Von den Volks- zu Staatsparteien – und wie wieder zum Volk zurück?

von Diskurs Hamburg

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Der Herausgeber dieses Diskursforums Jörn Kruse hat in seinem, auch hier besprochenen Buch Bürger an die Macht eine Konzeption zur Reorganisation des Staates entwickelt, deren Kern eine Machtverschiebung von den politischen Parteien (zurück) an die Bürger darstellt.[1] Jörn Kruse hat hier auch jüngst einen Teil seiner Vorschläge wiederholt und präzisiert.[2]

Im Feuilleton der FAZ vom 30.09.2025 ist nun ein bemerkenswerter Artikel des jungen Politikwissenschaftlers Oliver Weber mit dem Titel Unsere neuen Staatsparteien erschienen,[3] in dem Weber unter Berufung auf ältere und jüngere Studien zwei Beobachtungen miteinander in einen Zusammenhang stellt:

Statt Verankerung im Volk Verankerung im Staat

Zum einen hätten sich die Volksparteien CDU und SPD von ihrer Volksbasis bzw. von deren Wählerwillen entfernt, und zum anderen wären diese Volksparteien in dem Sinne Staatsparteien geworden, dass sie sich zunehmend der Staats- und Verwaltungsämter bemächtigt hätten und ihre Funktionäre zunehmend ohne Erfahrungen außerhalb der Politik direkt in Politik- und Staatsämter einträten. Weber stellt zwischen diesen beiden Beobachtungen einen Zusammenhang her: Weil den Politikern die Verankerung im Volke und damit auch in außerstaatlichen Organisationen (Weber führt hier Gewerkschaften, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Kirchen an) abhandengekommen wäre, träten sie gleich zu Beginn ihrer Laufbahn in Politik- und Staatsfunktionen ein. Das habe auch etwas mit der abgenommenen Bindung der Bürger zu diesen Organisationen zu tun, was Weber als „Desorganisation“ einer „atomisierten“ Gesellschaft bezeichnet.

Auch wenn sich der Zusammenhang zwischen den beiden Beobachtungen nicht eindeutig nachweisen lässt, so sind die Beobachtungen selbst wohl unbestritten. Ob die Entfernung der Volksparteien vom Volke und die Bemächtigung des Staates durch die Parteien nun schon älter oder eine Besonderheit der jüngeren Zeit ist, wollen wir ebenfalls dahingestellt lassen. Die allgemeine Unzufriedenheit mit den alten Volksparteien lässt sich am Niedergang ihrer Wahlergebnisse ablesen, und Weber schreibt dazu: „Viele der Tendenzen … werfen die Frage auf, ob Parteien dieses Typs ihrer grundgesetzlichen Aufgabe … noch nachkommen können, wenn sich ihr Abstand zu dem immer stärker atomisierten gesellschaftlichen Leben weiter vergrößert. Die Lücke, in die Antisystemparteien wie die AfD stoßen, könnte man auch hier verorten, statt sie einzelnen politischen Fehlentscheidungen zuzurechnen.“

Jörn Kruse hat diese Frage nah der Parteienfähigkeit im Wesentlichen verneint und deshalb eine Staatskonzeption ohne die derzeitige Parteiendominanz entwickelt. Der Verfasser dieses Beitrages hat in Auseinandersetzung mit Kruses Konzeption stattdessen eine strengere verfassungsmäßige Regulierung der Parteien gefordert,[4] weil für ihn die Parteien als Aggregatoren des individuellen Wählerwillens unverzichtbar erschienen. Eine weitere, zumindest theoretische Möglichkeit zur Beschränkung der Parteienmacht ist der Übergang zum Führerprinzip, wie es etwa in der ersten Inaugurationsrede von US-Präsident Donald Trump am 20. Januar 2017 propagandistisch deklariert wurde: „We are transferring power from Washington, D.C. and giving it back to you, the American People.“ [5]

Die Zukunft der Demokratie in einer „atomisierten“ Gesellschaft

Das Problem ruft nach einer Lösung. Sie ist angesichts der drohenden Unregierbarkeit bei Polarisierung zwischen populistischen Parteien (siehe auch in Frankreich) und der Perspektive eines autoritären Regimes (nicht nur in den USA, auch in Ungarn oder Polen) für unsere Demokratie von schicksalsentscheidender Bedeutung. Bevor wir uns möglichen Lösungen zuwenden, müssen wir ein paar Bemerkungen zu der veränderten Zeit machen, für die wir eine Lösung suchen und die Weber als „atomisierte Gesellschaft“ bezeichnet – eine Gesellschaft, die sich die vom Ende der Weimarer Republik geprägten Väter und Mütter unseres Grundgesetzes noch vorstellen konnten.

Unser Grundgesetz und die Verfassungen anderer westlicher Länder mit Parteiensystemen stammen entweder aus dem Industriezeitalter (die mit Verhältniswahlrecht), oder sie haben das Industriezeitalter durch- und überlebt (die mit Mehrheitswahlrecht). Während Erstere den Klassenkonflikt des Industriezeitalters durch lagerübergreifende Parteienkoalitionen moderierten, wirkte in Letzteren der bekannte, von Anthony Downs beschriebene Effekt,[6]Mehrheiten in der Mitte zu suchen. In Zeiten populistischer Polarisierung schwindet werden lagerübergreifende Koalitionen an den Rand gedrängt, und die Wirkung des Downs-Effekts schwindet zugunsten einer zweigipfligen Verteilung des politischen Spektrums.

Wir leben auch nicht mehr im Industriezeitalter. Es gibt zwar noch Industrie, so wie es im Industriezeitalter auch noch Landwirtschaft gab. Aber der Industrieanteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung rangiert in den entwickelten westlichen Ländern nur noch zwischen 20 und 30 Prozent. Wir leben im Zeitalter der Informationsgesellschaft, der eine Informationsökonomie zugrunde liegt. Arbeit hat sich wesentlich von der Umwandlung von Stoffen im Industriezeitalter in die Umwandlung von Information verwandelt. Das hatte durchgreifende Folgen auf Arbeitsorganisation, soziale Schichtung oder politische Identifikation gehabt, von denen die Mitglieder des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee 1948 noch nichts ahnen konnten.[7]

Arbeit muß heute nicht mehr von zu Schichtbeginn geschlossen in die Fabriken einrückenden Heeren geleistet werden, sondern kann völlig individualisiert mit eigenem, für jedermann erschwinglichem PC im Homeoffice erledigt werden. Dieses neue Sein hat ein neues Bewusstsein hervorgebracht. Die Menschen haben sich aus sozialen Identitäten, aus Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Sportvereinen (stattdessen Fitness-Studios) und auch aus Familienbindungen gelöst, wobei zu Letzterem auch die ökonomische Emanzipation der Frauen beigetragen hat. Die ubiquitär mobile Verfügbarkeit jeglicher Information hat nicht nur die Arbeitswelt revolutioniert, sondern auch die politische Information und Bindung = Bindungslosigkeit. So wie man im Informationszeitalter „atomisiert“ arbeitet, denkt und handelt man auch politisch. Meinungen werden nicht mehr im intellektuellen Diskurs auf Parteiversammlungen entwickelt und aus ausführlichen Printmedien verarbeitet, sondern sie werden im Frust gepostet und in individuell schallgeschützten Echokammern rezipiert – ein El Dorado für Populisten und „Führer“.

Liquid Democracy für eine „atomisierte“ Gesellschaft?

Was soll die Verfassung eines Staates mit einer derart „atomisierten Gesellschaft“ leisten? Sie soll wie eine herkömmliche, demokratische Verfassung den individuellen Wählerwillen aggregieren und ihn in den politischen Entscheidungen möglichst korrekt abbilden. Wenn die Menschen aber ihre Bindung an ihre sozialen Milieus mit Parteien und anderen Organisationen verloren haben und stärker individualisiert („atomisiert“) sind, dann sind Parteien und andere Organisationen nur noch eingeschränkt als Instrumente zur Aggregierung und Abbildung des individuellen Wählerwillens geeignet. Dann ruft dieser Befund nach einer stärkeren direkten Beteiligung der Bürger – eben unter Umgehung herkömmlicher Parteien – an der politischen Willensbildung. Dem kommt die durch die digitale Revolutionierung in beide Richtungen nahezu beliebig individualisierbare Kommunikation zwischen Bürgern und Politik entgegen.

In eine derartige Welt passt das Konzept der Liquid Democracy, dessen theoretische Wurzeln allerdings schon bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen.[8] Im theoretischen Extremfall dieses Konzepts würden sich alle Bürger jederzeit an jeder politischen Entscheidung beteiligen können. Sie könnten aber auch die zur Entscheidung anstehenden Fragen zum Teil an Entscheider (Abgeordnete oder Beamte) delegieren oder sie könnten auch nur Richtungsentscheidungen treffen, die von den beauftragten Entscheidern durch Detailentscheidungen auszufüllen sind. Dieses Konzept von Liquid Democracyerlaubte es den Bürgern auch zwischen Einzelentscheidung und Entscheidungsdelegation beliebig zu wechseln. Heutzutage erscheint diese Vision mit geeigneter Kommunikations- und Software-Technologie auch praktisch umsetzbar. 

An zwei Beispielen sei hier nur das Prinzip von Liquid Democracy erläutert, wobei auch andere Ausgestaltungen denkbar sind: 

  1. In dem nach Verhältniswahlrecht gewählten Bundestag gäbe es eine Mehrheit von 60:40 gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Gleichzeitig mit der Abstimmung im Bundestag fände eine Online-Volksabstimmung über dieselbe Gesetzesvorlage statt, an der sich 30% der Wähler beteiligten, von denen 80% für und 20% gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht stimmten. Dann erhielten die direkten Stimmen ein Gewicht von 30% und die indirekten (delegierten) Stimmen des Parlaments ein Gewicht nur von 70%. Zusammengenommen errechnet sich dann eine Mehrheit für die Wiedereinführung der Wehrpflicht als 30% x 80% + 70% x 40% = 24% + 28% = 52%. Die parlamentarische Minderheit würde durch die ergänzende (nicht: ersetzende) Volksabstimmung in eine Mehrheit verwandelt.
  • In einer Großstadt gäbe es unterschiedliche Vorstellungen über die Gestaltung des Straßenraums mit Auto-Fahrbahnen, Parkplätzen und Fahrradwegen, die von den im Stadtrat vertretenen Parteien nur dem Grundsatz nach aber nicht im Detail für jede Straße präsentiert würden. Bei den allgemeinen Wahlen hätten die G-Partei 20% und die S-Partei und die C-Partei jeweils 40% der Ratssitze erlangt. G-Partei und S-Partei bildeten eine Koalition und die C-Partei wäre in der Opposition. Nun fände eine Volksabstimmung darüber statt, welche der Parteien – abweichend von der Sitzverteilung im Stadtrat – welches Stimmengewicht in Fragen der Gestaltung des Straßenraums haben soll, an der sich 40% der Wähler beteiligten und wie folgt für Straßenraumgestaltungskonzepte der Parteien votierten: G-Partei 10%, S-Partei 20%, C-Partei 70%. Dann errechnete sich mit den anteiligen Gewichten von direkten und delegierten Stimmen: 

G-Partei:       40% x 10%   +   60% x 20%   =   16%

S-Partei:       40% x 20%   +   60% x 40%   =   32%

C-Partei:       40% x 70%   +   60% x 40%   =   52%

Die Vorstellungen der Koalition aus G-Partei und S-Partei zur Gestaltung des Straßenraums kämen so nicht mehr zum Tragen, wenngleich diese Koalition in allen anderen Fragen gegen die Opposition weiterregieren könnte.

Nun gibt es zur Ausgestaltung einer Liquid Democracy vielerlei Detailfragen zu bedenken und praktische Einwände zu erheben. Ebenso mögen herkömmliche deutsche Verfassungsrechtler ihrem tradierten Denken entspringende Einwände erheben.[9] Das wollen wir aber hier nicht erörtern, sondern nur das Prinzip des Konzepts erläutern, das die in vielem die bewährte Parteiendemokratie nicht vollkommen aushebelt (wie etwa durch in die manchen Landesverfassungen vorgesehenen Volksabstimmungen). Aber die Parteienmacht würde begrenzt. Allein schon die Bedrohung durch das mehrheitsverändernde Gewicht von Liquid Democracy würde zu einer Veränderung des Parteienverhaltens führen.  Und es ist zu hoffen, dass zumindest durch die Möglichkeit der Einflussnahme in Einzelfragen Politikverdrossenheit und damit populistische Neigungen wieder zurückgehen.

Mehr Volk im Staate wagen

Ein anderer Ansatz zur Beschränkung der Macht der Parteien und zur Förderung ihrer Volksnähe wären Bestimmungen zur Kandidatenauswahl der Parteien. So hat der Verfasser dieses Beitrags vorgeschlagen, die Parteien darauf zu verpflichten, einen Anteil von 15 oder 20 Prozent an Kandidaten aufzustellen, die als externe Kandidaten nicht Mitglied der Partei sind.[10] Weitere Bestimmungen dazu sind denkbar, analog dem Reißverschlussprinzip von Männern und Frauen auf den Listen, um den externen Kandidaten gleiche Wahlchancen wie den Parteimitgliedern einzuräumen. Es müssten zudem Regeln für den Fall des Parteieintritts externer Kandidaten oder von deren Wiederwahl vorgesehen werden. 

So wie die Bedrohung durch das mehrheitsverändernde Gewicht von Liquid Democracy bietet die Aufstellung externer Kandidaten einen Anreiz, sich den Wählern volksnäher zu präsentieren. Die PDS/Linkspartei hat das mit populären Figuren wie dem Erfolgsautor Stefan Heym oder dem Schauspieler Peter Sodann, die frühe AfD mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverbandes der Industrie Hans-Olaf Henkel oder die Hamburger SPD oder mit dem Handelskammer-Präses Frank Horch als Wirtschaftssenator versucht (die zum Teil zwar Parteimitglieder waren, aber nicht aus einer politischen Laufbahn kamen). Es müssen auch nicht immer prominente Kandidaten sein. In den Ländern und Kommunen lassen sich sicherlich auch „normale“ Personen aus dem außerpolitischen Leben, eben aus dem Volk finden, wenn ihnen eine Rückkehr aus der Politik ermöglicht wird.

Oliver Weber beklagt in seinem FAZ-Beitrag die Zunahme von Parteifunktionären in Staatsfunktionen und damit eine Verstaatlichung der Volksparteien zu Staatsparteien. Wenn der Zwang besteht, auch externe Kandidaten auf die Wahllisten zu setzen, die sich nur vorübergehend für eine politische Funktion zur Verfügung stellen wollen, dann lässt auch der politische Besetzungsdruck von Staatsfunktionen nach. 

Ergänzend kann man über die Zugangsbeschränkung in Staatsfunktionen nachdenken, die von Politikern und durch Politiker besetzt werden. Beamte dürfen zwar als Staatsbürger in eine Partei eintreten, aber Beamte (und öffentliche Angestellte) sollen keine Politiker sein. M.a.W. der Weg vom Staat in die Politik ist nicht zu verbieten, aber der Weg von der Politik in den Staat ist zu beschränken. Es ist im Übrigen gute hanseatische Tradition, dass sich höhere Beamte der Hamburgischen Verwaltung mit Parteibuch in ihrer Partei nicht besonders hervortun, um sich dadurch nicht quasi selbst die politischen Weisungen zu erteilen.[11]

Zur volksnäheren Besetzung der Parlamente kann auch die im kommunalen Wahlrecht verbreitete Möglichkeit der Wähler beitragen, durch Kumulieren und Panaschieren auf die Kandidatenauswahl direkten Einfluss auszuüben und so ggf. die von den Parteien favorisierte Listenreihenfolge zu verändern. Demselben Zweck dient auch die Bildung von Wahlkreisen mit mehreren gewählten Kandidaten, wie sie von Jörn Kruse vorgeschlagen wird; danach ist dann eine Mehrzahl von Kandidaten (mit evtl. unterschiedlicher Parteizugehörigkeit) eines Wahlkreises gewählt, die der Reihenfolge nach die meisten Stimmen erhalten haben.

Das Fegefeuer der Demokratie

Seien es nun Jörn Kruses Vorschläge zur direkten Wahl der Regierung durch die Bürger und zum Dreikammer-System mit Bundestag, Bundesrat und einem, von ihm als Neuerung konzipierten, zusätzlichen „Bürgerrat“ aus parteiunabhängigen Fachleuten, die Ergänzung der Parteiendemokratie durch Plebiszite oder Elemente der Liquid Democracy, die Stärkung des Persönlichkeits- zugunsten des Parteilisten-Wahlrechts durch verschiedene, vorgeschlagene Verfahren, oder sei es die vom Verfasser vorgeschlagene Verpflichtung der Parteien, auch Nichtmitglieder als Kandidaten aufzustellen – alle diese Vorschläge können die Parteienmacht einschränken, und sie können bei geeigneter Ausgestaltung auch wieder zu mehr Volksnähe der Volksparteien beitragen, sofern sie praktikabel bleiben und das politische Interesse der Bürger nicht überfordern. Dabei ist gerade dieses begrenzte Interesse von einer besonderen Bedeutung, das bei den um eine Reform unserer Staatsverfassung bemühten Juristen, Politologen, Ökonomen und anderen Experten nicht immer im Mittelpunkt wiederum deren Interesses steht.

Auch wenn die diversen Vorschläge auf ein praktikables Maß zurückgestutzt werden, werden jedoch die Parteien ihre Macht kaum freiwillig beschränken lassen und wenn, dann nur sehr zögerlich. In dieser Haltung werden sie gerade auch durch das begrenzte politische Interesse der Wähler bestärkt. So muss die westliche Parteiendemokratie möglicherweise doch erst durch das Purgatorium einer populistischen Autokratie gehen bis diese versagt und die Bürger auch davon nichts mehr wissen wollen und bis sich danach wieder neue, durch das Ende der westlichen Parteiendemokratie geprägte Verfassungsväter und -mütter anschicken, auf Erden das Himmelreich einer Assoziation freier Individuen einer „atomisierten“ Gesellschaft zu schaffen. 


[1]   Jörn Kruse: Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, Stuttgart 2021

[2]   Ders.: Reform der Demokratie I: Die Bürger wählen separat die Regierung und das Parlament, diskurs-hamburg.de D57-1, August 2025 und ders.: Reform der Demokratie II: Ein besseres Wahlver-fahren zum Bundestag. Mehr Einfluss für die Bürger und mehr Qualität im Parlament, diskurs-hamburg.de D58-1, September 2025

[3]   Oliver Weber: Unsere neuen Staatsparteien, FAZ v. 30.09.2025, S.9

[4]   Jan Thieme: Bürger an die Macht – aber wie? Eine Replik auf Jörn Kruse, diskurs-hamburg.de   D8-3, Mai 2021 und ders.: Bürger auf die Wahllisten. Alternativen zu Kruses Vorschlägen, diskurs-hamburg.de, D9-8, Juni 2021, auch: Jörn Kruse: Die Parteien sind erforderlich, sollten aber nicht die gesamte Macht haben. sondern Bürgern und Experten mehr Raum geben. Antwort auf Jan Thiemes Replik, diskurs-hamburg D9-10, Juni 2021

[5]   Zitiert nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Amtseinführung_von_Donald_Trump

[6]   Anthony Downs: An Economic Theory of Democracy, New York 1957

[7]   Eine ökonomische Begründung dazu siehe: Jan Thieme: Ökonomie in Dissolution. Vom Staatsmonopol zur Assoziation freier Individuen, in: Birger P. Priddat und Arnis Vilks (Hrsg.): Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftswirklichkeit. Gewidmet Prof. Dr. Dr. Harald Scherf, Marburg 1998

[8]   Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Liquid_Democracy, 

     ausführlicher unter: https://en.wikipedia.org/wiki/Liquid_democracy

[9]   In Italien wird seit 1984 eine besondere Form von Liquid Democracy praktiziert, nach der die Steuerpflichtigen 8 Promille (otto per mille) ihres Einkommens für einen, von ihnen enumerativ auswählbaren, kulturellen Zweck oder als Kirchensteuer abführen müssen. Nach herrschender Meinung deutscher Verfassungsrechtler wäre eine derartige Steuerwidmung hierzulande nicht mit dem „Demokratieprinzip“ vereinbar, da das Budgetrecht allein dem Parlament zusteht. Näheres dazu: Sophie Thieme: Reformvorschläge der Kirchensteuer in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Diss., Göttingen 2022, S. 142 ff.

[10] Jan Thieme: Bürger auf die Wahllisten. Alternativen zu Kruses Vorschlägen, a.a.O.

[11] Ein Gegenbeispiel dazu ist etwa der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Ort-win Runde (1997-2001), der in seiner Zeit als Landesvorstand der Hamburger Jusos 1970 als ABM-Kraft in die Sozialbehörde eintrat, es dort zum Amtsleiter brachte und daneben Mitglied des SPD-Landesvorstandes und Bürgerschaftsabgeordneter war. 1988 wurde er Sozialsenator, später Finanz-senator, Erster Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter.

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN