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Die Freiheitspartei CDU/CSU
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner (CDU) hat in einer Rede anlässlich der Verleihung des „Heldinnen-Awards“ des von Alice Schwarzer gegründeten feministischen Magazins Emma am 4. November 2025 ein Verbot der Prostitution in Deutschland gefordert und sich für das „Nordische Modell“ ausgesprochen, nach dem das Angebot von Prostitution straffrei bleiben, aber die Inanspruchnahme von Prostitutionsleistungen („Sexkauf“) strafbar werden soll. Bereits im September 2023 hatte sich die damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und heutige Bundesministerin Dorothee Bär (CSU) für ein Sexkaufverbot und für das „Nordische Modell“ ausgesprochen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte am 20.02.2024 – noch im Opposition gegen die Ampel-Regierung – einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem gefordert wurde, „eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen im Grundtatbestand als Vergehen zu ahnden.“ Dieser Antrag (Drucksache 20/10348) wurde nach einer Debatte am 28.02.2024 in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Da am 23.02.2025 ein neuer Bundestag gewählt wurde, ist das Thema zwar erst einmal aus der parlamentarischen Befassung, aber damit keineswegs aus der politischen Debatte verschwunden.
Angebot und Nachfrage
Ende 2024 hatten sich 32.300 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz offiziell angemeldet. Schätzungen über die tatsächliche Zahl liegen jedoch bei 200.000 bis 400.000 Prostituierten. Es gibt auch deutlich höhere Schätzungen, die Gelegenheitsprostituierte einschließen.
Diesem Angebot steht eine entsprechende Nachfrage gegenüber. Es gibt weder für das Angebot noch für die Nachfrage wissenschaftlich fundierte Daten über deren Umfang. Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. macht auf seiner Website eine Plausibilitätsrechnung auf, nach der „drei von vier“ Männern im sexuell aktiven Alter regelmäßig die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen (www.bsd-ev.info). Nach einer älteren Umfrage von 2018 sollen es 27 Prozent sein, wobei hier Männer bis zu einem Alter von 75 Jahren befragt wurden und Face to face-Umfragen in derart intimen Angelegenheiten regelmäßig nach unten verzerrt sind.
Wie hoch die genauen Zahlen auch sein mögen, der Sexkauf durch Männer ist allgemein verbreitet und etwas völlig Normales, und das war so in allen Zeiten über das Mittelalter bis in die Antike. Diese Männer stellen in keiner Weise eine Ausnahme dar, und sie kommen wie andere ihrer Verantwortung in Familie, Beruf oder Ehrenamt nach. Sie sind so rechtschaffen und gesetzestreu wie andere auch, nicht besser und nicht schlechter. Und diese Männer sollen nach dem Willen der CDU/CSU einer „allgemeinen Strafbarkeit“ unterliegen, also massenhaft kriminalisiert werden.
Ein Grundbedürfnis
Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis, und seit Sigmund Freud wissen wir, dass dessen Unterdrückung gesundheitliche und psychosoziale Nebenwirkungen haben kann. Und vieles von dem, was zu Zeiten von Sigmund Freud noch spekulativ war, ist durch die moderne, empirisch unterlegte Sexualforschung präzisiert und bestätigt worden. Im Gefolge von Wissenschaftlern wie Wilhelm Reich oder Hans Giese war die Sexuelle Befreiung ein Hauptanliegen der APO-Bewegung von 1967/68 geworden. Einige Autoren gingen so weit zu behaupten, dass die sexuelle Unterdrückung sich auf die Gesellschaft insgesamt auswirkte und so auch die Basis für die Unterdrückung in wilhelminischer oder Nazi-Zeit bildete.
Das sexuell freiheitliche Denken aus der APO-Zeit hat auch Eingang in die Sexualstrafrechtsreformen 1969 unter dem Justizmister Gustav Heinemann (SPD) gefunden. Auf dieser gesellschaftlichen und politischen Sexuellen Befreiung der späten 1960er Jahre basiert im Übrigen auch die heute allgemein als politisch korrekt angesehene LBQT-Bewegung.
Der Sexkauf durch Frauen ist allenfalls eine Randerscheinung und spielt im politischen Diskurs keine Rolle. Freier sind männlich, und es darf gefragt werden, warum es dazu kein relevantes, weibliches Pendant gibt. Man mag die These aufstellen, dass sich Männer in unserer Gesellschaft diese Freiheit herausnehmen könnten, den nicht emanzipierten Frauen aber bliebe sie (auch finanziell) versagt. Nun beobachten wir seit einigen Jahrzehnten zumindest eine Teil-Emanzipation der Frauen, die sich in höherer Bildung, Erwerbsbeteiligung, Anteilen in Führungspositionen und vermehrter Ehe- und Kinderlosigkeit besonders unter beruflich arrivierten Frauen zeigt. Wenn es denn einen Zusammenhang zwischen Emanzipation und Sexkauf durch Frauen gäbe, müsste der sich in jüngerer Zeit zumindest in Ansätzen offenbart haben.
Mehr zur Erklärung, dass Freier männlich und nicht weiblich sind, tragen wohl biologische und entwicklungspsychologische Ansätze bei. Auch wenn das Risiko ungewollter Schwangerschaften durch Verhütungsmittel eingedämmt ist, wird es sich bei Frauen unterbewusst dennoch auswirken. Männer weisen in allen Altersklassen in Umfragen ein höheres sexuelles Aktivitätsniveau, auf und dieser Unterschied spreizt sich zunehmend mit dem Alter, insbesondere nach der Menopause. Männer haben in ihrem Leben mehr (freiwillige, unbezahlte) Sexualpartner als Frauen. Männer und Frauen sind zwar gleichberechtigt, sie sind aber nicht gleich.
Dieses Ungleichgewicht der sexuellen Bedürfnisbefriedigung findet offensichtlich nur einen begrenzten Ausgleich innerhalb der freiwilligen, unbezahlten Partnerschaften. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung innerhalb der Ehe sind seit 2022 strafbar. Aber auch deren Straflosigkeit vor 2022 hat das Phänomen Prostitution offensichtlich nicht eingedämmt. Und es ist keineswegs so, dass jeder sexuell unbefriedigte Mann sein Ventil in der Gewaltausübung sucht (die Quote bei deutschen Tätern liegt bei einem Zehntel Promille). Das Ventil des sexuellen Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern ist der bezahlte Sex.
Die Freiheit der Freier
In der gegenwärtigen Debatte über das Verbot von Prostitution spielt die Befriedigung dieses männlichen Grundbedürfnisses keine Rolle. Es geht allein um die Lage der weiblichen Prostituierten. Die Gegner eines Verbots argumentieren mit Zweifeln an der Zweckmäßigkeit eines Prostitutionsverbots im Sinne der Prostituierten, so auch in dem durchaus abgewogenen Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Ehrhorn (AfD)in der Bundestagsdebatte am 28.02.2024, (siehe www.youtube.com/watch?v=FGIfMRr3YpQ.)
Man hat das Gefühl, dass die Interessen der „drei von vier“ bisher unbescholtenen Männer geradezu schamhaft ausgeblendet werden. Niemand postuliert ein Recht auf Befriedigung des sexuellen Grundbedürfnisses von Männern. Niemand moniert die mit dem Prostitutionsverbot verbundene massenhafte Freiheitsbeschränkung und Kriminalisierung von Männern.
Die Freiheit der Frauen
Von Freiheit ist in dieser Debatte allenfalls im Zusammenhang mit der Berufsfreiheit der Prostituierten die Rede, ein ebenfalls durchaus gerechtfertigter Einwand gegen die Kriminalisierungsbestrebungen von CDU/CSU. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sagte in ihrer erwähnten Rede zum „Heldinnen Award“, Prostitution sei „kein Beruf wie jeder andere“ und schließlich gebe es auch keine Schülerpraktika für diesen Beruf. Das sieht Frau Klöckner als eine Rechtfertigung dafür an, die Wahl dieses Berufs durch das Verbot der Nachfrage den Berufsleistungen nicht nur zu beschränken, sondern vollständig zu verhindern.
Nun, kein Beruf ist wie jeder andere, sondern jeder Beruf hat seine Besonderheiten, und Schülerpraktika mag es im Deutschen Bundestag geben, aber man hat noch keine Schüler während einer Bundestagssitzung auf dem Präsidentenstuhl gesehen. Das, was Ökonomen als „Arbeitsleid“ bezeichnen, gibt es in jedem Beruf. Die Kompensation für das Arbeitsleid ist der Arbeitslohn, und solange der Nutzen des Arbeitslohns das Arbeitsleid übersteigt, wird diese Arbeit angeboten. Und wenn die Anbieter der Arbeitskraft in Armut leben sollten, wie es für viele Prostituierte unterstellt wird, versuchen sie ihre Situation gerade durch den Tausch von Arbeitsleid gegen Arbeitslohn zu verbessern.
Das ist die allgemein akzeptierte Normalität, und es gibt sonst keinen Beruf, der wegen seines Arbeitsleides verboten ist. Vorkehrungen zum Unfall- und Gesundheitsschutz, Pausenregelungen und ergonomische Arbeitserleichterungen ändern nichts am Prinzip „Arbeitsleid gegen Arbeitslohn“. Es kommt bei anderen Berufen niemand auf die „geniale“ Idee, das Arbeitsleid durch Verbot der Nachfrage nach dessen Berufsleistungen zu verhindern: Niemand will Online-Bestellungen verbieten, damit die Paketboten nicht als Scheinselbständige ausgebeutet werden. Niemand will dementen oder inkontinenten Greisen den Einzug in Altersheime verbieten, damit die Pflegekräfte nicht den Zumutungen ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Niemand will die Alarmierung der Polizei gegen Gewalttäter verbieten, um die Polizisten nicht der Gefahr für Leib und Leben auszusetzen.
Das Prinzip des Nachfrageverbots hat Schule gemacht. Wir kennen es vomm Lieferkettengesetz. Das Verbot der Nachfrage nach Produkten, in denen Kinderarbeit steckt, soll Kinderarbeit verhindern. Aber Kinderarbeit verschwand aus dem Europa des 19. Jahrhunderts und verschwindet aus dem Asien und Afrika des 21. Jahrhunderts erst mit deren wirtschaftlicher Entwicklung, und die ist Export-getrieben, auch wenn in den Exportprodukten Kinderarbeit steckt.
Hinter die Sexuelle Befreiung zurück
Die wirtschaftliche Motivation, sich als Prostituierte anzubieten, kann allein nicht als Begründung für ein Prostitutionsverbot herangezogen werden, auch wenn die jungen Frauen aus dem armen Rumänien oder Bulgarien kommen. Dann müsste man auch den syrischen Zustellern, die in Asylantenunterkünften wohnen und in den dunklen Wintermorgenstunden zu Mindestlöhnen die Zeitungen austragen, ihre Arbeit verbieten.
Die Rechtfertigung für das Verbot der Nachfrage nach Prostitutionsleistungen im Unterschied zur Nachfrage nach Online-Paketen, Altenpflege oder Polizeischutz liegt einzig darin, diese Nachfrage selbst als unakzeptabel unsittlich anzusehen und sie nicht als ein Grundbedürfnis und als natürliches Ventil des sexuellen Ungleichgewichts der Geschlechter anzuerkennen. Damit fallen wir dann weit hinter „1968“ zurück und in die katholisch geprägte Adenauer/Ehrhard-Zeit, zu deren Ende ein Pabst Paul VI. („Pillen-Paul“) mit der Enzyklika Humana Vitae predigte, dass Sexualität allein der menschlichen Fortpflanzung zu dienen habe.
Julia Klöckner (CDU) ist katholisch, hat Katholische Theologie im Nebenfach studiert und an einer Grundschule Religion unterrichtet. Sie hat katholisch geheiratet, und diese Ehe ist nach vier Jahren geschieden worden. Sie lebt heute – wie man es in der Adenauer-Zeit zu bezeichnen pflegte – in „wilder Ehe“. Dorothee Bär (CSU) ist ebenfalls katholisch. Sie ist seit bald 20 Jahren in erster Ehe verheiratet, und aus dieser Ehe stammen zwei Kinder. Beide Protagonistinnen des Diskurses verkörpern – jede auf ihre Art – sattsam bekannte, katholische Verhältnisse, in denen stets Wasser wie auch Wein getrunken wurde.
Die Freiheit durchsetzen
Die Freiheit der Berufswahl der Frauen schließt deren negative Berufswahl ein. Sie dürfen zum Beruf der Prostituierten nicht etwa durch falsche Versprechungen gedrängt oder gar gewaltsam gezwungen werden, und sie müssen jederzeit ungehindert aus diesem Beruf auch wieder auszuscheiden können. Diese negative Berufsfreiheit sei vielfach nicht gegeben, führen die Befürworterinnen eines Nachfrageverbots nach Prostitutionsleistungen an. Menschenhandel und Zwangsprostitution hätten sogar zugenommen. Das soll hier gar nicht bestritten werden.
Die Beispiele Frankreich (wo auch das „Nordische Modell“ gilt) und Schweden zeigen sehr wohl Nebenwirkungen des Nachfrageverbots. Die gesamte Szene wird in die Illegalität und Intransparenz gedrängt und damit wird die Begleitkriminalität des Gewerbes erhöht. In Schweden sollen die Vergewaltigungsfälle zugenommen haben, was aber auch auf die Immigration zurückgeführt werden könnte. Der Sexualtrieb lässt sich nun einmal nicht folgenlos unterdrücken. Chassez le naturel, il revient au galop (Vertreibe das Naturell, und es kehrt im Galopp zurück), lautet ein französisches Sprichwort.
Man wünsche sich im Übrigen hierzulande keine schwedischen Zustände herbei. Das Land ist im Vergleich zur verbliebenen deutschen Freiheit eine sozialistische Moraldiktatur. Es hat nicht nur die die höchsten Alkohol-Steuern der EU und einen sozialdemokratisch designten Wohnungsmarkt wie „Berlin hoch München“. Bezeichnend für seine umfassende „Fürsorge“ ist der Witz: Wie werben die Schweden gegen Alkoholmissbrauch? Trink nicht zu viel, du könntest dich sexuell nicht mehr im Griff haben. Wie werben die Dänen? Trink nicht zu viel, sonst hast du nichts mehr vom Sex. Man lese auch die antischwedischen Hasstiraden des norwegischen Autors Ove Knausgård in seinen Min Kamp-Bänden.
Die negative Berufsfreiheit gegen den Prostituiertenberuf muss durchgesetzt werden, keine Frage. Aber wie soll das durch ein Nachfrageverbot geschehen, wenn sich doch die tatsächliche Nachfrage nicht beseitigen und allenfalls nur in den Untergrund verdrängen lässt. Und was soll denn deshalb die kriminellen Menschenhändler und Zuhälter davon abhalten, Frauen weiterhin gegen ihren Willen in dieses Gewerbe zu drängen oder zwangsweise darin zu halten?
Die Prostitutionsangebote sind den interessierten Nachfragern allgemein bekannt. Dann sind sie aber auch der Polizei bekannt und bieten ihr einen Ansatz, Verdachtsfällen von Zwangsprostitution nachzugehen. Wenn das Gewerbe in die Heimlichkeit gedrängt würde, würde es für die Polizei nicht einfacher, im Gegenteil. Es ist überdies jetzt schon verboten, Angebote von gezwungenen oder minderjährigen Prostituierten anzunehmen, wenn es dafür Anzeichen gibt. Das CDU/CSU-Konzept der Schuldumkehr ist ein Eingeständnis des Versagens polizeilicher Verfolgung. Der Grund dafür liegt in der notwendigen Priorisierung bei begrenzten Kapazitäten. Es gibt in der Tat größere Gefahren als diejenigen rund um die Prostitution.
Perversion der Kriminalitätsbekämpfung
Aber wie soll man die kriminellen Menschenhändler und Zuhälter bekämpfen? Ziehen wir eine Analogie: Bekämpft man etwa den Drogenhandel, indem man den Drogensüchtigen den Kauf der Drogen verbietet und hofft, dass dadurch die international operierenden Drogenhändler-Netzwerke ausgetrocknet werden? Bekämpft man so den Drogenhandel, dass man die Drogenverkäufer der untersten Stufe mit direktem Kontakt zu den Drogenabhängigen nicht verfolgt?
Nein, so macht man es in der Tat nicht. Der Konsum von illegalen Drogen allein ist in Deutschland nicht strafbar, nur der Besitz dieser Drogen. Das ist in der Praxis nicht immer zu trennen, da die Konsumenten die Drogen bis vor ihrem Konsum i.d.R. auch besitzen. Mit dem Besitz könnten die Süchtigen die Drogen jedoch auch verbreiten bzw. verkaufen, und das soll verhindert und verfolgt werden – im Übrigen auch auf der untersten Handelsstufe, wenngleich natürlich angestrebt wird, an die Hinterleute heranzukommen.
Das ist die Perversion der Kriminalitätsbekämpfung nach CDU/CSU-Konzept: Es sollen rechtschaffene, unbescholtene Männer verfolgt werden, um so die wirklich kriminellen Menschenhändler und Zuhälter zu treffen, die man mit diesem Konzept aber weder direkt noch indirekt trifft. Ein Bußgeld gegen einen erwischten Freier trägt zur Verfolgung der wirklich Kriminellen nichts bei, gar nichts.
Es fragt sich auch, ob bei der Inanspruchnahme von nachweislich freiwillig erbrachten Prostitutionsleistungen überhaupt ein schutzwürdiges und damit ein strafbares öffentliches Interesse vorliegt. (Der Nachweis der Freiwilligkeit könnte in Zuge einer nach Prostitutionsschutzgesetz schon derzeit zu erfolgenden Anmeldung erbracht werden.) Wenn der Sexverkauf freiwillig erfolgt und niemandem ein Schaden entsteht, dann fehlt auch das öffentliche Interesse an der Strafbarkeit, und eine Strafbarkeit wäre nach unserer Verfassungsordnung gar nicht zulässig. Das Bundesverfassungsgericht würde sicherlich Arbeit bekommen, wenn das CDU/CSU-Konzept Gesetzeskraft erlangte.
Auch die Perversion der Schuldumkehr hat Tradition. In der Wehrmacht gab es Disziplinarmaßnahmen wegen „Verleitung zum Kameradendiebstahl“, etwa bei versehentlichem Nicht-Abschließen des Spindes. Bestraft wurde dadurch das Diebstahlsopfer und nicht der unerkannt gebliebene Dieb. Als Straftatbestand wäre das heute nicht aufrechtzuerhalten, da der Vorsatz zur Anstiftung zu einer Straftat fehlte; es war allerding auch in der Wehrmacht nur eine Disziplinarsache. Das Prinzip ist aber dasselbe wie bei der Strafbarkeit des Sexkaufs: Dem Dieb bzw. dem Menschenhändler und Zuhälter soll die Geschäftsgrundlage entzogen werden, indem nicht die Täter, sondern der Bestohlene bzw. der Freier bestraft wird.
Die Perfidie der CDU/CSU
Eine besondere Perfidie des Antrags der CDU/CSU-Fraktion liegt darin, dass der Sexkauf als Vergehen und nicht als Verbrechen verfolgt werden soll. Vergehen sind Taten mit einem Strafmaß unter einem Jahr Gefängnis oder Geldbuße. Geldbußen bis 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, und der Versuch eines Vergehens ist nicht strafbar. In Frankreich beträgt das Bußgeld für Freier 1.500 Euro. Würde man sich daran orientieren, bliebe es bei einem Vergehen mit einem Strafmaß von unter 90 Tagessätzen.
Das wäre angesichts der eigentlich zu bekämpfenden Verbrechen um Menschenhandel und Zwangsprostitution noch glimpflich, könnte man meinen. Aber, und das ist die Perfidie, eine Geldbuße unter 90 Tagessätzen kann von den Gerichten ohne Verhandlung durch Strafbefehl verhängt werden. Aus Scham wird kaum ein Freier dagegen Rechtsmittel einlegen und die Sache als besonders teuren Bordellbesuch wegstecken. Diese beabsichtigte Effizienz der Strafverfolgung begünstigt dann deren Massenhaftigkeit wie bei Straßenverkehrsübertretungen.
Aber wie sollte dieser neue Straftatbestand eigentlich verfolgt werden? Da Bordelle dann verboten sein werden, müsste sich das Gewerbe in die heimliche Wohnungsprostitution zurückziehen. Wenn der Versuch – eben bei Vergehen – straflos bleibt, reichte es nicht aus, wenn Zivilfahnder den Freiern im Treppenhaus auflauerten. Sie müssten schon in die Wohnung hineinsehen und die Täter in actu flagranti ertappen, nicht nur in actu corporis, sondern gerade auch in actupecuniae. Als Homosexualität noch strafbar war und es noch mehr öffentliche Pissoirs gab, die den verfolgten Homosexuellen als heimliche Treffpunkte dienten, gab es darin einseitig durchsichtige Wände, hinter denen Agenten der Sittenpolizei standen. Heute würde man das in den Wohnungen mit elektronischen Mitteln versuchen. Aber dafür brauchte es richterlichen Beschlüsse und geheimdienstliche Observationen – für ein Vergehen mit ca. 1.500 Euro Buße.
Wenn es 200.000 bis 400.000 Prostituierte in Deutschland gibt und das CDU/CSU-Konzept dieses Angebot auf die Hälfte reduzieren würde, bliebe für die Fahnder immer noch viel zu tun, um gegen die unverminderte Nachfrage einen Fahndungsdruck zumindest zur Abschreckung darzustellen. Die zuständigen Polizeibehörden der Länder und Großstädte würden sich für die Übertragung dieser ehrenvollen Aufgabe bedanken, und man mag mutmaßen, mit welcher Priorisierung sie die stets begrenzten Kapazitäten einsetzen werden – ob sie den Vergehen der Freier einen Vorrang vor den Verbrechen von Pädophilen, Drogenhändlern, Online-Betrügern, Wohnungseinbrechern, politisch motivierten Gewalttätern u.a.m. einräumen würden – in einem Land, in dem schon massenhafte Fahrraddiebstähle nicht mehr ernsthaft verfolgt werden.
Oder ist das von der CDU/CSU vielleicht alles nicht ganz ernst gemeint, weil es ohnehin nicht zu realisieren ist. Ist das nur Symbolpolitik mit verteilten Rollen für bestimmte Wählerklientele. Denn außer von den genannten weiblichen Protagonistinnen hört man aus der CDU/CSU nicht viel zum Thema, schon gar nicht von den Männern, die dort wirklich etwas zu sagen haben. Auch das wäre perfide.
Denken Frau Klöckner und Frau Bär so weit?
Wenn das Angebot an Prostitutionsleistungen reduziert wird, aber die kaufkräftige Nachfrage unverändert bleibt, dann steigen zwangsläufig die Preise. Das würde die Einkommen im Gewerbe anheben und je nach Verhandlungsmacht stärker die Einkommen der Zuhälter oder die der Prostituierten. Wenn das Gewerbe in die Illegalität abgedrängt wird, wird eher die Verhandlungsmacht der Zuhälter zunehmen als die der Prostituierten. Nun wissen wir seit Adam Smith (1723 – 1790), dass, wenn in einer Branche die Profite steigen, dadurch weitere Anbieter angezogen werden. In diesem Falle wären es gerade solche, die bekämpft werden sollen.
Soll man den Damen Klöckner und Bär unterstellen, dass sie so weit denken können?
[1] Der Name Klöckner leitet sich aus der niederdeutschen Berufsbezeichnung für den Glockner, Glockenläuter bzw. Küster her.
