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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der FAZ vom 25. Juli 2025 in einem vielbeachteten Interview gefordert, das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre anzuheben. Erwartungsgemäß hat es dagegen einen kollektiven Aufschrei von CDU-Arbeitnehmerflügel, SPD, Grünen, Linkspartei, Gewerkschafen und Sozialverbänden gegeben. Die sonst so vorlaute AfD hielt sich dazu sonderbar bedeckt.
Das Statistische Bundesamt schätzt die künftige Entwicklung des Altenquotienten, des Verhältnisses von Personen ab 65 Jahren zu Personen im Erwerbsfähigen Alter von 20 bis 64 Jahren in der Variante von jeweils als niedrig angenommener Geburtenrate, Wanderungsüberschuss und Lebenserwartung wie folgt:
| Jahr | 2025 | 2035 | 2045 | 2055 |
| Altenquotient | 39,9% | 50,5% | 50,0% | 53,0% |
Tab. 1: Entwicklung des Altenquotienten, Quelle: Destatis.
https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2055&a=20,65&v=10&g
Während heute noch 2,5 Personen im erwerbsfähigen Alter einen Rentner versorgen müssen, werden es 10 Jahre später nur noch 2,0 sein. Die Dramatik der Entwicklung wird sich gerade in den kommenden 10 Jahren abspielen. Jeder verantwortliche Politiker sollte eigentlich wissen, welche erheblichen Auswirkungen dies auf das Niveau von Alterseinkommen und Altersvorsorgeaufwendungen haben wird.
Es gibt genau drei Optionen
Es gibt nun genau drei Optionen, auch in Kombination, um darauf zu reagieren:
Option 1: Der Altenquotient wird abgesenkt, wofür zwei Wege vorgeschlagen werden:
- Das Renteneintrittsalter wird heraufgesetzt, wie von Ministerin Reiche gefordert oder wie mit der schrittweisen Erhöhung bis 67 Jahre mit der Rentenreform seit 2007 eingeführt.
- Das Erwerbspersonenpotential wird stärker ausgeschöpft, etwa durch eine höhere Erwerbsbeteiligung oder längere Arbeitszeiten von Frauen, oder das Potential wird durch Migranten erweitert, ohne dass diese jedoch insgesamt höhere Sozialkosten verursachen, als sie Rentenbeiträge leisten.
Generell muss dazu angemerkt werden, dass eine Erweiterung des Erwerbspersonenpotentials allenfalls eine vorübergehende Entlastung des Rentensystems erbringen kann, denn irgendwann werden die zusätzlichen Erwerbspersonen selbst Rentner sein, und Frauen oder Migranten unterliegen überdies keiner anderen, nämlich einer immer kinderärmeren demographischen Entwicklung. Für die Generation, die heute ins Rentenalter eintritt und gestern zu wenige erwerbstätige Nachkommen hervorgebracht hat, wird irgendjemand morgen zahlen müssen, und wenn es die zusätzlichen Erwerbspersonen sind.
Option 2: Das Niveau der Alterseinkommen wird abgesenkt, und wenn es nur im Verhältnis zu den Erwerbseinkommen ist, also ohne volle Teilhabe der Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung.
Die derzeit diskutierte Orientierung der Rentenerhöhungen nur noch an der Inflationsrate würde bei einem Versorgungsniveau von 70% der Erwerbseinkommen bei einem realen Wachstum von ca. 1% p.a. (Durchschnitt der letzten 20 Jahre) nach 10 Jahren eine Absenkung des Niveaus auf 63,4% der Erwerbseinkommen bzw. auf 90,5% des Ausgangsniveaus bedeuten.
Option 3: Die Aufwendungen für die Altersvorsorge werden erhöht, was wiederum auf unterschiedliche Weise geschehen kann:
- Die Beiträge zur Rentenversicherung werden erhöht.
- Es wird mehr Kapital angespart, das später (verzinst) als Renten ausgezahlt wird, was nur eine andere Form von „Renten(anspruchs)punkten“ an das Volkseinkommen bedeutet.
- Die Renten werden noch stärker aus dem Staatshaushalt finanziert, was höhere Steuern oder höheren Schuldendienst bedeutet, sollen nicht andere staatliche Leistungen reduziert werden. Wegen der progressiven Lohn- und Einkommensteuer, die keine 40 Prozent des Steueraufkommens ausmacht, gibt es dann einen leichten Umverteilungseffekt, bei dem stets verschwiegen wird, dass die steuerzahlenden Rentner diesen Effekt mitbezahlen.
Andere Optionen als diese drei gibt es nicht, nur evtl. weitere Vorschläge, die unter diese drei Optionen zu subsumieren sind.
Manche Vorschläge sind auch keine Option
Der immer wieder auftauchende Vorschlag, die Basis der Beitragszahler zur öffentlichen Rentenversicherung durch Beamte, Selbständige oder atypisch (nicht sozialversicherungspflichtig) Beschäftigte zu erweitern, läuft ins Leere, denn diese Gruppen erwerben dadurch ebenfalls Rentenansprüche. Wollte man so durch die Hintertür das derzeitige Verhältnis von Vorsorgeaufwendungen zu Alterseinkommen dieser Gruppen verändern, wäre man bei Option 2.
Die Erwartung steigender Realeinkommen stellt ebenfalls keine weitere Option dar, wenn die Bezieher von Alterseinkommen wie die Erwerbstätigen am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben sollen. Eine Reduzierung des Anstiegs der Erwerbseinkommen liefe auf einen Einkommensverzicht und damit auf eine Absenkung des Niveaus unter Option 2 hinaus.
Denkbar ist verteilungspolitisch auch eine Abkehr von dem Äquivalenzprinzip von Beiträgen und Renten (siehe Jan Thieme: Das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung aufgeben?, in: Diskurs-Hamburg.de, D36-5, November 2023). Aber auch das hätte Grenzen, so dass es ohne mindestens eine der drei vorgenannten Option nicht gehen wird.
Jede Option ist schmerzhaft und unpopulär
Nehmen wir als erste Option die Kompensation des Altenquotienten durch Erhöhung des Renteneintrittsalters und halten dabei das Niveau der Vorsorgeaufwendungen mit rechnerisch 21,8% sowie das der Alterseinkommen mit 70% der Erwerbseinkommen konstant. Bei dieser „Haltelinien-Politik“ muss das tatsächliche(!) Renteneintrittsalter von heute durchschnittlich 64,5 Jahren erst in 30 Jahren ungefähr auf den von der Ministerin geforderten Wert von 70 Jahren ansteigen (zur Berechnung und zu den Ausgangswerten 21,8% und 70% siehe Anhang):
| Jahr | 2025 | 2035 | 2045 | 2055 |
| Renteneintrittsalter | 64,5 | 68,9 | 68,7 | 69,9 |
| Alterseinkommen | 70,0% | 70,0% | 70,0% | 70,0% |
| Vorsorgeaufwendungen ´ | 21,8% | 21,8% | 21,8% | 21,8% |
Tab. 2: Erhöhung des Renteneintrittsalters (Option 1) bei konstanten Niveaus von Alterseinkommen und Vorsorgeaufwendungen, eigene Berechnung (Gleichung (6) im Anhang)
Wenn nun das Renteneintrittsalter und das Niveau der Vorsorgeaufwendungen konstant bleiben sollen, muss das Niveau der Alterseinkommen abgesenkt werden, hier bereits für das Jahr 2035 auf immerhin 55,4%/70,0% = rd. 79% des Ausgangsniveaus von 2025:
| Jahr | 2025 | 2035 | 2045 | 2055 |
| Renteneintrittsalter | 64,5 | 64,5 | 64,5 | 64,5 |
| Alterseinkommen | 70,0% | 55,4% | 55,9% | 52,8% |
| Vorsorgeaufwendungen ´ | 21,8% | 21,8% | 21,8% | 21,8% |
Tab. 3: Absenkung des Niveaus der Alterseinkommen (Option 2) bei konstantem Renteneintrittsalter und Niveau der Vorsorgeaufwendungen, eigene Berechnung (Gleichung (2) im Anhang)
Und wenn schließlich Renteneintrittsalter und Niveau der Alterseinkommen konstant bleiben sollen, muss der Anteil der Vorsorgeaufwendungen am Erwerbseinkommen erhöht werden, und zwar ganz erheblich innerhalb der nächsten zehn Jahre:
| Jahr | 2025 | 2035 | 2045 | 2055 |
| Renteneintrittsalter | 64,5 | 64,5 | 64,5 | 64,5 |
| Alterseinkommen | 70,0% | 70,0% | 70,0% | 70,0% |
| Vorsorgeaufwendungen | 21,8% | 26,1% | 25,9% | 27,0% |
Tab. 4: Anhebung des Niveaus der Vorsorgeaufwendungen (Option 3) bei konstantem Renteneintritts-
alter und Niveau der Alterseinkommen, eigene Berechnung (Gleichung (1) im Anhang)
Die Politik muss einen Kompromiss der Präferenzen finden
Die Politik muss aus den unterschiedlichen Präferenzen – Renteneintrittsalter, Alterseinkommen und Vorsorgeaufwendungen – den Kompromiss mit der höchsten Akzeptanz finden. Ministerin Reiche hat eine Präferenz bekannt, ihre Kritiker jedoch nicht. Sie verbreiten vielmehr weiterhin die Illusion, der unvermeidliche Anstieg des Altenquotienten verlange keine Konsequenzen.
Da die Menschen eher einen entgangenen Gewinn in der Zukunft als einen Verlust in der Gegenwart akzeptieren, wird sich bei den heute Erwerbstätigen leichter eine Konstanz heutiger Vorsorgeaufwendungen mit Absenkung künftiger Alterseinkommen durchsetzen lassen als heute erhöhte Vorsorgeaufwendungen. Die Präferenzen der Bezieher von Alterseinkommen, die künftig die Hälfte der Wähler ausmachen werden, liegen umgekehrt. Dieser Generationenkonflikt macht es für die Politik schwierig. Es ist deshalb politisch gar nicht ungeschickt, wie Ministerin Reiche an der Lebensarbeitszeit anzusetzen: Die Bezieher von Alterseinkommen betrifft es nicht mehr, und für die Erwerbstätigen bedeutet es keinen Verlust in der Gegenwart.
Ein möglicher Kompromiss zwischen den Präferenzen sei an folgendem Beispiel skizziert: Das Niveau der Alterseinkommen wird bis 2055 von 70 auf 65 Prozent der Erwerbseinkommen abgesenkt. Das entspricht künftigen Rentenerhöhungen von nur drei Vierteln des realen Anstiegs der Erwerbseinkommen (0,75% p.a.) zzgl. Inflationsrate. Das tatsächliche Renteneintrittsalter wird so angehoben, dass das Niveau der Vorsorgeaufwendungen (bis auf den unvermeidlichen Sprung innerhalb der nächsten zehn Jahre) annähernd stabil bleibt:
| Jahr | 2025 | 2035 | 2045 | 2055 |
| Renteneintrittsalter | 64,5 | 67,0 | 67,5 | 68,5 |
| Alterseinkommen | 70,0% | 68,3% | 66,7% | 65,0% |
| Vorsorgeaufwendungen ´ | 21,8% | 23,3% | 22,2% | 22,0% |
Tab. 5: Gleichzeitige Variation von Renteneintrittsalter sowie Niveaus der Alterseinkommen und Vorsorgeaufwendungen, eigene Berechnung (Gleichung (9) im Anhang)
Die Variationsmöglichkeiten sind unendlich, aber irgendetwas muss getan werden. Die Ministerin hätte vielleicht den Zeitpunkt und die Auswirkungen einer Anhebung des Rentenalters präzisieren sollen. Und sie hätte auch sagen können, dass die Anhebung des Renteneintrittsalters nur eine Option unter Abwägung verschiedener Präferenzen ist. Aber dass sie so mutig einen Stein ins Wasser geworfen hat, der Wellen geschlagen hat, ist ihr im Gegensatz zu den Feiglingen sogar im eigenen Kabinett und in der eigenen Fraktion hoch anzurechnen.
Anhang:
Variation von Vorsorgeaufwendungen, Alterseinkommen und Renteneintrittsalter bei verändertem Altenquotienten
Es seien VA: der Anteil der Vorsorge-Aufwendungen am Erwerbseinkommen
AQ: der Alters-Quotient = Anzahl Personen über 65/Anzahl Personen 20 bis 64
AE: das Verhältnis von Alters-Einkommen zu Erwerbseinkommen
Dann gilt (1) VA = (AQ x AE) / (AQ x AE + 1)
mit der Summe der Anteile an den Erwerbseinkommen von Alters- und Erwerbseinkommen im Nenner. Für 2025 seien gegeben AQ = 39,9% und AE = 70%. Dann errechnet sich VA für 2025:
VA = (39,9% x 70%) / (39,9% x 70% +1) = 21,8%.
Die Größenordnung von VA = 21,8% ist realistisch. Sie entspricht dem derzeitigen Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,6% zuzüglich gesamtwirtschaftlich weiterer staatlicher, betrieblicher und privater Aufwendungen zur Altersvorsorge. Die Größenordnung AE = 70% ist ebenfalls realistisch; sie entspricht ungefähr dem Verhältnis der Haushaltsnettoeinkommen beider Altersgruppen unter Berücksichtigung von Pflegekosten und dem höheren Anteil von Single-Haushalten im Alter.
Aus (1) folgt (2) AE = 1 / (AQ/VA – AQ)
zur Berechnung von AE bei gegebenem VA und Variation des AQ.
Es sei weiter RA: das tatsächliche Renteneintritts-Alter (in 2025: 64,5 Jahre),
RD: die durchschnittliche Rentenbezugs-Dauer (in 2025: 16,5 Jahre) und
LE: die durchschnittliche Lebens-Erwartung mit LE = RA + RD
LE = 64,5 + 16,5 = 81,0 passt im Jahr 2025 empirisch zu AQ = 39,9%. Zieht man die jüngsten 20 Jahrgänge ab, so kann man als Äquivalent des Altenquotienten auch das Verhältnis
16,5/ (81,0 – 20) = 27,05% = 0,678 x 39,9% ansehen, oder allgemein
(3) RD / (LE – 20) = 0, 678 x AQ
mit 0,678 als einer überschlägigen Konstante, die die dünnere Besetzung der Altersklasse ab 65 abbildet. Die Lebenserwartung hat sich in den letzten Jahren nicht mehr erhöht und soll hier der Einfachheit halber auch für die Zukunft bis 2055 mit konstant 81,0 angenommen werden. (3) nach RD aufgelöst ist dann
(4) RD = 61,0 x 0,678 x AQ = 41,35 x AQ
was nichts anderes bedeutet, als dass ein höherer Altenquotient mit einer höheren Rentenbezugsdauer einhergeht. Wenn nun die um ∆RD angestiegene Rentenbezugsdauer RD so weit herabgesetzt werden soll, dass die gegebene Entwicklung des Altenquotienten AQ kompensiert wird, muss das Renteneintrittsalter RA um –∆RD heraufgesetzt werden, immer im Vergleich zum Ausgangsjahr 2025 mit AQ = 39,9% und RA = 64,5:
(5) ∆RA = –∆RD = 41,35 x (AQ – 39,9%)
(6) RA = 41,35 x (AQ – 39,9%) + 64,5 mit RA = –∆RD + 64,5
69,4 = 41,35 x (50,5% – 39,9%) + 64,5
Also z.B. bei einer Erhöhung von AQ von 39,9% auf 50,5% muss dann zur Kompensation RA von 64,5 um 4,4 auf 68,9 Jahre erhöht werden.
Aus (6) folgt (7) AQ = (RA – 64,5) / 41,35 + 39,9%
bzw. (8) ∆AQ = (RA – 64,5) / 41,35 = ∆RA/41,35
was so zu interpretieren ist: Wenn das Renteneintrittsalter um ∆RA auf den in (6) errechneten Wert RA angehoben wird, wird dadurch die Erhöhung des Altenquotient um ∆AQ kompensiert, d.h. der Altenquotient wirkt sich genauso aus, als wenn er bei 39,9% verblieben wäre. Wir fügen diesen Effekt in unsere Ausgangsgleichung (1) ein, vermindern also AQ um ∆AQ und erhalten
(9) VA = (AQ – RA/41,35 + 1,572) x AE / ((AQ – RA/41,35 + 1, 572) x AE + 1)
Setzen wir hier AQ = 50,5% und zur Kompensation nach (6) RA = 68.9 ein, dann erhalten wir den Ausgangswert VA = 21,8%. Ebenso erhalten wir anstatt (2) die Gleichung
(10) AE = AE = 1 / ((AQ – RA/41,35 + 1, 572) /VA – (AQ – RA/41,35 + 1, 572))
und erhalten für AQ = 50,5% und RA = 68,9 ebenfalls den Ausgangswert AE = 70%.
Mit (9) bzw. (10) haben wir zwei Gleichungen, aus denen wir nach gleichzeitiger Variation von Altenquotient AQ, Renteneintrittsalter RA und Niveau der Alterseinkommen AE bzw. der Versorgungsaufwendungen VA, jeweils gemessen am Erwerbeinkommen, die Auswirkungen auf das Niveau der Versorgungsaufwendungen in (9) bzw. der Alterseinkommen in (10) ablesen können.
