Markus Söder „der Zänker“ und der Föderalismus

von Diskurs Hamburg

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„Geberländer“ ist eine interessengeleitete sprachliche Verdrehung

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat am 14. Januar 2026 eine Zusammenlegung von Bundesländern gefordert. Anlass dafür war die Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen des Finanzkraftausgleichs der Bundesländer (kurz: Länderfinanzausgleich) durch den bayrischen Finanzminister Albert Füracker (CSU). Danach habe das Land Bayern 2025 rund 60 Prozent der Ausgleichsumme von 20 Mrd. Euro aller sog. Geberländer „gezahlt“.

Der bayrische Finanzminister hat dabei verschwiegen, dass der bayrische Anteil 2025 besonders hoch war, weil es dort einen außergewöhnlich hohen Erbschaftsteuer-Anfall von 4 Mrd. Euro auf den Nachlass des in Kaufbeuren ansässigen Unternehmers und Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele (Vossloh, Knorr-Bremse) gegeben hat. Die Erbschaftsteuer ist Ländersteuer.

Aber zunächst einmal „zahlt“ keines der Geberländer etwas an die Nehmerländer. Vielmehr wird die Umsatzsteuer als Gemeinschaftsteuer zwischen Bund und Ländern ungefähr hälftig aufgeteilt; einen sehr kleinen Anteil erhalten die Gemeinden. Der Länderanteil wird zunächst nach der Anzahl der Einwohner auf die Länder aufgeteilt, und diese Aufteilung wird durch eine „Finanzkraftmesszahl“ korrigiert. Das ist dann der sog. Länderfinanzausgleich. Die Bundesländer „zahlen“ also nirgendwo etwas ein, sondern es werden ihnen Umsatzsteueranteile nach ihrer Finanzkraft und Einwohnerzahl zugewiesen.

Das Grundgesetz bestimmt in Art. 72 die Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ durch den Bund. Nun ist der Umfang dieses Staatsziels unbestimmt und strittig. Unbestritten ist jedoch, dass daraus ein Länderfinanzausgleich ableitbar ist, dessen Ausmaß und Ausgestaltung wiederum strittig sind und im politischen Kompromiss gefunden werden müssen. Aus diesem Kompromiss ergibt sich dann, welche (Umsatz-)steueranteile den Ländern überhaupt zustehen und nicht, welche Zahlungen „Geberländer“ an „Nehmerländer“ zu leisten haben. Hier „gibt“ oder „nimmt“ niemand etwas; das ist eine interessengeleitete sprachliche Verdrehung.

Der Länderfinanzausgleich ist für die östlichen Bundesländer

Die „Finanzkraftmesszahl“ eines Bundeslandes errechnet sich im Wesentlichen aus dem Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen der in dem Bundesland ansässigen Einwohner und Unternehmen. Das Verfahren ist komplizierter als es hier dargestellt werden soll. Es ist dem Grundsatz nach in Art. 106 des Grundgesetzes geregelt und ist in politischen Kompromissen immer wieder verändert worden, zuletzt 2020.

Der Gesamtbetrag des Länderfinanzausgleichs von 18,6 Mrd. Euro 2024 entsprach nur 4,7 Prozent des von den Bundesländern erhobenen Aufkommens an Landessteuern und nach Umverteilung zugewiesenen Anteils an Gemeinschaftssteuern von insgesamt 394.8 Mrd. Euro. Das ist die Größenordnung des Finanzausgleichs unter den Ländern, über die hier gestritten wird, nicht monströse 60 Prozent, wie aus Bayern suggeriert wird. Von den 18,6 Mrd. Euro entfielen 64 Prozent auf die ostdeutschen Bundesländer (Berlin zur Hälfte gerechnet); 2025 waren es 63 Prozent von den 20 Mrd. Euro (siehe Tabelle). Das ist also faktisch der Hauptzweck des Finanzausgleichs, über den gestritten wird: Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den östlichen und westlichen Bundesländern.

Umverteilung unter den Bundesländern im Finanzkraftausgleich in Mrd. Euro, Rundungsdifferenzen. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Süddeutsche Zeitung *) Finanzkraftmesszahl 2024

Die Einwohner verschwinden nicht, wenn Bundesländer verschwinden

Nun hat der bayrische Ministerpräsident mit seiner Forderung nach Zusammenlegung von Bundesländern suggeriert, dass dadurch die besonders finanzschwachen, kleineren Länder keines Länderfinanzausgleichs mehr bedürften, denn sie sind dann ja einfach verschwunden. Das ist aber der große Denkfehler des Ministerpräsidenten, wenn er denn wirklich glauben sollte, was er sagt, und nicht einfach einen populistischen Propagandatrick anwendet.

Der Länderfinanzausgleich finanziert nicht Länder, sondern staatliche Leistungen für deren Einwohner, und die Einwohner mit ihrer Leistungsbedürftigkeit bleiben auch nach einer Zusammenlegung von Bundesländern bestehen. Wir wollen hier von der Voraussetzung ausgehen, dass kein Einwohner irgendeines Bundeslandes durch die Zusammenlegung schlechter gestellt werden soll, dass also die finanziellen Mittel des zusammengelegten Bundeslandes nicht geringer sein soll als die der vorher selbständigen Länder. Wenn man jedoch an dieser Voraussetzung rühren will, kommt man in eine ganz andere Debatte.

Söder hat zwar nicht konkretisiert, welche Bundesländer er gerne Zusammenlegen möchte. In der nicht gerade neuen Debatte über dieses Thema werden immer wieder Saarland mit Rheinlandpfalz, Bremen mit Niedersachsen, Berlin mit Brandenburg oder auch Hamburg mit Schleswig-Holstein genannt. Es gibt auch Ideen, aus den sechs östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) nur zwei oder drei Länder zu machen.

Sehen wir und das Ergebnis anhand der Zahlen von 2025 an (siehe Tabelle). Dann hätten das neue Land Rheinland-Pfalz-Saarland einen Vorteil von 1,5 Mrd. Euro aus dem Finanzausgleich, Niedersachsen-Bremen 2,5 Mrd. Euro und Brandenburg-Berlin 5,6 Mrd. Euro. Hier würden allesamt Länder mit Finanzausgleichsbedarf zusammengelegt (unter der Voraussetzung, keinen Einwohner schlechter zu stellen). Bei einer Zusammenlegung von Hamburg und Schleswig-Holstein bliebe das Ergebnis für 2025 ausgeglichen. Und für Bayern? Für Bayern änderte sich unter der gegebenen Voraussetzung (kein Einwohner wird schlechter gestellt) nichts. Es bliebe bei 11,7 Mrd. Euro. Das Ergebnis für Bayern ließe sich allerdings bei einer Zusammenlegung mit dem benachbarten Thüringen um 2,2 Mrd. Euro reduzieren.

Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder hat ein Abitur mit der Durchschnittsnote 1,3 bestanden und ein immerhin befriedigendes Erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Wir möchten deshalb wohlwollend unterstellen, dass er die vorgeführte Summenarithmetik auch ohne diese Hilfestellung durchdringt. Dann stellt sich allerdings die Frage nach dem Versuch populistischer Verdummung, die bei einem Politiker bedauerlicherweise durchaus naheliegt.

Die Kosteneinsparung ist unbedeutend

Nun mag man einwenden, die Abschaffung von Bundesländern würde zur Kosteneinsparung bei Regierungsmitgliedern, Landtagen, Länderverfassungsgerichten, Rechnungshöfen und anderen, nur für das abzuschaffende Bundesland vorgehaltenen Einrichtungen führen. Sieht man sich einmal die Haushaltspläne der in Rede stehenden kleinen Bundesländer Saarland, Bremen oder Hamburg an, kommt man auf zugegebenermaßen nicht immer ganz eindeutig abzugrenzende Beträge von 10 bis 20 Mio. Euro Einsparung je Land. Der gesamte Länderfinanzausgleich beträgt 20 Mrd. Euro – das 1.000-fache dieser Größenordnung.

Und dann ist da immer noch die Mär von den Synergie-Effekten, die sich auch bei der Fusion von Unternehmen nie oder in viel geringerem als erwartetem Umfang einstellen und überdies meist nicht von anderen Ursachen der Produktivitätssteigerung wie Prozessvereinfachung oder IT-Anwendung unterscheiden lassen. Wenn zwei Länder zusammengelegt werden, braucht es deshalb nicht weniger Lehrer und qualitätssichernde Schulräte und nicht weniger Polizisten und einsatzleitende Führungskräfte. Die Beharrungstendenzen gerade im öffentlichen Dienst werden zudem die Kosten aller Versuche zur Hebung eventuell möglicher Synergie-Effekte höher treiben als die Gewinne aus den Synergie-Effekte.

Vom Wert des Föderalismus

Es ist nicht allzu gewagt vorherzusagen, dass evtl. Volksabstimmungen etwa über die Zusammenlegung des Saarlandes mit Rheinland-Pfalz oder von Bremen mit Niedersachsen so ausgehen würden wie die Volksabstimmung 1996 über die Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg, nämlich ohne die erforderlichen Mehrheiten. Und das ist gut so, denn der Föderalismus hat einen eigenständigen Wert, der nicht nur in der größeren Bürgernähe von Politik und Verwaltung und in der größeren Identifikation der Bürger mit ihrem Staatswesen besteht.

Föderalismus hat einen nationalen Wert. Der Gegensatz von Ländern und Bund – historisch von Fürstentümern und Reich – stellt auch eine Machtbalance dar, die ein zentralistisches Durchregieren verhindert. Und bei einer Mehrzahl gerade von so, auch der Größe nach unterschiedlichen Ländern gibt es immer einen Gegenentwurf aus einem anderen Land, der im Wettbewerb zum eigenen Land steht. Und Wettbewerb ist bekanntlich produktiv. 

Zum deutschen Föderalismus gehört seit dem frühen Mittelalter auch die Figur eines bayrischen Herzogs Heirich II. „der Zänker“ (951-995), der durch den versuchten Griff nach der Königskrone die im Entstehen begriffene föderale Ordnung Deutschlands infrage stellte. Der bayrische Ministerpräsiden Markus Söder ist für seine sorgfältig ausstaffierten Faschingskostüme bekannt. Für die anstehende Saison wird er sich schon ausgerüstet haben. Aber vielleicht mag ihm jemand nahelegen, sich das nächste Mal als Heinrich II. „der Zänker“ zu präsentieren.

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN