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Im ersten Teil wurde dargelegt, dass die gesetzliche Rente zwar sicher, aber angesichts der massiven Herausforderungen der Umlagefinanzierung aufgrund der demografischen Entwicklung nicht auskömmlich ist, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Daher wird die Bedeutung der zusätzlichen Säulen der Alterssicherung in Deutschland, der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der privaten Altersvorsorge (pAV), immer weiter zunehmen.

Essenzielle Voraussetzung hierfür ist, dass diese Säulen entsprechend tragfähig gestaltet sind!
Im ersten Teil wurde gezeigt, dass der Kapitalmarkt eine Schlüsselrolle für eine zukunftsfähige Altersversorgung darstellt. Dies gilt insbesondere für die bAV und die pAV. Das CDU-Grundsatzprogramm spricht sogar von einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge. Insbesondere im komplexen Feld der bAV bedarf es hierfür weitreichender Reformen.
Vorteile der bAV
Die bAV bietet gegenüber der pAV wesentliche Vorteile: Durch das Kollektiv der Arbeitnehmer sind regelmäßig günstigere Konditionen erreichbar als bei der individuellen pAV. Beispiel: Für den Fall einer Berufsunfähigkeit kann mit wenigen Gesundheitsfragen, ggf. sogar gänzlich ohne Risikoprüfung, eine Weiterzahlung von Beiträgen zur Alterssicherung versichert werden. In der pAV sind hierzu regelmäßig umfangreiche Gesundheitsfragebögen auszufüllen. Auch die Verwaltungskosten sind in einem kollektiven System in der Regel geringer als auf individueller Basis. Zudem gewähren viele Arbeitgeber für Ihre Beschäftigten einen zusätzlichen Beitrag in die Betriebsrente, teilweise ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart. Leider wird die bAV erst dadurch für die Arbeitnehmer effizient.
Quersubventionierungen der Betriebsrente
Hintergrund ist, dass die Betriebsrente die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung quersubventioniert: Die Betriebsrentner haben den doppelten Beitrag in die gesetzliche Krankenversicherung zu leisten, tragen also auch den bisherigen Arbeitgeberanteil aus eigener Tasche. Zwar wird die Belastung seit einigen Jahren durch einen Freibetrag gemildert. Dennoch habe ich in meiner beruflichen Praxis viele entsetzte Gesichter von Arbeitnehmern gesehen, die ihre Altersplanung auf die Brutto-Leistung ausgerichtet hatten.
Auch die Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten unmittelbar eine bAV zusagen, sind einer Quersubventionierung, und zwar steuerlicher Art, ausgesetzt. In deren Bilanz kann die bAV nur erheblich eingeschränkt berücksichtigt werden mit der Folge einer geringeren Steuerminderung[1].
Kapitalmarkt in der bAV?
Frau Nahles hatte 2016 tatsächlich erkannt, wie wichtig der Kapitalmarkt für die weitere Entwicklung der Alterssicherung in Deutschland ist, aber leider in ihrer gewerkschaftlichen Gedankenwelt hieraus die falschen Schlüsse gezogen. Herausgekommen ist das sogenannte Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eine reine Beitragszusage einführen und steuern können. Die teilnehmenden Arbeitgeber würden – im Sinne „pay and forget“ – lediglich für die Beitragszahlung sorgen und einen Sicherheitspuffer zahlen müssen – eine Verteuerung für den Arbeitgeber gegenüber der „alten“ bAV-Welt vor Einführung des Sozialpartnermodells. Die Leistung ergibt sich dann aus der Kapitalanlage, der Arbeitnehmer steht diesbezüglich voll im Risiko.
Dieses Modell, das vornehmlich für kleine und mittlere Unternehmen gedacht war, da hier die Verbreitung der bAV dramatisch unterentwickelt ist (siehe Grafik unten), ist seither aber im Wesentlichen in den großen Branchen der Chemie und Finanzwirtschaft eingeführt worden – als Ergänzung der bisherigen bAV. Der Gewerkschaftstag der IG Metall hat das Sozialpartnermodell sogar schlichtweg abgelehnt[2], sicherlich aus Unverständnis und ideologiegetrieben dem Kapitalmarkt gegenüber.

Rechtliche Grauzone in der „alten“ bAV-Welt
Eigentlich wird das Sozialpartnermodell gar nicht benötigt! Die „alte“ bAV bietet bereits mit der sogenannten beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) ein geeignetes Mittel, den Kapitalmarkt einzusetzen. Einziges Problem: Es herrscht Rechtsunsicherheit, inwieweit eingezahlte Beiträge garantiert werden müssen. Es wäre ein leichtes, die BOLZ für Garantien von mindestens 60 % der eingezahlten Beiträge rechtssicher zu gestalten. Den Kritikern einer entsprechend reduzierten Garantie sei Folgendes entgegnet: Berechnungen haben ergeben, dass genau diese 60 % Beitragsgarantie das Optimum für die Arbeitnehmer hinsichtlich einer Chance-Risiko-Abwägung darstellt[3]. Im Gegensatz zum Sozialpartnermodell, in dem es keinerlei Garantie für die Arbeitnehmer gibt, bietet ein derartiges Modell eine gerechte Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten.
Generationengerechtigkeit in der bAV
Wie bei der gesetzlichen Rente stellt sich auch im Bereich der bAV die Frage nach Generationengerechtigkeit. Ältere Mitarbeiter haben zum Teil noch sehr gut dotierte Versorgungszusagen, die als Besitzstände sehr stark geschützt sind. Viele Arbeitgeber zögern daher, neuen Mitarbeitern eine bAV zu gewähren – sie sind nicht dazu verpflichtet. Daher könnte man die Überlegung anstellen, inwieweit künftige Steigerungen der Anwartschaft bestehender Versorgungszusagen aufwandsneutral für den Arbeitgeber in einen Topf zugunsten der jüngeren Generation umgeswitcht werden sollten.
Wir brauchen somit insgesamt einen generationenübergreifenden Diskurs über das Thema Rente!
Fazit zur bAV: Betriebsrente mal richtig stärken!
Die bisherigen Versuche, die Betriebsrente zu stärken, haben nicht wesentlich zum Ziel geführt. Weder das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2016 noch der Regierungsentwurf der Ampel für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz II haben bzw. hätten ihren Namen verdient. Die oben erwähnten Reformmaßnahmen dagegen gehen an die Wurzel des Problems der bAV. Diese und zahlreiche weitere Schritte, die hier den Umfang sprengen würden, sind geboten, um die bAV zu einer wirklich starken Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiterzuentwickeln.
pAV entschlacken
Kurz zur pAV: Riester ist gescheitert. Verwaltungskosten fressen die Zulagen auf, sofern diese überhaupt beantragt werden… Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform von Riester hätte zu einer Explosion an Komplexität geführt. Selbst Fachleute schlugen die Hände vor den Kopf. Es sollten Auszahlungspläne gefördert werden, die im Alter 85 enden. Rund die Hälfte der Bevölkerung erlebt dieses Alter – und dann? Der Entwurf war offensichtlich nicht mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt, da er mit arbeitsrechtlichen Regelungen im Betriebsrentengesetz kollidierte. Insofern war er symptomatisch für den fehlenden Zusammenhalt innerhalb der Koalition. Deren Bruch kam gerade noch zur rechten Zeit.
Der Gesamtverband der Versicherer hat ein einfaches und unbürokratisches System vorgeschlagen: Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat 50 Cent dazu, plus Kinderzulage.[4] Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Wir als CDU sollten uns dafür einsetzen!
Alterssicherung in Deutschland neu denken
Mit den beiden Teilen meines Artikels möchte ich Wege aufzeigen, das Thema Alterssicherung zukunftsfest zu behandeln. Wir als CDU müssen im Falle der Regierungsübernahme in der nächsten Legislaturperiode liefern. Lasst es uns zielgerichtet angehen!
Epilog
Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde das Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl am 23.02.2025 veröffentlicht. Es heißt darin: „An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.“
So einen Unfug hatte ich ehrlich gesagt nicht erwartet. Die Fixierung der Stellschraube Renteneintritt steht im krassen Widerspruch zum erst vor Kurzem verabschiedeten Grundsatzprogramm, in dem es heißt: „Wenn wir unsere Rente stabil und finanzierbar halten wollen, spricht viel dafür, dass die Lebensarbeitszeit für diejenigen, die arbeiten können, steigen muss, und folglich die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt wird.“ Und Jens Spahn äußerte noch im Mai 2023[5] zur Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren (oft noch „Rente mit 63“ genannt): „Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize. Sie sollte sofort abgeschafft und durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden.“ Die zwei Millionen Fachkräfte, die früher in Rente gingen, fehlten nun „bitterlich“.
In der Tat: Die Fixierung der Stellschraube Renteneintritt sowie die Beibehaltung der Rente mit 63 werden den Steuerzahler teuer zu stehen kommen, eine Fortführung dieser Regelung ist völlig kontraproduktiv zur demographischen Lage. Den Unternehmen und ihren Beschäftigten steht durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits ein geeignetes flexibles Mittel zum gleitenden Übergang in den Ruhestand zur Verfügung, die Aufrechterhaltung einer haushaltsbelastenden versicherungsfremden Leistung ist daher absolut unverständlich.
Die F.A.Z.[6] schreibt treffend: „In der Rente scheut die Union Einschnitte bei ihrer Kernklientel (…) Ein Programm, mit dem man womöglich Wahlen gewinnt – aber wirtschaftlich nicht für eine Zeitenwende sorgt.“ Meine Vermutung ist, dass bereits rot Richtung Hubertus Heil geblinkt wird…
[1] Die steuermindernde Rückstellungsfähigkeit für unmittelbare Versorgungszusagen an die Beschäftigten wird durch einen in der Zinslandschaft absurd hohen Rechnungszins in Höhe von jährlich 6 % erheblich eingeschränkt. Zum Vergleich: Für den handelsbilanziellen Rechnungszins werden derzeit 3,25 % pro Jahr diskutiert: https://aktuar.de/de/newsroom/detail/ivs-schlaegt-konstanten-abzinsungssatz-von-325-fuer-pensionsverpflichtungen-in-der-handelsbilanz-vor/
[2] https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/betriebsrente-ig-metall-verabschiedet-sich-vom-sozialpartnermodell
[3] Garantie ist keine Sicherheit: Die Inflation frisst die Garantie auf. Mit der 60-%-igen Garantie dagegen kann in geeigneten Kapitalanlagemodellen regelmäßig der gesamte Beitrag in den gegenüber der Inflation robusten Kapitalmarkt investiert und daraus eine maximale Chance generiert werden. Die Sicherung der reduzierten Garantie ist über Kapitalanlagemechanismen möglich, vgl.: „Eine quantitative Analyse ausgewählter Kapitalanlagestrategien in der betrieblichen Altersvorsorge“, Masterarbeit von Jonas Weber, Universität Bayreuth 2023/4
[4] https://www.gdv.de/gdv/themen/leben/buergerrente-127652
[5] https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/zu-teuer-zu-wenige-fachkraefte-cdu-fordert-sofortiges-ende-der-rente-mit-63-84079788.bild.html
[6] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/das-cdu-wirtschaftsprogramm-im-schnell-check-110174744.html
