Der Beitrag im PDF-Format findet sich hier.
Nachdem durch den Bruch der Ampelkoalition keines der drei Reformpakete für die drei Säulen der Altersversorgung in Deutschland (gesetzlich, betrieblich und privat) umgesetzt worden war, sind im schwarz-roten Koalitionspapier die Eckpunkte der zukünftigen Altersversorgung zum Teil neu festgelegt worden.
Betriebliche Altersversorgung
Wie bereits im Koalitionsvertrag der Ampel proklamiert, will auch die künftige Regierung die betriebliche Altersversorgung „stärken“. Doch im Vergleich zu vor drei Jahren sind nun andere Akzente gesetzt. Es ist keine Rede mehr von „Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“ oder explizit dem Sozialpartnermodell, also der reinen Beitragszusage unter Beteiligung der Tarifvertragsparteien. Vielmehr liegt der aktuelle Fokus allgemein auf der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen (KUM) sowie bei Geringverdienern. Näher ausgeführt wird eine Verbesserung der bestehenden Geringverdienerförderung. Der betreffende § 100 im Einkommensteuergesetz wurde 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz für Beschäftigte mit geringem Einkommen eingeführt und sieht eine steuerliche Förderung von Beiträgen des Arbeitgebers zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung vor. Eine Verbesserung dieser Förderung war bereits im Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ („BRSG II“) der Ampel enthalten. Überhaupt ist davon auszugehen, dass weite Teile dieses Entwurfes doch noch in Kraft treten werden und es damit zu einer arbeitsrechtlichen Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells kommen wird – und damit zur erhofften Verbreitung in KUM.
Unterstützend ist im schwarz-roten Koalitionspapier vorgesehen, die betriebliche Altersversorgung zu „digitalisieren“, zu „vereinfachen“, „transparenter“ zu machen und zu „entbürokratisieren“. Als eine der letzten Amtshandlungen der Ampel war bereits das bußgeldbewährte Nachweisgesetz etwas entschärft und unter gewissen Voraussetzungen die Text- statt Schriftform akzeptiert worden. Daher darf man nun gespannt sein, welche konkreten weiteren Schritte folgen werden.
Als weiteres Vorhaben wird im Koalitionspapier überraschenderweise genannt, die „Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel“ zu „erhöhen“. Schon jetzt sieht der § 4 Betriebsrentengesetz Übertragungsmöglichkeiten vom ehemaligen auf den neuen Arbeitgeber vor – bei versicherungsförmiger Durchführung grundsätzlich sogar einen Anspruch des Arbeitnehmers. Auch hier wird interessant sein, was genau mit der Erhöhung gemeint sein wird.
Es gibt eine weitere lange Liste an Maßnahmen, die zu einer Stärkung der betrieblichen Altersversorgung führen könnten, z. B. die Klärung der Mindestbeitragsgarantie in der beitragsorientierten Leistungszusage, die Absenkung des steuerlichen Rückstellungszinses von 6 % und die Beseitigung der doppelten Krankenkassenbeitragsbelastung für Rentner. Es deutet nichts darauf hin, dass derartige Maßnahmen ergriffen werden.
Gesetzliche Rentenversicherung
Auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine tiefgreifende Reform zur nachhaltigen Finanzierung in Sicht, im Gegenteil, als weitere versicherungsfremde Leistung kommt die vollständige Angleichung der Mütterrente auf drei Rentenpunkte hinzu. Die Haltelinie in Höhe von 48 % bleibt zumindest bis 2031 bestehen, ebenso die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, alles finanziert aus Steuermitteln. Nach Berechnungen der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) werden sich bis 2031 Zusatzkosten in Höhe von rund 50 Milliarden EUR ergeben, so deren Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Es drohe ein Anstieg des Rentenbeitragssatzes von heute 18,6 auf mehr als 20 Prozent. Ursache hierfür ist auch, dass die Regelaltersgrenze unverändert bleibt. Stattdessen wird befristetes Weiterarbeiten ermöglicht, das dann gezahlte Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat soll steuerfrei bleiben („Aktiv-Rente“). Inwieweit es vor der Regelaltersgrenze derartige Anreize geben wird, ist offen. Von einer Überprüfung der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente ist nicht die Rede.
Eine grundlegende Reform für eine nachhaltige Finanzierung bleibt somit erst einmal aus. Der derzeitige Bundeszuschuss beträgt jährlich bereits ca. 115 Milliarden EUR, Tendenz deutlich steigend. Somit enthält das Papier eine Reihe von falschen Weichenstellungen und verpassten Chancen. Immerhin soll 2029 eine Evaluierung zur Entwicklung des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses erfolgen, und eine Rentenkommission soll bis 2027 „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen prüfen“. Es wird sich zeigen, was genau dies heißt.
Weitere Neuerungen: Zur Absicherung von neuen Selbstständigen sollen diese in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, sofern kein anderweitiges obligatorisches Alterssicherungssystem existiert. Und die Hinzuverdienstgrenzen bei der Hinterbliebenenrente sowie für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung sollen verbessert bzw. geprüft werden.
Private Altersvorsorge
Als private Altersvorsorge soll zum 01.01.2026 eine „Frühstart-Rente“ eingeführt werden: Es ist vorgesehen, dass jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, monatlich 10 EUR in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes, vor staatlichem Zugriff gesichertes Altersvorsorgedepot erhält, das ab Alter 18 bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einer Höchstgrenze weiter bespart werden kann. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein, eine Auszahlung erfolgt erst zur Regelaltersgrenze. Grundsätzlich ist dies ein gutes Konzept, das den Hebel einer frühzeitigen Altersvorsorge nutzt, aber in der Höhe sicherlich nicht auskömmlich.
Fazit
Insgesamt also einzelne Höhen und milliardenschwere Tiefen im schwarz-roten Koalitionspapier zur künftigen Altersversorgung in Deutschland. Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es wenig Neues. Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente wird nicht angegangen, es drohen massive Zusatzkosten aus dem Bundeshaushalt und signifikant höhere Rentenbeiträge. Die Evaluierung und die Ergebnisse der Rentenkommission bleiben abzuwarten. Zu begrüßen, wenn auch noch ausbaufähig, sind die geplanten Neuerungen der „Aktiv-Rente“ sowie der privaten „Frühstart-Rente“.
Autor: Dr. Carsten Schmidt (Manager, Aktuar (DAV) und Versicherungsmathematischer Sachverständiger für Altersversorgung (IVS)
