Die AfD verbieten? Oder doch endlich mal bekämpfen?

von Diskurs Hamburg

Der Beitrag im PDF-Format findet sich hier.

Am 2. Mai hat das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Gutachten von 1.100 Seiten Umfang vorgelegt, in dem die AfD von einem „Verdachtsfall“ auf nun „gesichert rechtsextremistisch“ hochgestuft wurde. Der Inhalt des Gutachtes blieb zunächst geheim, um vorgeblich die Quellen des Verfassungsschutzes zu schützen. Mittlerweile sind die Inhalte des Gutachtens dennoch durchgesickert, und nachdem die AfD Klage gegen ihre Hochstufung erhoben hat, hat der Verfassungsschutz die Hochstufung bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt.

Verfassungsschutz rechtsstaatlich höchst sonderbar

Das ist ein Vorgehen, das rechtsstaatlich höchst sonderbar anmutet, denn: 

  1. Die Rechtsfolge einer Hochstufung vom „Verdachtsfall“ zum „gesicherten“ Fall ist es gerade, dass es dem Verfassungsschutz dann möglich ist, die AfD mit geheimdienstlichen Methoden, also nicht mehr nur anhand öffentlich zugänglicher Quellen zu beobachten. Welche Quellen sollten denn dann durch die Geheimhaltung des Gutachtens geschützt werden?
  • Wie soll sich denn eine dermaßen bezichtigte Organisation gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen können, wenn sie die Vorwürfe noch nicht einmal kennt? Das ist eine abstruse Situation, die an Geheimverfahren stalinistischer Provenienz erinnert. Und hat nicht die Öffentlichkeit ein Anrecht zu erfahren, was der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag von einer Bundesbehörde vorgeworfen wird?
  • Schließlich hat das Bundesamt die Hochstufung wieder zurückgezogen, also auf die Rechtsfolge geheimdienstlicher Beobachtung verzichtet, nachdem die AfD erwartungsgemäß dagegen Klage erhoben hat. Ist sich das Bundesamt doch nicht so sicher? Ist die Gefahr, die von der AfD ausgeht, doch nicht so hoch, dass unverzüglich gehandelt werden muss? 

Um das klarzumachen: Sollten etwa die elektronischen Kommunikationsmittel einer Drogendealer-Bande nicht von der Polizei abgehört werden, solange diese Verbrecher nicht rechtskräftig verurteilt worden sind?

Alles sonderbar, sehr sonderbar. Und von der seinerzeit noch verantwortlichen Innenministerin Faeser (SPD) auch politisch dumm, denn ein derartiger Umgang mit dem Rechtsstaat schürt weiter die Zweifel an demselben und treibt die Zweifler in die Arme der AfD.

Dennoch: Die AfD ist gefährlich

Hier sollen jedoch keine Zweifel aufkommen: Die AfD ist eine Gefahr für unseren souveränen und demokratischen Rechtsstaat. Und zwar aus den folgenden, der Bedeutung nach geordneten politischen, nicht unbedingt rechtlichen Gründen:

  1. Die AfD unterminiert mit ihrer russlandfreundlichen Haltung zum russisch-ukrainischen Krieg und ihrer verantwortungslosen „Friedens“-Rhetorik den Zusammenhalt des durch die Unzuverlässigkeit der Trump-USA ohnehin schon arg strapazierten westlichen Verteidigungsbündnisses, was eine Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie darstellt. Diese Haltung der AfD ist landesverräterisch.
  • Die rechten Regierungen wie die der PiS in Polen, von Orban in Ungarn, von Erdogan in der Türkei oder von Trump in den USA schalten systematisch die Justiz aus, beschränken gesetzlich und wirtschaftlich oppositionelle Medien, betreiben eine kulturkämpferisch verbrämte Diskriminierung von Minderheiten, und sie errichten ein Regime der Korruption. Es besteht der berechtigter Verdacht, dass auch die AfD derartige Zustände in Deutschland herstellen wird, wenn sie denn nur einmal an den Schalthebeln der Macht sitzt. Die Neigung rechter Regierungen zur Korruption wird anhand der AfD nur deshalb nicht offenbar, weil ihre Leute noch nicht an den Fleischtöpfen sitzen.
  • Die AfD ist weder personell noch programmatisch auf das gute Regieren eines so komplexen Gebildes wie der Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Schon die demokratischen Parteien tun sich damit schwer, die Herausforderungen zu bewältigen, und es gelingt ihnen allzu oft nicht. Was geschieht aber erst, wenn die populistisch-ideologische AfD (allein) regieren soll? Es gibt heute kein preußisch-konservatives und national gesonnenes Beamtentum wie 1933, das dem neuen Regime den Rücken freihielte. Es würde nur noch schlimmer.

Von alledem liest man im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht viel. Aber das sind die offenen Wunden der AfD, und wir kommen am Schluss darauf zurück. 

Was wird der AfD eigentlich vorgeworfen?

Was hat nun zur Hochstufung als „gesicherter Fall“ geführt? Das Gutachten dekliniert durch, was eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausmacht: Verletzungen der Menschenwürde, des Demokratieprinzips, des Rechtsstaatlichkeitsprinzips, dazu noch die Positionierung zum Nationalsozialismus. Lediglich die „menschenwürdewidrigen“ Einstellungen (in) der AfD führten zur Hochstufung zum „gesicherten“ Fall; bei den übrigen Punkten bleibe es beim „Verdachtsfall“.[1] Aus dem Grundgesetz ergibt sich im Übrigen nichts über die Positionierung zum Nationalsozialismus; historisch war das Grundgesetz ebenso ein Schutz gegen eine kommunistische Diktatur.

Hinsichtlich der „menschenwürdewidrigen“ Einstellungen werden die bekannten Vorwürfe erhoben wie Ausländerdiskriminierung und Islamfeindlichkeit. Das wird an den ebenfalls bekannten Ausdrücken wie „Umvolkung“, „Passdeutsche“ oder „Clash of Cultures“ festgemacht, wobei letzterer als Clash of Civilizations 1996 von dem Harvard-Gelehrten Samuel P. Huntington geprägt worden ist. Mit dem Wort „Umvolkung“ ist zwar eine übertriebene, etwas verschwörungstheoretische Unterstellung verbunden, aber die Beobachtung, dass der Anteil von Migranten im Straßenbild, in den Schulen oder in vielen Berufen stetig zunimmt, muss ja irgendwie ausgedrückt werden dürfen. Sicherlich ist der Ausdruck „Passdeutsche“ abwertend gemeint, aber es gibt nun einmal Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund und nicht jeder muss alle gleich gernhaben. Sind derartige Unterscheidungen damit verfassungswidrig?

Der Begriff der „Würde des Menschen“ ist ein offener und stark umstrittener Begriff, der sich nicht auf eine feste Definition reduzieren lässtliest man in einem Kommentar zu Art. 1 GG[2] und dann wie zur Bestätigung dieses Eingangssatzes weiter: „Die Menschenwürde garantiert, dass jeder Mensch als Subjekt behandelt wird und nicht zum bloßen Objekt staatlicher Maßnahmen degradiert werden darf. … Die Würde des Menschen schützt auch die individuelle Integrität und Identität eines jeden Menschen, einschließlich des Rechts auf Selbstachtung und Selbstbestimmung.“ Darf man danach keine Subjekte mehr mit individueller Integrität und Identität von anderen Subjekten unterscheiden und nach dem Gleichheitsgrundsatz – Gleiches gleich und Ungleiches ungleich – unterschiedlich bewerten und behandeln? Und wenn man es tut, soll das eine Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellen?

Und das soll verfassungswidrig sein?

Wer nach konkreten Ausgestaltungen der Menschenwürde durch die Rechtsprechung sucht, findet lediglich etwas über das Folterverbot, das Verbot der Erniedrigung von Häftlingen und die Gewährleistung eines Existenzminimums, was aber im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz keine Rolle spielt. Alles andere ist in unserer Rechtsordnung durch Spezialnormen geregelt, die einer Generalnorm wie Art. 1. GG vorausgehen. Das Verfassungsgebot zur Achtung der Menschenwürde wird durch das Bundesamt für Verfassungsschutz schlicht überdehnt.

Es ist nun einmal so, dass die Kriminalitätsquote von Migranten mit oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit um ein Mehrfaches höher liegt als die Kriminalitätsquote einheimischer Deutscher und dass es spezifische Verbrechensarten gibt, die besonders Migranten zuzuordnen sind. Es ist auch so, dass sich im Alltag Verhaltensweisen von Migranten zeigen, die auf eine mangelnde Integration und einen mangelnden Integrationswillen hinweisen, an denen sich die einheimischen Deutschen stören, und dass dieses auch häufig im Zusammenhang mit der Kultur islamischer Länder steht. Und es ist auch zutreffend, dass insbesondere Flüchtlinge das Sozialsystem und die Kommunen belasten, ohne dass sich aus dieser Zuwanderung in absehbarer Zeit ein Return on invest für unsere demographisch belastete Wirtschaft ergeben wird.

Das muss doch alles im politischen Diskurs zum Ausdruck gebracht werden dürfen, und es müssen auch politische Maßnahmen, einschließlich untauglicher, gefordert werden dürfen. Und da es sich um einen politischen Diskurs handelt, muss er auch mit der damit verbundenen emotionalen und polemischen Schärfe geführt werden dürfen. Das ist alles durch unsere politischen Grundrechte des Grundgesetzes gedeckt.

Man muss einräumen, dass der politische Diskurs vonseiten der AfD bisweilen mit schärferer Polemik und Herabwürdigung als von anderen Parteien geführt wird. Und bisweilen sind auch die Grenzen von AfD-Angehörigen zu gewaltbereiten rechtsradikalen Kreisen fließend. Man muss das als graduelle Abstufungen einer generell migrationsfeindlichen Politik ansehen. Aber das ist nicht der Kern des Verfassungsschutzgutachtens, und dafür gibt es die Strafverfolgung. Derartige Abstufungen gibt und gab es auch immer am linken Rand des politischen Spektrums. Als der Verfasser dieses Beitrages und der letzte sozialdemokratische Bundeskanzler in den 1970er Jahren gemeinsam dem unter DDR-Einfluss stehenden Stamokap-Flügel der Jungsozialisten in der SPD angehörten, dachte niemand daran, die Jusos oder die SPD als linksextremen Verdachtsfall einzustufen. Selbst die klar DDR-abhängige DKP blieb unbehelligt.

Die Probleme schlumpfig weggegrinst

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel ist hinlänglich auch aus ihren eigenen Reihen für ihre Migrationspolitik ab 2015 kritisiert worden, und ihr jetzt wieder christdemokratischer Nachfolger versucht, diese Politik zu korrigieren. Aber man muss auch festhalten, dass der sozialdemokratische Koalitionspartner unter Sigmar Gabriel, Martin Schulz, Andrea Nahles, Olaf Scholz oder wie dessen Führer sonst noch hießen, die Politik von Angela Merkel widerspruchslos mitgetragen haben. Vielmehr kam diese Politik der SPD sehr entgegen, wofür hier nur die von Olaf Scholz in Hamburg geförderte ehemalige Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özuguz als Beispiel angeführt werden soll.[3]

Als der Verfasser dieses Beitrags noch SPD-Mitglied war – er ist in diesem Frühjahr nach der Fortsetzung der rot-grünen Schildbürger-Koalition in Hamburg ausgetreten –, hatte er nach der mit 20,5% und Martin Schulz verlorenen Bundestagswahl 2017 ein Papier verfasst, in dem er seiner Partei die Einwanderungspolitik der dänischen Genossin Mette Frederiksen anempfahl, und er hatte dieses Papier einigen seiner Genossen, darunter seinem Hamburger SPD-Landesvorsitzenden Olaf Scholz geschickt. Der Landesvorsitzende und der Verfasser kannten sich aus Juso-Tagen, und der Landesvorsitzende war auch für funktionslose Parteimitglieder noch ansprechbar als der Verfasser ihm auf einer Parteiveranstaltung begegnete und fragte, ob er sein Papier gelesen habe, was er bejahte. Und was er dazu sage, fragte der Verfasser nach. Daraufhin setzte der Landesvorsitzende sein, von Markus Söder später so beschriebenes „schlumpfiges Grinsen“ auf und äußerte sich nicht weiter.

Der Verfasser bildet sich auf diese Begegnung nichts ein, denn ähnlich wird es vielen anderen ergangen sein, die die Politik der SPD von innen oder von außen zu beeinflussen versucht haben. Während der Kanzlerschaft von Angela Merkel ist der Stimmenanteil der AfD zwar von 4,7% (2013) auf 12,6% (2017) angestiegen und auf 10,3% (2021) wieder etwas zurückgegangen. Olaf Scholz geht jedoch nun als der Bundeskanzler in die Geschichte ein, während dessen Amtszeit sich der der Stimmenanteil der AfD von 10,3% auf 20,8% (2025) verdoppelt hat.

Das Versagen von Merkel-CDU, SPD und Grünen in der Migrationspolitik wurde jahrelang nicht eingeräumt. Das Benennen der Probleme durch die AfD wurde als rechtsextrem diffamiert, und moderatere Kritiker derselben Probleme wurden als Steigbügelhalter der AfD angeprangert. Auf den großen Demonstrationen gegen die AfD Anfang 2024 konnte man die Fridays for Future-Aktivistin Luisa Neugebauer gegen CDU und FDP agitieren hören – was für eine großartige Einheit der Demokraten! Das jahrelange Nichtbenennen der selbstverschuldeten Probleme ist der eigentliche Grund dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt die reine Benennung der Probleme mit einer Überdehnung des Menschenwürdegebots beantwortet. 

Die SPD hat sich in Gestalt ihres Parteivorsitzenden Klingbeil und ihrer neuen Justizministerin Hubig für eine Prüfung eines Verbotsverfahren entschieden. Dadurch wird die AfD jedoch nicht zurückgedrängt werden, denn das ist ein alter Hut. Das Risiko, dass ein Verbotsverfahren scheitert, ist überdies sehr groß, und einen größeren Gefallen könnte man der AfD kaum erweisen.

Die AfD wird gar nicht bekämpft

Wenn Verfassungsschutz- und Verbotspolitik die AfD nicht kleinkriegen können, muss die AfD endlich politisch bekämpft werden. Aber genau das geschieht nicht. Die deutsche Linke und voran die SPD, die am meisten Wähler an die AfD verloren hat, bekämpfen eine seit 80 Jahren tote Chimäre aus Geschichtsbüchern und politisch korrekter Traditionsduselei, für die sich niemand interessiert, der sich auf X, Facebook, Instagram, YouTube, TikTok oder Telegram tummelt. Der Appell an die nationalsozialistische Vergangenheit ängstigt keinen AfD-Wähler mehr und stellt überdies auch keine reale Bedrohung wie im September 1939 oder im Juni 1941 dar.

Aber über den eigenen Schatten zu springen und die Versäumnisse der eigenen Politik einzuräumen und diese Politik zu ändern, wird nur langsam und halbherzig gewagt. Die nach den Reformen der Agenda-Politik von Gerhard Schröder rückläufige Arbeitslosigkeit hatte der Linkspartei des Oskar Lafontaine so sehr die Luft aus den Segeln genommen, dass die Partei 2021 nur noch wegen dreier Direktmandate in den Bundestag einziehen konnte. Warum verfolgt man dieses Rezept nicht auch gegenüber der AfD? Noch einmal: Mette Frederiksen hat mit einer stringenten Migrationspolitik die Rechtspopulisten in Dänemark am Boden gehalten.

Und warum bekämpft man die AfD nicht dort, wo sie wirklich verwundbar ist? Hat man eine Beißhemmung in Sachen Russlandpolitik und Landesverrat, weil man im Herzen doch lieber Pazifist als Verteidigungspolitiker ist? Mag man diesen zwielichtigen AfD-Figuren nicht vorhalten, dass aus ihnen einmal genauso korrupte Orbans, Kaczyńskis, Erdogans oder Trumps werden, weil man sich zu fein dazu ist, selbst die Möglichkeiten des Skandalisierens auszunutzen, oder gar diplomatische Rücksichten gegenüber dem Ausland nimmt? Wagt man es nicht, die AfD wegen ihrer Regierungsunfähigkeit zu verspotten, weil man selbst den Herausforderungen der Zeit nicht gewachsen ist und lieber seinen bürokratischen Kontrollwahn auslebt?

Es scheint so zu sein.


[1]   Frederike Haupt/Theresa Weiß: Ist das der Charakter der AfD?, F.A.Z. v. 22.05.2025, S. 10

[2]   https://opinioiuris.de/kommentar/gg/1#Wortlaut_und_Bedeutung

[3]   siehe z.B. Necla Kelek: Aydan Özuguz: Es ist nicht neu …, in: Emma, Oktober 2024, https://www.emma.de/artikel/ministerin-aydan-oezuguz-entlarvt-334201

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN