregierungen würden die Blockademöglichkeiten einzelner Koalitionsfraktionen (Veto-Spieler) reduzieren, da die Regierungsspitze sich andere Mehrheiten suchen kann. Dies wird allerdings nicht immer erfolgreich sein.
Ein viel konsequenterer und umfassend funktionierender Reformansatz ist die direkte Wahl der Regierung durch die Bürger. Die Details dazu (wie Wahlverfahren zur Regierung, Ernennung der Minister, Verfahren bei der Gesetzgebungetc.) sind im früheren Diskurs-Beitrag D57-1 „Reform der Demokratie 1: Die Bürger wählen separat die Regierung und das Parlament“ ausgeführt worden.[5] Die gewählte Regierung, die klar definierte Zuständigkeiten hat, ist damit umfassend handlungsfähig und entsprechend ihren Wählern verantwortlich. Sie wird bei der nächsten Regierungwahl für ihre gute oder schlechte Performance durch die Bürger positiv oder negativ sanktioniert, wie es dem „dialektischen Prinzip der Demokratie“ entspricht.[6]
Eine Direktwahl der Regierung durch die Bürger erhöht nicht nur den politischen Einfluss der normalen Mitglieder der Bevölkerung, die ja eigentlich der demokratische Souverän sein sollten (aber gegenwärtig nicht sind), sondern stärkt auch die Handlungsfähigkeit der Regierung und damit des Staates. Die Abgeordneten des Parlaments haben dann nicht weniger, sondern mehr politische Relevanz als bisher, da ihre Abstimmungsfreiheit (Artikel 38 Grundgesetz) eher gewährleistet werden kann.
Ein weiteres Problem der parlamentarischen Demokratie ist die Tatsache, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislativeund Exekutive weiter reduziert und praktisch fast aufgehoben wird. Jeweils die gleichen Parteien haben die Macht im Parlament und in der Regierung. Das Legitimationsmonopol der Mehrheitsparteien ermöglicht es ihnen, auch bei der Besetzung weiterer Spitzenpositionen des Staates (z.B. in Vorständen von staatlichen Fachinstitutionen, beim Bundesverfassungsgericht und bei anderen Gerichten) das Sagen zu haben und gegebenenfalls Parteipatronage zu betreiben. Bei Gerichten als Teil der Judikative führt dies zu einer weiteren erheblichen Einschränkung der Gewaltenteilung. Bei staatlichen Fachinstitutionen werden eventuell Fachleute durch „Parteifreunde“ verdrängt,[7] was sich für die Performance des Staates in der Regel negativ auswirkt. Eine demokratisch überlegene Alternative über einen zweiten Legitimationsweg wird an anderer Stelle ausführlich erörtert.[8]
3 Föderale Aspekte
Deutschland ist ein föderaler Staat. Das ist ein Vorteil, solange die föderalen Teileinheiten (Länder, Kreise, Kommunen)[9]ebenfalls demokratischen Prinzipien und Verfahren unterliegen und die föderalen Kompetenzverteilungen adäquat abgegrenzt sind. Der Föderalismus sollte für die Gesetzgebung seinen Ausdruck im Bundesrat finden, der als „Zweite Kammer“ konstituiert wurde. Dies ging von der Zielsetzung aus, dass er die Sichtweisen und Interessen Bundesländer einbringen sollte. Stattdessen ist der Bundesrat oft als parteipolitisches Instrument zur Blockade von Bundestagsbeschlüssen genutzt worden.
Dies wurde noch verschärft durch die sehr unvernünftige Usance einiger Länder-Koalitionsverträge, dass alle Bundesratsmitglieder dieses Bundeslandes einem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz nicht zustimmen sollen, wenn eine der Koalitionsfraktionen nicht einverstanden ist. Auf diese Weise sind verschiedene Male Bundesgesetze mit rein bundespolitischer Thematik durch das Veto kleiner Länder-Koalitionsparteien (oft die Grünen) gescheitert. Dies war unter demokratischen Gesichtspunkten immer problematisch und kann als Fehlkonstruktion des Grundgesetzes bezeichnet werden.
Zur Vermeidung solcher dysfunktionalen (rein parteipolitisch motivierten) Veto-Positionen wäre eine klare föderale Kompetenzabgrenzung dringend erforderlich, wenn man eine Handlungsunfähigkeit des Staates und eine weitere Verschlechterung des Vertrauen in die Politiker und die politischen Institutionen vermeiden will.
Föderale Finanzverteilung
Viele Aspekte der Daseinsvorsorge, deren Qualität und Verlässlichkeit die Meinung der Bürger über den demokratischen Staat stark beeinflussen, werden von den Kommunen erledigt. Die grundsätzlichen Entscheidungen über viele dieser Aufgaben fallen jedoch auf Bundesebene, die den Kommunen Aufgaben zuweisen, ohne ihnen die erforderlichen Finanzmittel zuzuweisen. In der Praxis kann man dies als Ausbeutung der Kommunen durch die Bundespolitik bezeichnen.
Nötig ist eine Neuverteilung von Aufgaben und Finanzmitteln zwischen Bundes- und kommunaler Ebene. Es sollte der einklagbare Grundsatz gelten, dass die Kosten aller Aufgaben, die auf Bundesebene beschlossen und von den Kommunen erledigt werden, diesen vollständig erstattet werden. Das würde gegebenenfalls dazu führen, dass die Abgeordneten genauer überlegen bzw. sich beraten lassen, welche Folgen ihre Beschlüsse haben.
4 Europäische Union
Eine ähnliche Neuabgrenzung der Kompetenzen nach rationalen Kriterien und Praktikabilität ist auch zwischen der europäischen und der nationalen Ebene dringend erforderlich (Subsidiaritätsprinzip).
Es bestreitet wohl niemand die Vorteile des europäischen Binnenmarktes. Bezüglich der Bewertung einer „politischen Union“ fällt das Urteil schon viel differenzierter aus. Für ein umfassendes Parlament für ganz EU-Europa ist Europa nämlich viel zu groß und vor allem sind die Länder und Regionen kulturell, wirtschaftlich und politisch viel zu heterogen, als das von einem zentralen Parlament vernünftige Entscheidungen für ganz Europa erwartet werden könnten.
Das EU-Parlament wird nicht schon dadurch zu einem „richtiges Parlament“ im demokratischen Sinne, weil die Abgeordneten formal von den Bürgern gewählt werden. Es fehlt aber jegliche demokratische Rückkopplung zu den Bürgern und jede Verantwortlichkeit der Abgeordneten für ihr Tun und Unterlassen. Die Erfahrungen haben dazu geführt, dass der Satz „Je mehr Kompetenzen in Europa, desto weniger Demokratie“ hat leider viel empirische Relevanz. Die kürzliche (geradezu hirnlose) Entscheidung des EU-Parlaments zum Mercosur-Handelsabkommen ist nur ein Beispiel, wenn auch ein besonders törichtes. Es zeigt die Überflüssigkeit und Schädlichkeit der Blockade-Möglichkeiten des EU-Parlaments, die Europa handlungsunfähig machen und große wirtschaftliche Nachteile erzeugen können.
Auch der bei Mercosur jetzt angerufene Europäische Gerichtshof, der das Freihandels-Abkommen (das ökonomisch keines ist) um Jahre verzögern oder ganz verhindern kann, ist weniger ein Gericht als ein politisches Organ zur Stärkung der Brüsseler Macht („for an ever closer union“) gegenüber den nationalen Regierungen, die alle demokratisch gewählt wurden.
Die Probleme der Größe und Heterogenität gelten auch für eine zentrale Regierung (EU-Kommission), die für ganz Europa passable Entscheidungen treffen soll, aber nicht kann — und zwar trotz (oder gerade wegen?) eines Riesenapparats überbezahlter Bürokraten in Brüssel. Wenn bei regelmäßigen Treffen großer und wirtschaftlich gewichtiger Länder (G7, G20 etc.) die Kommissionspräsidentin von der Leyen mitwirkt, fragt man sich, welche Legitimation und Autorität sie hat.[10]
Macht die EU-Kommission (neben wirtschaftlich großen europäischen Staaten) die jeweiligen Zusammenhänge nicht unübersichtlicher und zäher und Europa im Ergebnis schwächer als wenn gewichtige Länder (z.B. Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Polen, Italien, Spanien, Niederlande, skandinavische Länder) separat (mit koordinierten Interessen) auftreten würden? Diese müssten dann auch nicht auf dubiose Putin- und Trump-Versteher wie Orban und Fico Rücksicht nehmen, die als Veto-Spieler für ihre Zustimmungen noch Gegenleistungen fordern. Die könnte man einfach beiseite lassen.
Auf vielen Feldern fragt man sich, welche rationale Begründung es dafür gibt, dass die betreffenden Entscheidungen in Brüssel für ganz Europa getroffen werden und nicht von den nationalen Parlamenten und Regierungen in den Hauptstädten. Wenn dazu keine überzeugenden Argumente vorgetragen werden können, kommt eine Pauschal-Hypothese in Betracht: Der Grund liegt eventuell im Ziel des Empire-Building der Brüsseler Blase und der allzu gedankenlosen Abgabe von Kompetenzen der Nationalstaaten (allen voran Deutschland) nach Brüssel (aus einer emotionalen Europatümelei statt klarem Verstand?). Denn die in vielen Jahrhunderten entstandenen (und lange sehr erfolgreichen) Nationalstaaten mit ihren heute (im Gegensatz zur EU-Kommission) demokratisch legitimierten Regierungen könnten bei ähnlichen Interessen natürlich immer miteinander kooperieren, ohne eine demokratisch fragwürdige und leistungsschwache Zentrale in Brüssel fragen zu müssen.
EU-Parlament und Brüsseler Bürokratie: Brauchen wir das oder kann das weg? Je weniger die Brüsseler Blase zukünftig ihre Existenzberechtigung nachweist, desto mehr würden die Bürger für Letzteres votieren, wenn man sie zu fragen wagte.
Mein persönliches Fazit: Die Staaten sollten eine klare Entscheidung treffen: Wir wollen keinen europäischen Bundesstaaat (und schon gar keinen Zentralstaat), sondern einen Staatenbund, der nur solche Dinge in Brüssel regelt, bei denen dies sachliche Vorteile hat.
5 Wahl der Bundestags-Abgeordneten
Einige Beobachter sind der Meinung, dass zu den Standort-Nachteilen Deutschlands eine fachlich unzureichende Qualitätvieler Bundestagsabgeordneter gehört. Alle Parlamentsabgeordneten werden von den Bürgern demokratisch gewählt. Parlamentswahlen sollten zwei Hauptziele verfolgen.
Erstens bezüglich der politischen Richtung. Das Parlament sollte normativ (Weltanschauungen, politische und gesellschaftliche Meinungen, Interessen etc) ungefähr so zusammengesetzt sein wie die Gesamtheit der Bürger. Dieses Ziel wird bisher relativ gut erfüllt, da die wahlberechtigten Bürger (also nicht nur die Experten und politischen Aktivisten) die meisten Parteien aus mehrjähriger Erfahrung kennen und einschätzen können, welche ihnen normativ am nächsten steht.
Zweitens bezüglich der Qualifikation und Fachkompetenz. Solche ist besonders wichtig, weil die Abgeordneten viele folgenreiche Entscheidungen für den Staat und die gesamte Bevölkerung treffen (müssen).[11] Dies ist besonders anspruchsvoll in einer Zeit, in der viele Sachverhalte und Zusammenhänge in der Folge wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen zu einem modernen und wohlhabenden Staat ziemlich kompliziert geworden sind.
Bei der regelmäßigen Sicherstellung von Fachkompetenzen verschiedener Art versagen die gegenwärtigen Wahlverfahren aus systematischen Gründen,[12] weil die Fachkompetenz auf beiden Stufen (1. Wahl der Kandidaten in den Parteien, 2. Wahl der Abgeordneten durch die Bürger) keine große Rolle spielt, falls die jeweiligen Wähler überhaupt eine Auswahl zwischen Personen haben, was häufig nicht der Fall ist.
Bei der Rekrutierung von Abgeordneten (also bei der Karriere von einem normalen Bürger zum Parlamentsabgeordneten) hängt alles davon ab, dass auf beiden Stufen des demokratischen Prozesses, nämlich
1. Wahl der Kandidaten der Parteien durch deren Mitglieder,
2. Wahl der Abgeordneten durch die wahlberechtigten Bürger am (oder bei Briefwahl vor dem) Wahltag
erstens die jeweiligen Wähler überhaupt eine Auswahl unter verschiedenen Kandidaten haben, und zweitens, dass sie über hinreichende Informationen über die Kandidaten verfügen.
Beides ist in Deutschland nur in einem geringen Umfang gegeben — viel geringer jedenfalls, als die meisten Bürger und Beobachter erwarten würden, wenn von „demokratischen Wahlen“ für wichtige staatliche Ämter die Rede ist. Bei den Parlamentswahlen haben die wahlberechtigten Bürger bezüglich der Personen, die ins Parlament gelangen, bisher nur wenig Auswahlmöglichkeiten, weil die Parteien fast alles bereits vorher entschieden haben. Und sie haben nur wenig Informationen über die Kandidaten.
Zentrale Erfordernisse für die Bundestagswahlen
1. Die Wähler sollten den entscheidenden Einfluss darauf haben, welche Personen ins Parlament gelangen. Das heißt, sie sollten auch zwischen den Kandidaten ihrer präferierten Partei relevante Auswahl-Möglichkeiten haben.
2. Den Wählern sollten deutlich vor dem Wahltermin über alle Kandidaten, zwischen denen sie auswählen können, ausführliche Personalinformationen zur Verfügung stehen. Dies betrifft vollständige Lebensläufe, Ausbildungen, Abschlüsse, ausgeübte Berufe, andere Tätigkeiten etc), die für das angestrebte Mandat relevant sein können. Hinzu kommen Angaben über Mitgliedschaften in Verbänden, NGOs, Lobbygruppen etc., für die er/sie in den letzten Jahren professional oder ehrenamtlich tätig waren, außerdem Nebentätigkeiten, gutachterliche Befassungen etc., die für das Mandat von Bedeutung sein können.
Jeder Kandidat sollte zukünftig verpflichtet werden, die Personalinformationen nach einem von der Wahlbehörde vorgegeben Muster zu erstellen und gegebenenfalls zu belegen. Die Angaben werden dann von einer unabhängigen Wahlbehörde auf Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit geprüft.
Die geprüften Personalangaben werden allen Wählern für die Parlamentswahlen auf einer Webseite verfügbar gemacht, die von der Wahlbehörde betrieben wird. Eine Kurzfassung der wichtigen Angaben wird mit der Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten verschickt.
Das reformierte Wahlverfahren ist in Diskurs D58-1 „Demokratiereform 2: Ein besseres Wahlverfahren zum Bundestag. Mehr Einfluss für die Bürger und mehr Qualität im Parlament (im pdf S. 9f) genauer beschrieben.
Wahl der Kandidaten in den Parteien
Die Bürger können nur Kandidaten in den Bundestag wählen, die von den Parteien aufgestellt werden. Das bedeutet konkret: Wenn man einen qualifizierten Bundestag mit fachkundigen Abgeordnete haben will, müssen die Parteien schon bei der Kandidatenwahl auf Qualifikation und Fachkunde achten.
Da obligatorische Fachprüfungen (wie in den meisten Berufen und Positionen in der Gesellschaft) bei Abgeordneten wegen der demokratischen Prinzipien nicht in Betracht kommen, hängt alles von den Wahlmotiven und dem Informationsstand der regionalen Parteimitglieder ab. Nur wenn die Qualifikation eines Bewerbers ein wichtiges Wahlmotiv ist, kann das Ergebnis zufriendenstellend sein. Die Motivation dazu kann gesteigert werden, wenn erstens die oben genannten Personal-Informationen beim innerparteilichen Wahlprozess bereits vorliegen und die Parteimitgliederzweitens davon ausgehen können, dass ihre Partei umso eher gewählt wird, je qualifizierter ihre Kandidaten sind,
Wie dies in einem praktikables Wahlverfahren umgesetzt werden kann, wird in Diskurs D58-1 „Demokratiereform 2: Ein besseres Wahlverfahren zum Bundestag. Mehr Einfluss für die Bürger und mehr Qualität im Parlament (im pdf S. 14f) erörtert.
[1] Ein Vetospieler ist ein Akteur, der eine Entscheidung blockieren kann. Die Vetospielertheorie der Politikwissenschaft erklärt, dass politische Reformen umso schwieriger umzusetzen sind (höheres Reformstau-Risiko), je mehr Akteure (Vetospieler) einer Änderung zustimmen müssen. Mehr Vetospieler oder weiter auseinanderliegende Meinungen zwischen ihnen machen den Status quo stabiler und reformunfähiger.
[2] Die partielle Ruinierung der deutschen Industrie durch die Klimapolitik des ökonomischen Dilettanten und Wirtschaftsministers Robert Habeck ist dafür nur ein Beispiel. Leider hat die FDP als die einzige marktwirtschaftliche Partei der Ampel bei der völlig unsinnigen Abschaltung der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke mitgespielt statt diese zu verhindern, was ihr möglich gewesen wäre. Und das zu einer Zeit, als die CO2-Emissionen zum wichtigsten Thema der politischen Öffentlichkeit geworden war.
[3] Die Blockademacht der SPD beruht allerdings auch darauf, dass die Union sich von linken Parteien und Medien eine „Brandmauer“ hat aufschwatzen lassen, die ihre Handlungsräume stark einengt (auch dann, wenn sie mit der diffamierten, aber demokratisch gewählten Partei AfD nicht koalieren will).
[4] Zeitlicher Anteil von Minderheitsregierungen von 1945 bis 2017: Dänemark (90,1 %), Schweden (77,3 %), Spanien (62,9 %), Norwegen (56,2 %), Zypern (44,2 %), Irland (43,5 %), Portugal (40,3 %), Italien (34,8 %), Finnland (14,0 %), Malta (12,9 %), Frankreich (12,8 %), Griechenland (11,4 %), Belgien (9,7 %), Niederlande (7,8 %), Großbritannien (6,4 %), Österreich (4,6 %), Luxemburg (0 %) und Deutschland (0 %). Vgl. für die Literaturbelege Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 104f und S. 127ff.
[5] Mehr Details zur separaten Wahl der Regierung durch die Bürger und ihre Konsequenzen werden erörtert in Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 120ff
[6] Vgl zum dialektischen Prinzip der Demokratie Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 108f.
[7] Vgl zu Fachinstitutionen Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 187ff.
[8] Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 177ff, Diskurs D22-5 Der Bürgersenat und die Übermacht der Parteien und Diskurs D59-1 Gewaltenteilung gewährleisten und Dezentralisierung fördern. Für Stabilität der Demokratie und mehr Rationalität in der Politik.
[9] Schon Anweisungen aus Berliner Parteizentralen, wie sich ihre gewählten Parteifreunde in Ländern und Kommunen zu verhalten haben, verletzen föderale und demokratische Prinzipien.
[10] Als US-Präsident Donald Trump die europäischen Volkswirtschaften mit willkürlichen Zöllen von 15% schockierte (gegenüber 0% für US-Firmen in Europa) flog von der Leyen zum Golfplatz von Donald Trump nach Schottland, um die Kapitulationsurkunde zu unterzeichnen und Donald Trump weiter Golf spielen konnte. Die Europäer hofften auf zukünftigen militärischen Beistand bei russischen Aggressionen. Es wurde aber nicht (erneut) vertraglich fixiert. Eine Hoffnung ist aber wertlos bei einem Präsidenten, der jede Woche seine Meinung ändert.
[11] Dabei kann es nicht darum gehen, dass die Abgeordneten selbst Experten sein sollten. Die Entwicklung eines Expertentums erfordert eine starke Spezialisierung und Ausbildung über längere Zeiträume. Der nachträgliche Erwerb steht bei Abgeordneten kurzfristig in Zeitkonkurrenz mit anderen Aufgaben und Zielen, die von ihnen für ihre politische Karriere für wichtiger gehalten werden. Die Abgeordneten sollten (gerade bei nicht-juristischen Sachverhalten) Expertenurteile nachvollziehen und politisch bewerten können. Dafür ist (wie bisher) eine fachliche Differenzierung einer Fraktion notwendig, aber nicht hinreichend.
[12] Schon wegen der deutlichen Überrepräsentierung von Juristen und öffentlichem Dienst im Parlament ist die Erwartung bzw. Hoffnung auf eine hohe Fachkompetenz auf anderen Gebieten schwer erfüllbar, weil die in fast allen anderen Bereichen der Gesellschaft üblichen Bedingungen und Verfahrensweisen (nämlich Fachkundeprüfungen, Examina etc.) bei Parlamentswahlen aufgrund demokratischer Prinzipien nicht in Betracht kommen.
