Politiker und Öffentlichkeit brauchen eine fachlich Beratung, aber durch wen ? Exzellente Fachkompetenz und adäquate Anreizstruktur

von Diskurs Hamburg

Der Beitrag im PDF-Format findet sich hier.

In Diskurs D45-2 fordert Wolfgang Schlage eine Debatte über: Wie kann die Qualität der Politiker verbessert werden? Dazu habe ich in D47-1 „Bessere Politiker“ fordert Wolfgang Schlage. Ja unbedingt, aber wie kann man das erreichen? Einige Reformvorschläge gemacht. Das Problem einer (in Anbetracht der stark gewachsenen Komplexität der inhaltlichen Zusammenhänge) mangelnden Fachkompetenz von Politikern  als Ursache für eine fachlich unbefriedigende Politik ist vom Autor schon früher thematisiert worden.[1]

Einige der in D47-1 gemachten Vorschläge erfordern Änderungen der Demokratieregeln,[2] die mit neuen oder geänderten Gesetzen verbunden sind, was in der Regel erhebliche Zeit erfordert. Verhaltensänderungen von Bürgern und Parteimitgliedern, die für die Wahl besserer Politiker notwendig sind, erfordern ebenfalls erhebliche Zeitspannen, wenn sie substantielle Wirkungen erzielen sollen. Folglich lassen die Reformansätze von D47-1 keine kurzfristigen Verbesserungen der Qualität der Politiker erwarten.

1     Anforderungen an die Beratung von Politikern und Öffentlichkeit  

Wenn man in überschaubarer Zeit eine deutliche „Verbesserung der Politik“ erreichen möchte, führt der Weg oft nur über eine intensive Nutzung von fachkundigen Beratern, die zu gesellschaftlichen Problemen und anstehenden politischen Entscheidungen fachlich fundierte Studien, Gutachten, allgemeinverständliche Artikel, Stellungnahmen etc. verfassen.

Solche Beratungsprodukte haben neben der Beratung von Politikern noch eine zweite wesentliche Funktion, nämlich die fachliche Information einer interessierten Öffentlichkeit (z.B. Medien) über die inhaltlichen Zusammenhänge bei politischen Themen, um die Entscheidungen und Positionen der Politiker beurteilen zu können. Dies setzt voraus, dass die Beratungsprodukte, die von den Steuerzahlern finanziert werden, veröffentlicht werden.         

Auf diese Weise wird nicht nur die inhaltliche Ausrichtung der Argumente und Empfehlungen transparenter als bei „Gutachten in der Schublade“, sondern auch die fachliche Qualität der Ausarbeitungen. Diese können dann von Journalisten und Fachleuten außerhalb der Politiksphäre ebenso kommentiert werden wie die Ergebnisse. Die Antizipierung durch die Verfasser sorgt damit auch für eine höhere Qualität der Beratungsprodukte.  

Es arbeiten schon bisher ganze Legionen von Politikberatern in Berlin, Brüssel und zahlreichen Landeshauptstädten. Neben den Beratern, die auf Rechnung der Steuerzahler arbeiten, kommen diejenigen hinzu, die von einschlägigen Interessengruppen ins Feld geführt werden. Warum sollte die Politikberatung zukünftig eine deutliche Verbesserung der Politik erwarten lassen?   

Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht nicht der quantitative Umfang der Politikberatung, sondern die adäquate Auswahl der Berater (Einzelpersonen, Beratungsunternehmen, Staatsbedienstete in Ministerien oder anderen staatlichen Fachinstitutionen sowie Mitglieder von Universitäten etc.). Für die Auswahl von Beratern können zwei Hauptkriterien angeführt werden, nämlich (a) eine exzellente Fachkompetenz und (b) eine adäquate Anreizstruktur der Berater.  

(a)  Exzellente Fachkompetenz  

Die stark angewachsene Komplexität der inhaltlichen Sachverhalte und Zusammenhänge erfordert heute eine weit höhere Fachkompetenz als das früher der Fall war. Das gilt besonders für die Gesetzgebung, die zahlreiche zukünftige Eventualitäten erfassen muss, und ebenso für viele exekutive Entscheidungen. Ein gewichtiger genereller Vorteil von Beratern gegenüber Politikern ist die Tatsache, dass die Berater hochgradig spezialisiert sein können. Das heißt die Politiker können sich solche Berater auswählen, die einschlägig spezialisiert und qualifiziert sind. Demgegenüber müssen Politiker (insbesondere Abgeordnete in Parlamenten) fachlich deutlich breiter aufgestellt sein. Sie haben in bestimmten Entscheidungssituationen, die sie neben anderen Themen bewältigen müssen, zahlreiche andere Aufgaben in ihrer Partei, ihrem Wahlkreis, gegenüber den Medien etc, denen sie unter Karrieregesichtspunkten gerecht werden müssen bzw. wollen.

Selbst viele nach Ausbildung und Vorberuf fachlich hochqualifizierte Politiker bekommen während ihrer Parlamentszeit eventuell nur dann und wann die Gelegenheit, ihr spezialisiertes Fachwissen politisch einzusetzen. Die übrige Zeit haben sie mit anderen Problemen zu tun, bei denen sie kurzfristig eine mindestens ausreichende Fachkompetenz haben sollten, um verantwortungsvoll argumentieren und abstimmen zu können. Vielleicht ist für sie gerade ein ganz anderes Thema karriere-relevant, mit dem sie vorher noch nie befasst waren. Es lohnt sich in der Regel nur eine sehr moderate Befassung, wie man sie schon durch die Zugehörigkeit zu einem Parlamentsausschuss erwerben kann.

Die Fachkompetenz-Bedingung ist für Politikberater grundsätzlich relativ gut erfüllbar, da es eine große Zahl von Experten gibt, und zwar in Deutschland, Europa und weltweit. Es kommt „nur“ darauf an, die beste unabhängigeFachkompetenz für staatliche Entscheidungen in Deutschland adäquat zu nutzen.

Da die Beauftragung von einschlägiger Fachkompetenz, die auf die konkrete Situation angepasst wurde, häufig mit Kosten verbunden ist, stellt sich grundsätzlich die Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Dies ist bei den meisten politischen Entscheidungen unproblematisch, da die gesellschaftlichen „Kosten“ falscher Entscheidungen deutlich höher werden können als die Kosten exzellenter Beratungstätigkeit. Bei Ministeriums-Mitarbeitern (vgl. Abschnitt 3) stellt sich diese Frage erst gar nicht, da sie ohnehin bezahlt werden und die Beratung der Regierung zu ihrem Job gehört. 

(b)  Anreizstruktur der Berater

Für den „Wert“ der Berater (Einzelpersonen, Beratungsunternehmen, Staatsbedienstete in Ministerien oder anderen staatlichen Institutionen) ist von herausragender Bedeutung, wie deren Anreizstruktur tatsächlich aussieht. Der Idealfall ist, wenn deren einziges (oder mindestens dominierendes) Ziel darin besteht, eine bestmögliche (unabhängige) Beratung zu liefern und diese in einer Art und Weise zu präsentieren, die von den Auftraggebern (und gegebenenfalls in der Öffentlichkeit) verstanden wird und adäquat in staatliche Entscheidungen umgesetzt werden kann.

Probleme für die Qualität und die Nüzlichkeit der Beratung treten dann auf, wenn die Berater bestimmte inhaltlicheArgumente oder Ergebnisse (auch ohne Fundierung) anderen deshalb vorziehen, weil sie selbst entsprechende inhaltlicheInteressen haben oder weil ihre Auftraggeber bestimmte Ergebnisse präferieren und dies anreiz-relevant ist, z.B. weil die  Berater Anschlussaufträge erhoffen.  

2     Beratung von Parlamentariern etc  

Betrachten wir zunächst solche Beratungen, die von Parlamenten, Ausschüssen oder von einzelnen Parteien oder Politikern beauftragt und die aus staatlichen Budgets finanziert werden. Ein Kernproblem der Politikberatung ist die Tatsache, dass sich Politiker und Parteien im politischen Wettbewerb tendenziell solche Berater suchen, von denen sie vorher wissen oder annehmen können, dass sie ihre eigene Meinung bestätigen und (hoffentlich) mit weiteren, fachlich qualifizierteren Argumenten bestärken. Mit anderen Worten: Sie suchen dann keine echte fachliche Beratung, sondern nur eine gerichtete Unterstützung im politischen Meinungskampf. Für den eigentlichen Zweck der Politikberatung, der allein den Aufwand von Steuermitteln rechtfertigt, nämlich die Herbeiführung „guter“ politischer Entscheidungen, sind solche „Meinungsäußerungen“ großenteils wertlos.

Es ist dennoch eine sehr häufige Form der Vorgehensweise, weil es das Risiko minimiert, vom eigenen Berater relativiert oder widerlegt zu werden. Dies würde in der Regel nicht nur die eigene Argumentation und politische Intention schwächen, sondern auch das Renommee der entsprechenden politischen Akteure.

Häufig können die beratungsbedüftigen Politiker und Parteien bei bestimmten Beratern antizipieren, zu welchen Ergebnissen sie kommen werden und sie dementsprechend auswählen oder eben nicht. Das kann verschiedene Hintergründe haben: 

1   Man kennt die inhaltlichen Positionen der in Frage kommenden Berater bereits aus wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Publikationen, Interviews etc.

2   Die Berater gehören zur eigenen Partei, zu ideologisch nahestehenden Organisationen, zu einschlägigenInteressengruppen, NGOs etc.

3   Sie sind schon früher als eigene Berater tätig gewesen und haben sich bezüglich „anschlussfähiger“ Ergebnisse bewährt. Sie erwarten gegebenenfalls Anschlussaufträge und formulieren die Ergebnisse so, dass dieses Ziel nicht gefährdet wird. 

4   Man diskutiert die Thematik vor der Vergabe des Auftrags mit dem Berater, um sicherzustellen, dass dieser interessen-kompatible inhaltliche Positionen vertritt und/oder bereit ist, das Ergebnis am Interesse des Auftraggebers zu orientieren.

Eine andere Möglichkeit (insbesondere wenn die inhaltliche oder politische Lage zu Beginn noch unübersichtlich ist) besteht darin, mehrere Berater unabhängig voneinander zu beauftragen und später nur diejenigen zu publizieren bzw. in die politische und parlamentarische Diskussion einzuführen, die der eigenen Position und Interessenlage dienlich sind. 

Man sollte davon ausgehen und dies bei der Vergabe von Haushaltsmitteln zur Bedingung machen, dass alle Ergebnisse publiziert werden, das heisst im Internet verfügbar sind.  Dies schließt die Angabe von Auftraggebern, Auftragnehmern und aller Bearbeiter ein.

Demgegenüber steht es allen Parteien, Stakeholdern, Sponsoren etc. frei, auf eigene Rechnung Beratungsaufträge zu erteilen und selbst zu entscheiden, ob und in welcher Weise das Ergebnis publiziert wird. Dies tangiert natürlich auch den Wert und die Glaubwürdigkeit des Beratungsproduktes und der daraus abgeleiteten politischen Folgerungen.  

3     Mitarbeiter von Ministerien als Berater 

Für die Politiker von Regierungsfraktionen stehen für ihre Beratung häufig die Mitarbeiter der einschlägigen Ministerien im Mittelpunkt des Interesses. Diese haben meistens bereits die Vorlagen (z.B. Gesetzentwürfe)  formuliert.

Man kann generell davon ausgehen, dass auf den Arbeitsebenen von Ministerien bei den betreffenden Beamten, Mitarbeitern etc. exzellente einschlägige Fachkompetenz vorhanden ist. Diese Ministerialen haben nach einem einschlägigen Studium durch positive Bewertungen von ebenfalls fachkundigen Vorgesetzten in einem leistungsorientierten Wettbewerb Karriere gemacht. Sie kennen die Materie inhaltlich und bezüglich der politischen Zusammenhänge. Sie sind in der Regel fachkompetenter als die Personen an der Spitze des Ministeriums (Minister, Parlamentarische Staatssekretäre), die vor allem der „richtigen“ Partei angehören und durch parteipolitische Bezüge in diese Position gekommen sind.

Die kompetenten Fachbeamten, die das Rückgrat eines Ministeriums darstellen, unterliegen jedoch der Weisungsbefugnis der parteipolitischen Spitze, die die Anreizstrukturen der Ministeriumsmitarbeiter determiniert. Diese können in aller Regel nicht ihre eigenen inhaltlichen Positionen und Bewertungen öffentlich machen, wenn diese nicht von der Ministeriumsspitze freigegeben wurden. Da dies in der Regel unter parteipolitischen Gesichtspunkten erfolgt, sind eventuelle Meinungsäußerung der Mitarbeiter in ihrer Validität und Glaubwürdigkeit asymmetrisch.  

Daraus folgt auch eine Asymmetrie zwischen  der Regierung und der parlamentarischen Opposition im politischen Meinungskampf. Die hohe einschlägige Fachkompetenz der Mitarbeiter der Ministerien steht in politisch kontroversen Fragen im Wesentlichen nur der Regierung zur Verfügung.[3] Das ministeriale Knowhow ist häufig auch für die Abgeordneten der Regierungsfraktionen verfügbar, vor allem wenn die betreffenden Parlamentarier Parteifreunde der ministerialen Experten sind. Manches erfolgt dann auf dem „kleinen Dienstweg“.

4     Fachinstitutionen des Staates mit hoher versus geringer Unabhängigkeit   

Staatliche Fachinstitutionen sind spezielle Institutionen für bestimmte Aufgaben oder Fachgebiete, die organisatorisch abgegrenzt sind.[4] Insgesamt umfasst der Begriff der staatlichen Fachinstitutionen eine Vielzahl heterogener Institutionen auf diversen sachlichen und gesellschaftlichen Feldern. 

Die Fachinstitutionen erfüllen ihre Aufgaben auf der Basis normativer Vorgaben, die oft vom Parlament beschlossen und somit demokratisch legitimiert sind. Die Aufgaben, Ziele, Kriterien und formalen Kompetenzen der Fachinstitutionen werden a priori durch konstitutive Gesetze und andere Regeln (Verordnungen, Geschäftsordnungen, Satzungen etc.) definiert. Deren Entscheidungen und damit auch die adäquate und professionelle Nutzung ihrer Ermessens- und Handlungsspielräume unterliegen grundsätzlich einer Überprüfung durch die Gerichte.

Die Mitarbeiter der Fachinstitutionen werden üblicherweise nach den jeweiligen fachlichen Erfordernissen rekrutiert, das heißt nach der erfolgreichen Absolvierung einschlägiger Studiengänge oder anderer Ausbildungen oder Erfahrungen. Sie werden intern on-the-job weitergebildet und nach Leistungskriterien selektiert. Ihre Angehörigen, insbesondere die Fach- und Führungspersonen, sind in der Regel hochgradig fachkompetent und professionell. Die Führung einer Fachinstitution wird über einen Delegationsprozess ausgewählt und eingesetzt, an dessen Ausgangspunkt eine demokratisch legitimierte Institution steht. 

Die Fachinstitutionen unterscheiden sich nicht nur durch die thematische Ausrichtung, sondern auch durch  das Ausmaß ihrer fachlichen Unabhängigkeit von den politischen Institutionen. Die Unabhängigkeit  —  und damit die Freiheit einer Fachinstitution, zu fachlich begründeten Ergebnissen zu kommen, die nicht immer politisch „opportun“ sein müssen  —  ist stark unterschiedlich.

Je unabhängiger eine bestimmte Fachinstitution ist,[5] desto höher ist in der Regel die Qualität ihrer Ergebnisse bzw. Empfehlungen für politische Institutionen sowie außerdem (und vor allem) ihre Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit. Für eine Reihe von Fachinstitutionen (z.B. Zentralbanken, Wettbewerbsbehörden), die in verschiedenen Ländern in unterschiedlicher Weise institutionalisiert wurden, sind einschlägige Untersuchungen und Bewertungen zu dem Ergebnis gekommen, dass sie umso besser funktionieren, je unabhängiger (von der Politik) sie sind. Für die Qualität einer Fachinstitution ist es daher fast immer von Vorteil, wenn diese auch juristisch so unabhängig wie irgend möglich institutionalisiert ist.

Bei einer Fachinstitution mit geringer Unabhängigkeit können zum Beispiel politische Institutionen oder einzelne Politiker aus kurzfristiger politischer Opportunität in einzelne Entscheidungen eingreifen (wenn Primärentscheidungsrechte vorhanden sind)[6] oder disziplinarische Konsequenzen (z.B. Abberufungen, Degradierungen) für Mitglieder der Fachinstitutionen ziehen oder androhen, wenn nicht das politisch gewünschte Ergebnis erzielt wird. Bei unabhängigen Fachinstitutionen sind politische Eingriffe in die Arbeitsweisen, Methoden, Argumentationen, Ergebnisse etc. nicht möglich. Dies schließt ein, dass vorzeitige Abberufungen, diskretionäre Gehaltsveränderungen  etc. von seiten der Politiker nicht möglich sind.

Für unser Thema der Politikberatung bedeutet das, dass eine Fachinstitution umso eher für eine Politikberatung geeignet ist, je unabhängiger sie tatsächlich ist. 

Allerdings ist der Grad der Unabhängigkeit einer Fachinstitution nicht immer hinreichend transparent. Die Öffentlichkeit (und die Medien und viele Politiker) wissen oft nicht, in welchem Maße eine staatliche Fachinstitutionen unabhängig oder parteipolitisch abhängig ist. Politiker möchten zwar auf die Zustimmung einer unabhängigen Institution in ihrem Zuständigkeitsbereich verweisen und sie eventuell als eine wissenschaftliche Institution darstellen,[7] da diese in der Regel eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit haben als eine politische Institution. Sie möchten aber dennoch alle relevanten Schlussfolgerungen und   Entscheidungen am liebsten selbst treffen oder mindestens stark beeinflussen können. 

5     „Beratung“ durch Stakeholder, Interessengruppen und deren Experten 

Manchmal stammen im Kontext gesellschaftlicher Probleme bzw. im Vorfeld bestimmter politischer Entscheidungen (z.B. Gesetzentwürfe) Papiere (Studien, Gutachten, Zeitungsartikel etc.) von Stakeholdern im weiteren Sinne,[8] z.B. von Unternehmen, Verbänden, Institutionen, NGOs etc, die von diesen selbst erstellt, beauftragt, finanziert oder gezielt publiziert wurden.

Derartige Stellungnahmen, Studien etc. von einschlägigen Interessenvertretern kann man nicht als Politik“beratung“ bezeichnen, da ihre Argumentationen und Ergebnisse der einseitigen Einflussnahme auf politische Entscheidungen im Sinne eigener Interessen dienen. Wenn die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen potentiellen politischen Entscheidungen groß genug sind, lohnen sich für die Stakeholder gegebenenfalls auch große Budgets für die Berater. 

Diese Positionierungen sind häufig sehr fachkundig formuliert, weil sie entweder von Insidern selbst erstellt werden oder von externen Beratern, die mit Fakten und Daten von Stakeholdern munitioniert wurden. Politiker, Medien und Bürger können auch daraus Erkenntnisse gewinnen, zumal sie meistens verständlich und gefällig formuliert sind. Allerdings sind sie vom wirtschaftlichen Interesse der Autoren bzw. Auftraggeber geleitet und nur mit Vorsicht zu verwenden. 

In einer freien Gesellschaft kann jeder fast alles (mit nur wenigen Restriktionen) publizieren. Um mit Stakeholder-Papieren im politischen Kontext „umzugehen“ und gegebenenfalls für die Politikberatung nutzbar zu machen, sollte man sie einem externen Review-Prozess unterziehen. Das bedeutet, dass diejenigen Teile der Studie identifiziert werden, die valide sind oder nicht, deren empirische Basis zutreffend oder fehlerhaft ist, deren theoretische Argumentationen und Schlussfolgerungen nachvollziehbar oder dubios sind etc.[9]

6     Universitäten und deren Angehörige

Universitätsangehörige werden häufig für eine Politikberatung genutzt. Universitäten sind fachlich gegliedert und identifizierbar. Dies gilt auch für deren Angehörige, also Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden etc. Ihr primäres Interesse besteht (was den Forschungsteil ihrer Dienstaufgaben betrifft) darin, wissenschaftlich gute Arbeit zu leisten, insbesondere in Form von Publikationen (Bücher, Aufsätze etc) und Vorträgen auf wissenschaftlichen Tagungen, da dies ihre Reputation unter den Fachkollegen und damit ihre Karrieren bestimmt.

Bei universitären Wissenschaftlern kann man an ihren inhaltlichen Schwerpunkten, Methodiken, Veröffentlichungsorten etc. ihrer Publikationen in etwa ersehen, inwieweit sie für die betreffende Fragestellung bzw. politische Entscheidung fachlich einschlägig sind. Sie zeigen die Methodiken, Argumentationsweisen und den theoretischen und/oder empirischen Gehalt ihrer Arbeiten, was für die Auswahl bestimmter Politikberater positive oder negative Effekte haben kann. Diese Zusammenhänge unterscheiden sich allerdings sehr stark zwischen den einzelnen Fächern bzw. wissenschaftlichen Disziplinen, insbesondere bezüglich der betreffenden Fächerkulturen und dem Ausmaß der Internationalisierung der Disziplinen.

Natürlich kann man auch hier nie gänzlich sicher sein, dass nicht auch individuelle (z.B. finanzielle) Interessen das Beratungsergebnis beeinflussen können. Die primäre Anreizstruktur, die in der Regel auf die Reputation in ihrer Fach-Community gerichtet ist, die auch ihre weitere Karriere bestimmt, spricht in aller Regel nicht dafür. Dies gilt insbesondere dann, wenn sämtliche Gutachten-Texte, Hearing-Statements etc. veröffentlicht werden und damit auch von Fachkollegen, zukünftigen Berufungskommissionen, beratungsbedürftigen Institutionen etc. bewertet werden können.

7     Fazit: Worauf kommt es vor allem an?    

Als Fazit werden abschließend vier Postulate formuliert, worauf es bei der Politikberatung ankommt. 

1       Möglichst präzise Fragestellung

Eine möglichst präzise Formulierung der Fragestellung ist erstens erforderlich, um geeignete Berater identifizieren zu können. Zweitens veranlasst es die Auftraggeber, sich vor der Vergabe so intensiv mit der Materie zu befassen, dass sie definieren können, was sie erwarten.

2       Wer wählt die Berater aus?

Auch wenn die letzte Entscheidung über die Berater von der betreffenden politischen Institution zu treffen ist, sollte sie die Auswahl an eine Institution delegieren, die außerhalb der Politik angesiedelt ist. Hierfür kommen unabhängige Experten und  Fachgesellschaften verschiedener Art in Betracht, soweit sie nicht selbst Stakeholer sein können. Diese können der politischen Institution selbst einzelne Berater oder Beratungsteams vorschlagen oder bei einer erfolgten Ausschreibung die Auswahl unter verschiedenen Angeboten nach vorher definierten Kriterien vornehmen. 

4       Veröffentlichung

Sämtliche Beratungstexte (z.B. Gutachten, Studien) und Statements müssen nach Abschluss vollständig publiziert, das heisst öffentlich gemacht werden.

3       Ross und Reiter

Bei den veröffentlichten Beratungstexten muss der Auftraggeber und gegebenenfalls eine externe Co-Finanzierung angegeben werden, ebenso alle Personen, die an der Studie mitgearbeitet haben, gegebenenfalls unter Angabe der entsprechenden Teile des Gutachtens.   

 Die Transparenz der Berater erhöht die Qualität der Studie, da jeder seinen Namen „hergibt“. Außerdem ermöglicht es eine konkrete Nachfrage (gegebenenfalls in einem Hearing), wenn fachliche Zweifel aufzuklären sind. Die Bereitschaft dazu muss Teil des Beratungsvertrages sein. 


[1]   Vgl. Diskurs D33-2 „ Zur Qualifikation von Politikern, ausgehend von einem Diskurs zwischen Barbara Brüning und Jan Thieme. Wie können wir für höhere Fachkompetenz sorgen?“ und Diskurs D26-1 „Politiker, Experten und Populisten / ausgehend von einer Studie über die Einstellungen der Deutschen zur repräsentativen Demokratie

[2]   Vgl. zu den Demokratieregeln Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 225ff.

[3]   Die Oppositions-Parteien müssten sich diese anderweitig beschaffen und gegebenenfalls selbst finanzieren, um mit der Regierung fachlich mithalten zu können.   

[4]   Zum Beispiel  Zentralbank, Wettbewerbsbehörde, Statistikämter, Rechnungshöfe, Regulierungsbehörden und zahlreiche andere fachbezogene Institutionen. Vgl. zu den Fachinstitutionen und ihren Charakteristika ausführlicher Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 187 ff

[5]   Ein hohes Maß an Unabhängigkeit ist dann gegeben,  wenn die generellen Aufgaben, Ziele, Entscheidungs-Kriterien, Kompetenzen, Budgets, Berichtspflichten etc in den zugrundeliegenden Gesetzen, die vom Parlament beschlossen wurden,  abschließend geregelt sind. Dann geht es „nur noch“ um die sachgerechte Anwendung in konkreten Fällen.

[6]   Primärentscheidungsrechte sind die Befugnisse einer Institution, einer anderen Institution in deren Bereich im Einzelfall konkrete inhaltliche Vorgaben zu machen oder ggf. die Entscheidung selbst zu treffen. Vgl. dazu Kruse (2021), Bürger an die Macht. Wie unsere Demokratie besser funktioniert, S. 76. 

[7]   Vor und zu Beginn der Corona-Pandemie haben die meisten Journalisten und Bürger (ich selbst auch) angenommen das das Robert-Koch-Institut (RKI) eine weitgehend unabhängige wissenschaftliche Fachinstitutionen ist, die ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen wissenschaftlich herleitet und begründet. Erst später ist aufgefallen, dass die öffentlichen Statements des RKI-Direktors fast immer politisch opportun waren. In einigen Fällen hat das Bundesgesundheitsministerium sogar Anweisungen gegeben, zu welchen „wissenschaftlichen“ Ergebnissen das RKI kommen sollte. Das war ein gravierender Missbrauch des RKI und der einschlägigen Wissenschaft durch die herrschenden Politiker.

[8]   Stakeholder sind solche, deren Interessen von der in Rede stehenden politischen Entscheidung erheblich betroffen sind.

[9]   Hilfreich ist dazu gelegentlich die Stellungsnahme einer Organisation mit gegenteiligem Interesse.  

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN