Rentenpakete einfach mal richtig machen – für eine auskömmliche Alterssicherung

von Diskurs Hamburg

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„Die Rente ist sicher“ – dieses Zitat Norbert Blüms aus 1986 ist zwar nach wie vor gültig, schließlich gibt es ausreichend Beitragszahler im Umlagesystem der gesetzlichen Rente zur Finanzierung der laufenden Leistungen. Die entscheidende Frage ist jedoch, wie auskömmlich diese Rente sein wird und welche Belastung auf den Bundeshaushalt und insbesondere die jüngere Generation in Zukunft zukommen wird. 

Massive Herausforderungen für die gesetzliche Rente

Man muss kein Mathematiker sein, um angesichts der demografischen Entwicklung zu erahnen, dass es hinsichtlich der Finanzierung eng wird. Schon jetzt betragen die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rente über 120 Mrd. EUR jährlich, Tendenz steigend! Hintergrund ist, dass die sog. Babyboomer-Generation in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen wird: 19,5 Millionen in den kommenden zwölf Jahren[1]. Die Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft[2] zeigen die Auswirkung deutlich: Die Anzahl der Rentner, die 100 Beitragszahler zu stemmen haben, wird bis 2050 um 35 % von knapp 60 auf ca. 80 steigen. Folge ist, dass das Nettorentenniveau von derzeit ca. 45 % auf knapp 41 % innerhalb von zehn Jahren immer weiter absinken wird[3]. Zum demografischen Effekt hinzu kommt die steigende Versteuerung der Bruttorenten für künftige Neurentner. 

Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) fasst es in einer Studie[4] wie folgt zusammen: „Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor massive Herausforderungen. Die bisher getroffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das System auch für die Zeit nach dem Jahr 2030 stabil aufzustellen.“ Würde man bis 2060 nur den Beitragssatz verändern, würde dieser gemäß der Studie von 18,6 % auf 29,5 % steigen, würde man nur die Regelaltersgrenze verändern, müsste diese bis dahin auf Alter 77 angehoben werden. 

Das Drehen an nur einer Stellschraube wird also nicht ausreichen, um die Finanzierung in Balance zu halten. 

„Haltelinie“ 48 %?

Die SPD propagiert dagegen die zeitlich unbeschränkte Fortführung des sog. Mindestrentenniveaus in Höhe von 48 %, und die Ampel hatte dies im Gesetzesentwurf für ein „Rentenpaket II“ bereits entsprechend fixiert. Da auch die Regelaltersgrenze unverändert bleiben soll, bliebe nur eine Beitragssteigerung[5] auf zunächst 22,3 % ab 2035 – eine einseitige Belastung der jüngeren Generation. Zudem würde nach ifa-Berechnungen eine Erhöhung der Bundeszuschüsse in den nächsten Jahrzehnten auf über die Hälfte des Bundeshaushaltes drohen![6] Das von der Ampel-Regierung als Gegenfinanzierung gedachte sog. Generationenkapital wäre einerseits als Hedgefonds-Instrument äußerst fragwürdig gewesen und hätte andererseits nach Schätzung des Bundesverbandes der Arbeitgeber (BDA)[7] z. B. im Jahr 2045 gerade einmal 1,2 % der Rentenausgaben erzielt. 

Gut für die Rente, dass die Ampel gerade noch rechtzeitig gescheitert ist!

Die ifa-Studie[8] fasst zusammen: „Das Ausmaß des demografischen Wandels ist so groß, dass eine Absenkung des Rentenniveaus sowie eine Erhöhung des Beitragssatzes nicht vermieden werden können. Den Bürgern weiterhin eine doppelte Haltelinie zu versprechen ist daher nicht seriös. Ziel muss es vielmehr sein, Maßnahmen zu finden, die sicherstellen, dass die Veränderungen beim Rentenniveau und Beitragssatz möglichst moderat ausfallen.“ 

Was ist zu tun?

  1. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über Generationengerechtigkeit: Ist es fair, dass – wie von Hubertus Heil geplant – vornehmlich die jüngere Generation die Lasten der Renten für die Babyboomer-Generation trägt? Die Reduktion der 48-%-Haltelinie würde ja nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet wird, die Renten absenken, sondern für eine etwas geringere Rentensteigerung sorgen. 
  2. Ob Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung (Forderung der JU) oder Anpassung der Ab- bzw. Zuschläge je nach Renteneintritt (Konzept von Friedrich Merz) – beide Ansätze führen letztlich zum gleichen Ergebnis: Wir dürfen Frühverrentung nicht länger fördern und brauchen jede einzelne Arbeitskraft, die zur Verfügung steht, um den Arbeitsmarkt zu stützen und die gesetzliche Rentenkasse zu entlasten.
  3. Versicherungsfremde Leistungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte (als „Rente mit 63“ bekannt) sollte heruntergefahren werden. Deren Lebensleistung wird bereits mit einer entsprechenden Anzahl von Rentenpunkten honoriert. „Lebensleistung“ erbringen im Übrigen auch Menschen, die keine durchgehende Versicherungsbiografie haben.
  4. Die jüngere Generation sollte vermehrt direkte Eigenvorsorge über den Kapitalmarkt betreiben. Wie sinnvoll der Kapitalmarkt für die Altersvorsorge ist, zeigt folgende Grafik:

CDC: Caisse des Dépôts et Consignations, DAX: Deutscher Aktienindex, REXP: Deutscher Rentenindex, BZML: Beitragszusage mit Mindestleistung; Quelle: RA Dr. Marco Arteaga, aba Jahrestagung Berlin, 25. April 2016

Legt man monatlich 100 EUR über 40 Jahre an, so liegt der Anlageerfolg aus einer Investition in Kapitalmarktprodukte historisch gesehen über alle Krisen hinweg stets über demjenigen aus der Anlage in den Geldmarkt. Diese Chancen des Kapitalmarktes wurden in der Vergangenheit nicht ausreichend genutzt. 

  1. Dieser Kapitalmarktansatz sollte in sämtlichen Säulen der Alterssicherung verfolgt werden: 
    –          in der ersten Säule (gesetzliche Rente) als direkte Anwartschaft der Versicherten sowie              auch in der
    –          zweiten (betriebliche Altersversorgung) und 
    –          dritten (private Altersvorsorge). 

So sieht es auch das neue Grundsatzprogramm der CDU vor. 

  1. Darüber hinaus sollte die zweite Säule an entscheidenden Stellen gestärkt und die dritte erheblich vereinfacht werden. Das von der Ampelregierung vorgelegte sog. Betriebsrenten­stärkungsgesetz II hätte sein im Namen genanntes Ziel sicherlich verfehlt, und der Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge hätte eine wahre Komplexitätsexplosion bewirkt. Zu in diesen Säulen notwendigen und geeigneten Reformmaßnahmen demnächst mehr in einem Folgeartikel. 

[1] F.A.Z. vom 14.10.2024: Die große Boomer-Verrentungswelle kommt erst noch

[2] https://www.iwkoeln.de/themen/verteilung-und-oeffentliche-finanzen/rente-pflege-kranken-und-arbeitslosenversicherung.html

[3] BMAS: Alterssicherungsbericht (Stand: Nov. 2020)

[4] „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“, Studie des ifa, März 2022

[5] Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba), 16.05.2024

[6] „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“, Studie des ifa, März 2022

[7] „Teuerstes Sozialgesetz dieses Jahrhunderts wird Beitragsbelastung weiter nach oben katapultieren“ – 
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Rentenpaket II) vom 10.10.2024

[8] „Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland“, Studie des ifa, März 2022

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN