Friedrich Merz wurde erst im zweiten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt. Und wo ist das Problem ?

von Diskurs Hamburg

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Friedrich Merz hat bei seiner geplanten Wahl zum Bundeskanzler im ersten Wahlgang nicht genügend Stimmen erhalten und wurde dann erst im zweiten Wahlgang zum Kanzler gewählt. Das Ergebnis des ersten Wahlgangs wurde in Teilen der Öffentlichkeit sodann als Fehlstart der neuen Regierung aus Union und SPD interpretiert und dieser eine negative Prognose gestellt. Es wurde der Ausnahmecharakter (…„zum ersten Mal“ bei einer Kanzlerwahl in der Bundesrepublik Deutschland) betont und entsprechend dramatisiert. Dabei haben sich vor allem solche Medien in der ersten Reihe hervorgetan, die seit langer Zeit die Union und Friedrich Merz kritisch sehen, was (vor allem bei marktfinanzierten Medienobjekten) natürlich ihr gutes Recht ist. Aber nicht immer sind die Bewertungen überzeugend. So auch hier. 

1     Was ist passiert ?

Tatsächlich ist der Vorgang, dass Abgeordnete anders abstimmen als von ihrer Fraktion beschlossen, weit weniger spektakulär und in einer parlamentarischen Demokratie bei Personalwahlen mit verdeckten Stimmzetteln ein normaler Vorgang und keineswegs außergewöhnlich. Da geheime Abstimmungen bei Personalwahlen (anders als bei inhaltlichen Abstimmungen)    —  aus durchaus diskutierbaren Gründen  —  üblich sind, kann jeder Abgeordnete davon ausgehen, dassseine Stimmabgabe nicht bekannt wird und er/sie vor allem seine/ihre Motive nicht erklären muss.

Dennoch regt gerade dies zu Spekulationen über „Täter und Motive“ an, wenngleich das am Ergebnis natürlich nichts ändert.  Bei den Motiven kann es sich um solche handeln, die von Außenstehenden als legitim betrachtet würden, z.B. als Konsequenz aus dem „freien Mandat“ der Abgeordneten, oder als illegitime Motive, z.B. wenn die Abweichung auf Bestechung beruht.

Im vorliegenden Fall wollten 18 Abgeordnete (vermutlich überwiegend aus der SPD-Fraktion) offenbar nur ihr Mütchen kühlen, z.B. aus Frust über eine nicht erfolgte eigene Ministerernennung, persönliche Aversionen oder aus ähnlichen individuellen Gründen. Dies kann ein Abgeordneter völlig risikolos praktizieren, erstens wegen der verdeckten Stimmzettel und zweitens, weil drei Wahlgänge (die für das Ergebnis völlig gleichrangig sind) vorgesehen waren, falls die ersten erfolglos wären. Wenn die Abweichler die vereinbarte Koalitionsregierung hätten verhindern wollen, hätten sie wohl auch im zweiten Wahlgang mit nein gestimmt. Ob die abweichenden Abgeordneten überhaupt auch nur den ersten Wahlversuch scheitern lassen wollten, muss unklar bleiben, da keiner von ihnen die Zahl der anderen Abweichler kennen konnte. Somit ist ein Egotrip im ersten Wahlgang nicht nur risikolos, sondern auch politisch belanglos. Daraus irgendwelche Schlussfolgerungen oder Prognosen für den Erfolg der Regierung abzuleiten, sind aber völlig aus der Luft gegriffen bzw. zeigen eine Unkenntnis des politischen Systems in Deutschland. 

Erstaunlich ist allerdings, dass die Spitzenpolitiker von Union und SPD vom Ergebnis des ersten Wahlgangs offenbar völlig überrascht waren. Dies kann man unter anderem an diversen Reiseplänen ablesen, die nach der „normalen“ Geschäftsordnung nur hätten stattfinden können, wenn der erste Wahlgang zum Erfolg geführt hätte. Denn abweichende Stimmabgaben sind bei geheimen Abstimmungen völlig normal, auch solche mit erheblichen Folgen (vgl. Abschnitt 2). Vor allem hätte man damit rechnen müssen, wenn CDU, CSU und SPD für die Regierung „viele neue Gesichter“ planten, was bei einer neuen Regierung grundsätzlich positiv zu bewerten ist, aber notwendigerweise einige Hoffnungen enttäuschen muss. Mindestens Wahlabweichungen mit diesem Motiv hätte man vermeiden können, wenn man die Namen der Minister erst nach der Kanzlerwahl öffentlich gemacht hätte.

2     Abweichler bei geheimen Wahlen gab es auch schon früher 

Anders als einige Medien suggerieren, hat es bei Wahlen des Regierungschefs solche Abweichungen der Stimmabgabe einzelner Abgeordneter in Bundes- und Landes-Parlamenten schon früher gegeben, manchmal mit dramatischen politischen Folgen, manchmal eher für die Statistik von Politologen.

Angela Merkel fehlten 2005 bei ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin 49 Stimmen aus den eigenen Reihen, 2013 fehlten 42 Stimmen und 2018 fehlten 33 Stimmen.[1] Das wurde damals politisch und medial nicht problematisert, da die Mehrheit trotzdem ausreichte.  Die Abweichungen hatten also keinerlei politische Wirkung und führten auch nicht zu politischen Spekulationen.  

Gänzlich anders war das beim konstruktiven Misstrauensvotum gegen Willy Brandt 1972, das ebenfall einen Kanzlerwahlversuch darstellte. Rainer Barzel (CDU) wollte damit zum Bundeskanzler gewählt werden. Ihm fehlten damals zwei Stimmen zur Mehrheit, also zur Kanzlerschaft. Erst später wurde bekannt, dass zwei Abgeordnete der Union vom DDR-Geheimdienst bestochen (für angeblich 50.000 DM) worden waren.[2]

Ebenfalls dramatische politische Auswirkungen hatte die mißlungene Wiederwahl von Heide Simonis zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Koalition in Schleswig-Holstein 2005. Ihr fehlte in vier Wahlgängen jeweils nur eine einzige Stimme. Danach wurde dann Peter Harry Carstensen (CDU) zum Ministerpräsidenten gewählt. Der/die Abweichler/in aus der roten oder grünen Fraktion ging also politisch und/oder persönlich leer aus. 

In Niedersachsen wollten SPD und FDP 1976 den Ministerpräsideenten Alfred Kubel (SPD) wiederwählen. In mehreren Wahlgängen wählten sie stattdessen den CDU-Kandidaten Ernst Albrecht zum Ministerpräsidenten.

In Hessen wollte die SPD-Kandidatin Andrea Ypsilanti 2008 zur Ministerpräsidentin gewählt werden. Dies scheiterte, weil vier SPD-Abgeordnete ihr die Stimme verweigerten, was sie auch schon vorher angekündigt hatten. Sie erklärten zur Begründung, dass Ypsilanti mit den Stimmen der Linkspartei gewählt werden wollte, nachdem sie im Wahlkampf eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausgeschlossen hatte.

In Länderparlamenten gab es darüberhinaus diverse andere Wahlen, bei denen die Ministerpräsidenten-Kandidaten erst im zweiten oder dritten Wahlgang gewählt wurden, zum Beispiel Georg Milbradt in Sachsen 2004, Bodo Ramelow in Thüringen 2014, Rainer Haseloff in Sachsen-Anhalt 2016 und 2021, Christine Lieberknecht in Thüringen 2009 und Kai Wegner in Berlin 2023.

Nach den Landtagswahlen in Thüringen im Oktober 2019, bei der die Linke/SPD/Grüne-Regierung von Bodo Ramelow abgewählt worden war, das heisst keine Mehrheit im Landtag mehr hatte, wurde über mehrere Monate versucht, eine „neue“ Mehrheitsregierung zu bilden. Dabei intendierte die Altkoalition aus Linken, SPD und Grünen, mit der CDU eine Vierer-Mehrheits-Koalition zu bilden. Dies scheiterte vor allem aus zwei Gründen. Erstens war Bodo Ramelow nicht bereit, der CDU signifikante inhaltliche Zugeständnisse zu machen. Zweitens bestand für die Thüringer CDU das Problem eines „Verbots“ von Angela Merkel und Annegret Kramp-Karrenbauer, mit dem jegliche Zusammenarbeit der CDU mit AfD oder Linken ausgeschlossen werden sollte (damalige Form der Brandmauer).

Dennoch wurde (auch ohne Koalitionsverabredung) von der Linken, der SPD und den Grünen im Februar 2020 eine Ministerpräsidentenwahl angesetzt, um Bodo Ramelow zum Regierungschef wiederzuwählen. Dies erfolgte wahrscheinlich mit der Spekulation, dass einige CDU-Abgeordnete bei der verdeckten Abstimmung heimlich die Brandmauer ignorieren und für Ramelow stimmen würden, um die monatelange Hängepartie zu beenden.

Diese Spekulation ging völlig schief. Im Ergebnis wurde im dritten Wahlgang der FDP-Kandidat Thomas Kemmerich zum Minsterpräsidenten gewählt, und zwar augenscheinlich mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD. Letztere hatte (anders als vorher angekündigt), nicht für ihren eigenen Kandidaten gestimmt, sondern für Kemmerich. Die moralische Empörung („…mit den Stimmen der AfD gewählt…“) erfasste die gesamte Republik und schwappte bis zu Angela Merkels Staatsbesuch nach Südafrika. Unter dem öffentlichen Druck trat Kemmerich schon kurze Zeit später wieder zurück.    

3     Warum werden Kanzlerwahlen überhaupt geheim durchgeführt ?

Nach zahlreichen „Überraschungen“ stellt sich die grundsätzliche Frage, warum in Deutschland die Wahl eines Regierungschefs durch das Parlament überhaupt geheim erfolgt, was im internationalen Vergleich eine deutsche Besonderheit darstellt. Geschieht das hierzulande unhinterfragt nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“ oder gibt es eine überzeugende rationale Begründung dafür?

Viele Juristen argumentieren mit dem „freien Mandat“ der Abgeordneten,[3] das diese nur bei geheimen Abstimmungen nutzen könnten, ohne gravierende Karrierefolgen (sind die unzumutbar?) fürchten zu müssen. Dieses Argument wäre allerdings überzeugender, wenn es auch auf parlamentarische Abstimmungen über inhaltliche Vorlagen (z.B. Gesetzentwürfe) angewendet würde. Im Parlament wird nämlich (außer bei Personalwahlen) immer offen abgestimmt, was eine Fraktionsdisziplin (die für viele wegen der Anreizdominanz der Parteien)[4] wie ein Fraktionszwang wirkt, überhaupt erst möglich macht. Damit wird allerdings auch das von der Verfassung postulierte freie Mandat der Abgeordneten verletzt.

Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen werden damit als Mehrheitsbeschaffer der Regierung instrumentalisiert (bzw. zu solchen degeneriert). Die Abgeordneten der Opposition sind bei funktionierendem Fraktionszwang für die Ergebnisse der Parlamentsabstimmungen ohnehin irrelevant. Diese Tatsachen führen de facto zu einer Einschränkung (wenn nicht gar Abschaffung) der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, die seit Montesquieu 1748 als wichtiges Kernelement der Staatstheorie betrachtet wird.[5]

Die einfachste Form einer funktionalen Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive besteht in separaten Wahlen der Regierung durch die Bürger.[6] Damit erübrigen sich auch Koalitionsverhandlungen, Kanzlerwahlen durch das Parlament und instabile und/oder partiell nicht handlungsfähige Regierungen. Die Wahl durch die Bürger verleiht der Regierung eine eigenständige, direkte demokratische Legitimation.[7] 

Die Betonung eines freien Mandats der einzelnen Abgeordneten, nach seinem Wissen und Gewissen abzustimmen, wie er es für richtig hält, steht allerdings in Konkurrenz zu dem Prinzip, dass „alle Macht vom Volke ausgehen soll“ (Artikel 20 Grundgesetz). Dies versucht ein einzelner Bürger bei den Parlamentswahlen mit Leben zu füllen, indem er eine Partei und/oder Kandidaten wählt, diesen ein „Mandat“ gibt und dabei von der Erwartung ausgeht, dass diese/r seine politischen Präferenzen vertritt.

Da ein imperatives Mandat weder sinnvoll noch praktikabel wäre, kann man immerhin postulieren, dass ein einzelner Abgeordneter sich ungefähr an das hält, wofür er gewählt worden ist. Wenn seine demokratisch gewählte Fraktionsspitze eine bestimmte Koalition mit einem bestimmten Bundeskanzler vereinbart hat, wäre eine abweichende Stimme unter dem Deckmantel der geheimen, risikolosen Stimmabgabe nicht kompatibel. Das heisst, sie wäre zwar legal, aber politisch nicht legitim. Außerdem muss man im Auge behalten, dass eine abweichende Stimmabgabe prinzipiell auch auf Bestechung beruhen könnte, was gegenwärtig durch Aktivitäten ausländischer Geheimdienste oder anderer zahlungskräftiger Interessenorganisationen noch besorgniserregender ist als 1972 (Brandt/Barzel).

Ein weiterer Aspekt resultiert aus der Entwicklung der parlamentarischen Demokratie unter dem Einfluss des sich verändernden Parteiensystems als Folge der zunehmenden Heterogenität der politischen Präferenzen der Bürger. Trotz der Sperrklauseln (oft 5%), die für sich genommen schon hochproblematisch sind, weil sie die Repräsentativität des Parlaments und damit auch seine demokratische Legitimation einschränken, ist die Zahl der Parlamentsparteien in vielen Ländern in den letzten Jahren stark angewachsen.

Das macht es grundsätzlich schwieriger, Mehrheitskoalitionen zu bilden,[8] deren Mitglieder hinreichend konsensfähig und kompromissbereit sind, um die Regierung über mehrere Jahre so handlungsfähig zu halten, dass sie  —  was die Bürger mit Recht von ihnen erwarten können  —  die realen Problem einigermaßen lösen bzw. einhegen können. Dies wird schon numerisch noch schwieriger, wenn einzelne der Parlamentsparteien (z.B. AfD und Linke) von den anderen ausgegrenzt und per se nicht als Koalitionspartner in Betracht gezogen werden (Brandmauer).

Auf diese Weise werden (damit das Land nicht über längere Zeit ganz ohne eine legitime und handlungsfähige Regierungbleibt) von den anderen Parlamentsparteien eventuell solche quasi in eine Koalitionsregierung „gezwungen“, die stark unterschiedliche Programme und Ideologien haben (z.B. Ampel-Regierung) und damit ein hohes Risiko des Scheitern und/oder der Handlungsunfähigkeit in sich tragen.

Unter solchen Strukturbedingungen ist jede Regierungsbildung grundsätzlich prekär und beinhaltet die Gefahr, dass über längere Zeit keine handlungsfähige Regierung vorhanden ist, was für den gesamten Staat (und Europa) sehr nachteilig wäre.

Vor diesem Hintergrund wäre ein Scheitern der Kanzlerwahlen bei verdeckten Abstimmungen, falls das über drei Wahlgänge anhalten sollte, noch dramatischer. Dies könnte vermutlich in den meisten Fällen vermieden werden, wenn die Wahlen zum Regierungschef offen erfolgten. Dann können einzelne Abgeordnete immer noch anders abstimmen, müssen dafür aber öffentlich die Verantwortung übernehmen.

Einige namhafte Politikwissenschaftler wie z.B. Theodor Eschenburg, Winfried Steffani und Frank Decker wunderten sich darüber, dass die Frage der geheimen Kanzlerwahl in der praktischen Politik gar nicht und in der Politikwissenschaft nur nachrangig erörtert wird. Dem kann man sich anschliessen .

Inhaltlich präferiere ich  —  vor allem  aus Gründen der Regierungsbildung und -stabilität  —  für die offenen Abstimmungen auch bei Kanzlerwahlen. Noch besser wären allerdings Direktwahlen der Regierung durch die Bürger, die die genannten Probleme vonvornherein vermeiden würden.               


[1]   Die Zahlenangaben in diesem Abschnitt sind zum Teil entnommen aus Decker, Frank (2025), Regierungswahl als Geheimsache? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Mai 2025, S. 6.  

[2]   Die Namen beider Abweichler wurden erst nach dem Ende der DDR bekannt.

[3]   Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz lautet: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Damit sind die Abgeordneten des Bundestages auch bei Abstimmungen und Wahlen nicht an Weisungen ihrer eigenen Partei gebunden.

[4]   Vgl. Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 53ff. 

[5]   Vgl. zur Gewaltenteilung Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 75ff. 

[6]   Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 120ff. 

[7]   Vgl. zur direkten und indirekten demokratischen Legitimation Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 36ff.   

[8]   Vgl. alternativ zu Minderheitsregierungen Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 127ff.     

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN