Rentenpolitik „einfach mal richtig“ II – eine Replik auf den 9. Altersbericht der Bundesregierung

von Diskurs Hamburg

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Am 9. Januar 2025 erschien der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen,[1] ein Dokument von 340 Seiten Umfang aus dem Hause der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Grüne), dessen Diktion und Duktus zur Parteizugehörigkeit der zuständigen Ministerin passen. Verfasserin dieses Berichts ist eine Altersberichtskommission aus elf Professorinnen und Professoren aus den Fachrichtungen Soziologie, Psychologie und Medizin.[2]

Wegen der in diesem Bericht für die Rentenpolitik, einem Teil der traditionell in den Wirtschaftswissenschaften angesiedelten Sozialpolitik, enthaltenen Einlassungen der Kommission wollen wir uns hier mit dem entsprechenden Kapitel 2 Materielle Lage befassen, in dem die Themen Einkommen, Einkommensungleichheit, Altersarmut, Verschuldung, Vermögen und subjektiver Lebensstandard behandelt werden.[3]

„Der Großteil ist objektiv und subjektiv zufriedenstellend versorgt“

Die Nettoäquivalenzeinkommen[4] der ab 65-jährigen lagen nach einer im Bericht wiedergegebenen graphischen Darstellung 2021 bei rund 85 Prozent des Durchschnitts über alle Altersklassen.  Das liegt deutlich über dem politisch verkündeten Soll-Rentenniveau von 48 Prozent, das zwar eine fiktive Maßzahl ist.[5] Da sich das Nettoäquivalenzeinkommen auf das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialbeiträgen, das Rentenniveau aber auf das Nettoeinkommen vor Steuern (also nur nach Sozialbeiträgen) bezieht, ist ein reales Versorgungsniveau von 86 Prozent als ein sehr auskömmlicher Wert zu anzusehen. So bezeichnet nach dem Bericht auch ein hoher Anteil der Senioren seinen Lebensstandard subjektiv als „gut“ oder „sehr gut“, nämlich in den Altersklassen 60-69: 80 %, 70-79: 85,3% und über 80: 82,2%. 

In der Zusammenfassung des Kapitals 2 Materielle Lage stellt der Bericht dann auch fest: „… die Alterseinkommen [haben sich] in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt. Sowohl die gesetzlichen Renten als auch die Gesamtalterseinkommen haben in mittelfristiger Betrachtung an Kaufkraft gewonnen; der Großteil der aktuellen Rentner*innen ist in finanzieller Hinsicht sowohl objektiv als auch subjektiv zufriedenstellend versorgt.“

Kapital und Vermögen im Alter: Nicht für alle

Der Bericht stellt fest, dass die Einkommensverteilung im Rentenalter weniger ungleich ist als im Erwerbsalter, ohne dafür eine Ursache anzugeben. Dabei ist der Befund naheliegend, denn im Erwerbsalter wird für das Alter gespart. Die ungleichen, höheren Erwerbseinkommen nivellieren sich im Rentenalter, wenn dann aus den Ersparnissen Alterseinkommen werden. 

Interessant ist hier der Blick auf die kapitalgedeckten Renten und Kapitaleinkünfte:[6] 14,5 Prozent der ab 65-jährigen hatten 2019 Mieteinnahmen in Höhe von durchschnittlich 600 € monatlich, 20 Prozent Zinseinkünfte von 150 €, 14,4 Prozent Betriebsrenten von 540 € sowie 5 Prozent private Vorsorgeleistungen von 300 €. Das sind wohlgemerkt Daten auf Personen- und nicht auf Haushaltsebene. Kapitalgedeckte Versorgung ist zwar möglich, aber nur für wenige, siehe dazu auch den Beitrag in dieser Ausgabe Rentenpolitik „einfach mal richtig“ I.

Eine Übersicht über die Anteile der ab 65-jährigen mit einem Nettovermögen 2020/2021 von über 100.000 € relativiert manche Feststellung im nachfolgenden Abschnitt: Männer und Frauen sind doch nicht so ungleich versorgt, wie es deren persönliche Alterseinkommen nahelegen; Ehen sind offensichtlich in der Regel Wirtschaftsgemeinschaften, in denen das Vermögen geteilt bzw. gemeinsam besessen wird. Und der Osten ist zwar in der Vermögensbildung gegenüber dem Westen benachteiligt (gewesen); aber es gibt einen Aufholprozess. Schließlich ist Vermögensbildung und damit kapitalgedeckte Altersversorgung kein Rezept für die breite Masse insbesondere der beruflich nur gering oder mittelmäßig Qualifizierten:

Einschränkungen bei Ostdeutschen, Frauen …

Der Altersbericht referiert das Niveau der persönlichen Nettoeinkommen von Personen ab 65 Jahren in Ostdeutschland anhand veralteter Zahlen von 2019 als 68 Prozent des westdeutschen Niveaus. Dabei liegen die Alterseinkommen der ostdeutschen Frauen sogar leicht über denen der westdeutschen. In der Gesamtzahl spiegeln sich die bekannten unterschiedlichen gesamtwirtschaftlichen Niveaus von Ost und West wider. Die andauernde und weit verbreitete Arbeitslosigkeit im Osten nach dem Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft hat sich spürbar auf das heutige Rentenniveau ausgewirkt, und im Osten liegen Arbeitsproduktivität und Löhne bei 80 Prozent des westdeutschen Niveaus (um die Jahrtausendwende noch 70 Prozent), und die „politische“ Rentenlücke der Rentenwerte wurde erst 2023 geschlossen. Die Unterscheide der Alterseinkommen in Ost und West haben, das sei an dieser Stelle schon einmal bemerkt, nichts mit der demographischen Entwicklung zu tun.

Der Bericht gibt – wieder für das Jahr 2019 – die durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Monat für Frauen ab 65 Jahren nach Familienstand an und kommentiert dazu: „So wiesen … verheiratete Frauen ab 65 Jahren mit durchschnittlich 955 Euro im Monat zwar das mit großem Abstand niedrigste eigenständige Alterseinkommen auf; berücksichtigt man jedoch den Haushaltskontext, verfügten sie mit 1.938 Euro über das höchste äquivalenzgewichtete Einkommen.

Das zweithöchste bedarfsgewichtete Einkommen lag bei verwitweten Frauen ab 65 Jahren vor. Hier kommt es oftmals zu einer Kumulation von eigenen und abgeleiteten Alterssicherungsleistungen. Mit durchschnittlich 1.393 Euro pro Monat waren geschiedene Frauen ab 65 Jahren finanziell am schlechtesten gestellt. Im Scheidungsfall ist zwar ein Versorgungsausgleich vorgesehen, nach längeren Phasen familienbedingt reduzierter Erwerbstätigkeit hatten und haben viele geschiedene (und damit auch oftmals alleinerziehende) Frauen aber schlechtere Arbeitsmarkt- und Karrierechancen als Männer.“

Wohl wahr! Die Problematik der Alterseinkommen resultiert an dieser Stelle also wesentlich aus dem Scheidungs- und Trennungsverhalten der Paare. Man mag zwar wie die frühe Feministin Suzanne Voilquin (1801-1876) oder der philosophierende Physiker Albert Einstein (1879 – 1955) die Ehe als eine Form der Sklaverei ansehen, zu der allerdings hierzulande niemand mehr gezwungen wird. Man mag die Ehe aber auch als eine Form arbeitsteiliger, wirtschaftlich vorteilhafter und auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft ansehen. Und wer eine derartige Gemeinschaft eingeht, muss dann bei Auflösung auch mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Vorteile rechnen. Wie man zu dieser Frage auch stehen mag, auch diese Thematik hat nichts mit der demographischen Entwicklung im Sinne einer Veränderung des Altersquotienten durch den Renteneinritt der Babyboomer und längere Lebenserwartungen zu tun.

… und paradox: Migranten

Erhebliche Einkommensunterschiede im Alter gibt es bezüglich der Herkunft der Alten (persönliches Nettoeinkommen, ab 65 Jahre, 2019):

Auch diese Ergebnisse verwundern nicht. Zuwanderer sind zum Zeitpunkt der Zuwanderung in der Regel für den deutschen Arbeitsmarkt schlechter qualifiziert als Einheimische, und Sprachbarrieren behindern überdies die berufliche Integration. In der Folge sind Rentenbeiträge und spätere Renten niedriger. Migranten haben aber die Chance des Aufstiegs durch Integration, bisweilen auch erst über Generationen, was hier sehr schön an der Stufenleiter ohne deutsche Staatsangehörigkeit –   deutsche Staatsangehörigkeit mit Migrationshintergrund Staatsangehörigkeit – deutsche Staatsangehörigkeit ohne Migrationshintergrund ablesbar ist. 

Zuwanderer, die erst inmitten ihres Berufslebens zuwandern, haben auch rein zeitlich noch nicht so hohe Rentenanwartschaften ansammeln können wie Einheimische. Überdies mag bei den Zahlen aus 2019 schon der Flüchtlingszustrom aus 2015/16 eine Rolle spielen. Aber wohlgemerkt, hier werden persönliche Einkommen, keine Haushalts- bzw. Äquivalenzeinkommen verglichen. Angesichts größerer Familienverbände der Zuwanderer mag sich die Situation auf Haushaltsebene etwas anders darstellen.

Wiederum handelt es sich bei den Zuwanderern um eine Problemgruppe, mit der die demographische Entwicklung der einheimischen Bevölkerung nichts zu tun hat. Es ist vielmehr die etwas paradoxe Lage entstanden, dass diejenigen, nämlich die Zuwanderer, auf die erhebliche Hoffnungen zur Lösung unseres einheimischen Demographieproblems und damit unseres Rentenproblems gesetzt wurden, an erster Stelle als altersarmutsgefährdet gelten.

Dazu passt, dass das „Armutsrisiko“ der Migranten ab 65 Jahren signifikant höher sei als das der einheimischen Bevölkerung, wobei diese Armutsdefinition durchaus diskussionswürdig ist.[8] Aber nehmen wir die „Armutsgefährdung“ neben dem Durchschnitt als ein weiteres Maß zur Beschreibung der Einkommensverteilung. Und auch danach liegen die Zuwanderer gemäß der im Bericht für 2022 gezeigten „Armutsgefährdungsquoten“ im unteren Teil der Verteilung:

Dasselbe Bild zeigen die Quoten der Empfänger von Grundsicherung im Alter (entspricht ungefähr den Leistungen des Bürgergeldes für Erwerbspersonen). Die Quote der deutschen Empfänger beträgt für 2022 nur 2,7 Prozent und unterscheidet sich zwischen Männern und Frauen nicht nennenswert und hat sich auch im Zeitablauf kaum verändert. Die Quote der Ausländer beträgt allerdings 21,8 Prozent, wobei sie in 2022 angesprungen ist und sich in den sieben Jahren zuvor nur von 16,5 auf 17,5 Prozent entwickelt hatte. Die Quote für 2022 ist offensichtlich durch Flüchtlingszuströme verzerrt. Die Grundsicherungsquoten verdeckten im Übrigen, so der Bericht, die „verschämte“ Altersarmut, denn nach Schätzungen anhand des sozial-ökonomischen Panels nähmen 60 Prozent der eigentlich Berechtigten ihren Anspruch nicht wahr.

Last, not least: Unstete Erwerbsbiographien

Eine vierte Problemgruppe neben Ostdeutschen, alleinstehenden Frauen und Migranten sind Personen mit unsteten Erwerbsbiographien, im Bericht „diskontinuierliche Lebensläufe“ genannt. Darunter fallen Personen mit längeren und häufigeren Perioden von Arbeitslosigkeit, nicht sozialversicherungspflichtigen, atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie geringfügige Beschäftigung und Scheinselbständigkeit in der gig economy sowie mit gescheiterten Selbständigkeitsversuchen. Es gibt hier offensichtlich Überschneidungen mit den drei zuvor behandelten Gruppen, aber auch das berufliche Qualifikationsniveau spielt hier eine Rolle. Immer die Letzten beißen die Hunde. 

Der Bericht fordert dazu ohne weiteres Zahlenmaterial über das Ausmaß dieses Problemfeldes: „… [es] sollte auch der zwischenzeitlich stark ausgedünnte soziale Ausgleich in der Gesetzlichen Rentenversicherung wieder ausgebaut werden, um diskontinuierliche Lebensverläufe besser abzusichern und einen Beitrag zur Eindämmung der Altersarmut zu leisten. [Es] wurde jedoch die Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit (insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit) deutlich abgebaut. So werden beispielsweise Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld seit dem Jahr 2011 rentenrechtlich nicht mehr berücksichtigt.“

Das ist in der Tat ein Problem des sozialen Ausgleichs, das unbefriedigend gelöst ist und zu dessen Lösung der Verfasser anderer Stelle einen „randständigen“ Vorschlag für den sozialen Ausgleich unterbreitet hat,[9] der allerdings in verwandter Form danach auch vom Sachverständigenrat Wirtschaft unterbreitet wurde. Es liegt aber auch hier kein ausgesprochenes Problem des mehrfach benannten demographischen Wandels vor.

Die alten weißen Männer als Norm und eine andere Sozialpolitik?

Der Bericht fasst zusammen: „Die höchsten durchschnittlichen Alterseinkommen weisen verheiratete westdeutsche Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit und ohne Migrationshintergrund auf; die niedrigsten durchschnittlichen Alterseinkommen beziehen alleinstehende Frauen mit Migrationshintergrund und ohne deutsche Staatsangehörigkeit.“ Da sind sie wieder, die alten weißen Männer, die das Land aufgebaut und am Laufen gehalten haben und nun ihren wohlverdienten Ruhestand genießen.

Wenn es denn so ist, dass diejenigen, die der Norm westdeutsch (beschäftigt), verheiratet und verheiratet geblieben, einheimisch bzw. integriert und beruflich qualifiziert entsprechen, im Alter einen zufriedenstellenden Lebensstandard genießen können, und wenn sich Altersarmut oder Armutsgefährdung auf diejenigen konzentriert, die aus dieser Norm herausfallen, muss man dann nicht eine ganz andere Sozialpolitik betreiben? Trifft dann die vornehmlich auf Haltelinien von Beitrags- und Rentenniveaus, auf vorgebliche Generationengerechtigkeit und auf Kinderbetreuungszeiten von Frauen gerichtete Rentenpolitik überhaupt die tatsächlichen Probleme? Muss es da nicht eine ganz andere Art von Sozialpolitik geben, die nicht versucht, die Symptome mit sog. versicherungsfremden Leistungen zu kurieren, sondern die an den Ursachen ansetzt? Hier nur skizzierte Richtlinien dieser anderen, ursachenorientierten Sozialpolitik wären:

  1. Das Gejammere um die ostdeutschen Renten muss ein Ende haben. Es sind seit der Wiedervereinigung bereits zig-Milliarden an Transferleistungen vom Westen in den Osten geflossen, und die Rentenwerte sind seit 2023 angeglichen. Die unterschiedlichen Produktivitäts- und Lohnniveaus sind nicht Gegenstand der Sozialpolitik, auch nicht die unterschiedlichen Niveaus der Lebenshaltungskosten, etwa bei Wohnungen. Überdies schreitet der Angleichungsprozess sichtbar fort. Der Ausgleich der Lebensniveaus durch Arbeitsmigration von Ost nach West hat überdies bereits zum Teil die Richtung gewechselt.
  • Ertragen ledige oder alleinerziehende Frauen ein unabwendbares Lebensrisiko wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Verwitwung, das durch den Sozialstaat aufgefangen werden sollte? Oder kann man den betroffenen Frauen einen eigenen Beitrag an ihrem Schicksal zumessen, das sie dann auch eigenverantwortlich zu bewältigen haben? Diese Frage ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten, und die Antwort mag auch von ethischen Grundhaltungen abhängen. Aber wenn Alleinerziehung zu den größten Armutsrisiken auch im Alter gehört, dann muss doch wohl die Frage erlaubt sein, wie die Sozialpolitik schon der Entstehung solcher Schicksalslagen vorbeugen kann.

Im Neunten Altersbericht findet sich auch ein Kapitel über Ageismus (= die alltägliche Diskriminierung von alten Menschen). Brauchen wir da nicht noch einen weiteren „…ismus“, nämlich den Divortismus,[10] also eine „woke“ Ächtung der Ehescheidung? Das klingt wie ein Rückfall in vergangene Zeiten der „schuldigen Scheidung“ vor der Eherechtsreform von 1977. Aber ist es denn nicht verwerflich, den Ehepartner (Mann wie Frau) einer wirtschaftlichen Deprivation[11] auszusetzen oder die gemeinsamen Kinder durch eine Trennung zu traumatisieren? Brauchen wir nicht mittlerweile eine andere gesellschaftliche Haltung zu diesem Thema, die nicht einem libertinären Hedonismus entspringt, sondern die Früchte von Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz verheißt? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur in einer Haltung liegen, die die Männer ebenso wie die Frauen sanktioniert.

  • Es hat nach dem Flüchtlingszustrom der zurückliegenden zehn Jahre wohl eine politische Linie die Mehrheit gewonnen, die nur noch die Zuwanderung von Personen präferiert, die in der Lage und willens sind, sich nicht nur in die Arbeitswelt zu integrieren. Angesichts der im Neunten Altersbericht getroffenen Feststellungen über das Niveau der Altersversorgung von Zuwanderern sollten die Maßstäbe dann wohl höher gesetzt werden. Er reicht nicht einfach aus, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie ohne soziale Transferleistungen zu bestreiten. Man muss als Zuwanderer auch in der Lage sein, eigenverantwortlich für sein Alter vorzusorgen. Bei Zuwanderern, die inmitten ihrer Erwerbsbiographie zuwandern, muss dann danach gefragt werden, welche Rentenansprüche sie bereits mitbringen und welche sie noch erwirtschaften können. Ansonsten verliert die Zuwanderung ihre rentenpolitisch-demographische Begründung.
  • Beschäftigungslosigkeit ist zumindest in der Form verlorener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung als sozialer Sicherungstatbestand allgemein anerkannt. Von der Arbeitslosenversicherung nicht erfasst werden atypische Beschäftigungsverhältnisse und Selbständigkeit, die ebenso in Beschäftigungslosigkeit münden können. Wünschenswert wäre also ein alle Beschäftigungsarten umfassendes System,[12] denn immerhin 20 Prozent der Erwerbspersonen sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. 

Damit aber noch nicht genug. Wenn Löhne (Bruttolöhne einschl. Arbeitgeberanteil) dazu dienen, auch die Altersversorgung des Lohnempfängers zu finanzieren, dann kann es nicht angehen, dass Lohnersatzleistungen einschließlich Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV oder Bürgergeld bekannt) keinen adäquaten Ersatz der Altersversorgungbeiträge enthalten. Das wäre zwar ein Kurieren an den Symptomen, wegen der grundsätzlichen Anerkennung von Beschäftigungslosigkeit als sozialer Sicherungstatbestand aber ein berechtigtes.

Das Ansetzen an den Ursachen ist Aufgabe von Bildungspolitik und beruflicher Qualifikation, die sich unter erheblichem Mittelaufwand redlich darum bemühen. Aber darf man jungen Menschen erlauben, keinen Schulabschluss zu erlangen oder eine Ausbildung alternativlos abzubrechen? Darf man es den Eltern durchgehen lassen, dass sie ihre Kinder so in eine unsichere berufliche Zukunft laufen lassen? Muss man nicht erwarten können, dass junge Menschen die ihnen gebotenen Chancen auch ergreifen und von ihren Eltern dazu angehalten werden? Und gehören dann derartige selbstverschuldete Schicksale noch zu den Wechselfällen des Lebens, die durch den Sozialstaat bis ins hohe Alter abzusichern sind? 

Viele dieser Fragen sind offen, und es sollte über Antworten nachgedacht werden. Ob von einer Professor*innenkommission im Hause der Ministerin Paus, bleibt ebenso offen.


[1]     https://www.neunter-altersbericht.de/fileadmin/Redaktion/Bericht_Broschuere_Deckblaetter/neunter-altersbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf

[2]   ebenda S. 41-42

[3]   ebenda S. 56-79

[4]   Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein Wert, der sich aus dem Gesamteinkommen eines Haushalts und der Anzahl und dem Alter der von diesem Einkommen lebenden Personen ergibt. Mithilfe einer Äquivalenzskala werden die Einkommen nach Haushaltsgröße und -zusammensetzung gewichtet. Dadurch werden Einkommen von Personen, die in unterschiedlichen Haushalten leben vergleichbar.

[5]   Ein Rentner, der 45 Jahre lang das Durchschnittsgehalt verdient hat, soll 48 Prozent seines Nettolohns vor Steuern als Rente beziehen.

[6]   aus den nach Männern und Frauen differenzierten Angaben mit 60% Frauen- und 40% Männeranteil geschätzt, Angaben aus 2019, siehe ebenda S. 58

[7]   Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein Wert, der sich aus dem Gesamteinkommen eines Haushalts und der Anzahl und dem Alter der von diesem Einkommen lebenden Personen ergibt. Mithilfe einer Äquivalenzskala werden die Einkommen nach Haushaltsgröße und -zusammensetzung gewichtet. Dadurch werden Einkommen von Personen, die in unterschiedlichen Haushalten leben vergleichbar.

[8]   „Armutsgefährdet“ ist nach dieser Definition jemand mit einem Einkommen von weniger als 60 Prozent des Median-Einkommens, Wenn also das gesamte Einkommensniveau steigt, bleibt er „armutsgefährdet“, wenn zwar auch sein Einkommen steigt, sich aber sein Rang innerhalb der Einkommenshierarchie nicht verändert.    

[9]   Jan Thieme: Ist das beitragsfinanzierte Sozialsystem zukunftsfähig? Ein randständiger Vorschlag, in: diskurs-hamburg.de, D9-6 und ders: Das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung aufgeben? in: diskurs-hamburg.de, D36-5

[10] von lat. divortium = Scheidung

[11] siehe Jan Thieme: Ist die Arbeitslosenversicherung zeitgemäß? Noch ein randständiger Vorschlag, in. Diskurs-hamburg.de, D10-1

[12] Eine Ausdrucksweise der Autor*innen des Neunten Altersberichts.

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN