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Bis 2031 gilt die „doppelte Haltelinie“ mit einer Standardrente von mindestens 48 Prozent des Durchschnittseinkommens und einem Beitragssatz von 20 Prozent. Doch die ist langfristig in Gefahr. Bereits jetzt ist bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent ein Bundeszuschuss i.H.v. 128 Mrd. Euro notwendig, knapp ein Viertel des Bundeshaushaltes. Deshalb war die Einsetzung einer unabhängigen Rentenkommission mehr als notwendig. Die dreizehn Mitglieder, davon zehn Fachleute, legten am 23. Juni ihre 33 Vorschläge der Sozialministerin vor. Kostenbegrenzung, Anpassungen beim Renteneintrittsalter, Ausweitung des Versichertenkreises und eine gesetzliche Kapitalrente sind die zentralen Elemente des „Gesamtkunstwerkes“. Wieder aktiviert werden soll der erst Ende 2025 ausgeschaltete Demographiefaktor, der den Anstieg der Renten verlangsamt, wenn es mehr Rentner und weniger Zahler gibt. Neben der Rente mit 67 ab 2031 soll eine zwei-zu-eins-Regel eingeführt werden: Bei einem Anstieg der Lebenserwartung um ein Jahr würden zwei Drittel (acht Monate) als zusätzliche Lebensarbeitszeit genutzt. Ein Drittel (vier Monate) käme – im Durchschnitt – der Verlängerung des Ruhestands zugute. Die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts auf 64 Jahre sieht parallel einen versicherungsmathematisch gerechten, höheren Abschlag als die bisherigen 0,3 Prozent je Monat vor. Der Personenkreis der gesetzlich Versicherten soll zudem ausgeweitet werden. U.a. sollen Selbständige zukünftig einzahlen und Minijobs abgeschafft werden.
Ein wesentlicher Vorschlag ist die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente nach schwedischem Vorbild. Im derzeitigen Umlageverfahren werden die heute erhobenen Beiträge sofort für die heute zu zahlenden Renten verwendet (linke Tasche, rechte Tasche). Bis auf eine „Nachhaltigkeitsrücklage“ des mindestens 0,2-fachen einer Monatsausgabe wird keinerlei Vorsorge getroffen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die eingesammelten Beiträge hingegen für zukünftige Rentenzahlungen renditetragend angelegt. Die Vorteilhaftigkeit des jeweiligen Systems wird zentral von der Wachstumsrate der (Arbeits-)Bevölkerung bestimmt (Aaron-Theorem). Das Umlageverfahren erzielt eine virtuelle Rendite durch die Wachstumsrate der Lohnsumme, aus der die Rentenbeiträge gezahlt werden. Je höher diese ist, desto geringer sind die prozentualen Abführungen. Die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens entspricht grob dem Marktzins, der durch die jeweilige Anlage der Beiträge erzielt wird. Das Umlageverfahren ist generell in jungen, wachsenden Volkswirtschaften vorteilhafter. Denn dann ist die Wachstumsrate der Lohnsumme i.d.R. höher als der Zinssatz am Kapitalmarkt. Bei schrumpfendem Arbeitskräftepotenzial ist hingegen das Kapitaldeckungsverfahren vorteilhafter. Der Marktzins ist dann normalerweise höher als das Lohnsummenwachstum, das sich bei geringerem Arbeitseinsatz nur durch einen Produktivitätsanstieg kompensieren lässt. Dieser Kipppunkt ist für die deutsche Volkswirtschaft trotz erheblicher Migration seit Jahren erreicht, wie auch der Anstieg des Bundeszuschusses nahelegt. Auch Zuwanderung löst nur dann das Problem, wenn sie das Durchschnittseinkommen steigert. Doch eine Umstellung auf eine kapitalgedeckte Rente ist keinesfalls komplett möglich, da dies eine Doppelbelastung der jungen Generation bedingen würde. Sie müsste für ihre Eltern und sich selbst vorsorgen. Von daher erscheint eine Kombination beider Systeme eine späte, aber sinnvolle Einsicht.
In Schweden beträgt der Beitragssatz der gesetzlichen Rente im Umlageverfahren 16 Prozent. Seit der großen Reform 1998 fließen weitere 2,5 Prozent verpflichtend in eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge – der Gesamtbeitrag blieb aber durch die Reform unverändert bei 18,5 Prozent. Soweit die Beschäftigten keine andere Anlageentscheidung für zugelassene Fonds treffen, legt der AP7-Staatsfonds die Gelder an – mit einer durchschnittlichen Rendite von bislang 11 Prozent p.a. und Verwaltungskosten von weniger als 0,2 Prozent. Der norwegische Staatsfonds (Government Pension Fund Global) kann hingegen nicht als Vorbild dienen. Als generelle Zukunftsvorsorge legt er die staatlichen Öl- und Gaseinnahmen Norwegens international in Aktien, Anleihen sowie Immobilien an – derzeitiger Wert ca. 1,4 Bill. Euro.
Gemäß dem Kommissionsvorschlag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – neben dem normalen Rentenbeitrag – beginnend 2028 einen Zusatzbeitrag von zunächst einem halben, später zwei Prozent des Bruttolohns in die Kapitalkomponente ein. Abweichend vom vielbemühten Vorbild Schwedens steigt also der Gesamtbeitragssatz. Zwecks Anlage der Beiträge soll ein „öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds“ gegründet werden. Als Beispiel wird auf den bereits existierenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) verwiesen. Daneben soll die Wahl aus einer begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds möglich sein. Die Kapitalanlage soll professionell und langfristig orientiert erfolgen. Eine breite Streuung in verschiedene Anlageklassen (Aktien, Anleihen etc.), Länder und Branchen soll die Ertragsrisiken bei zugleich relativ hoher Rendite mindern. Für alle Beitragszahler werden personalisierte Kapitalkonten eingerichtet. Entgegen einem Wertpapierdepot können sie aber nicht vererbt werden, sie verfallen mit dem Tod. Auch ein Zugriff im persönlichen Notfall ist nicht möglich.
Mit dem Zusatzbeitrag von zwei Prozent wird der Rentenbeitrag mittelfristig auf 22,5 Prozent steigen und die eine „Haltelinie“ damit gerissen. Sie war wohl niemals realistisch. Das Zusatzvolumen würde zwischen 30 und 40 Mrd. Euro pro Jahr betragen. Hierbei ist die hälftige Arbeitgeberbeteiligung Augenwischerei, denn alle Sozialbeiträge müssen von Beschäftigten erwirtschaftet werden – der Arbeitgeber behält die gesamten gesetzlichen Sozialbeiträge ein und führt sie im Namen des Arbeitnehmers ab. Mindert der Zusatzbeitrag den Konsum, wie einige befürchten? Das ist zumindest teilweise nicht zu erwarten. Denn das gesetzliche Rentenzwangssparen löst ggf. Minderungseffekte bei der privaten Vorsorge für das Alter aus. Insbesondere Personen mit niedrigem Gesamteinkommen werden sich privates Sparen nicht mehr im bisherigen Umfang (kürzer: so) leisten können. Zudem darf nicht übersehen werden, dass der staatliche Zwang individuelle Freiheitsrechte einschränkt – den Zugriff in Notlagen oder das Vererben von erspartem Kapital bspw. vor Erreichen des Renteneintrittsalters. Insofern erfolgt zwar eine Altersvorsorge im Rahmen der staatlichen Regeln, nicht aber eine individuelle Risikoabsicherung. Dies könnte man als die politischen Kosten zum Erhalt des Sozialstaatsprinzips auffassen.
Eine nicht unerhebliche Gefahr besteht in der Zweckentfremdung des angesparten Rentenkapitalstocks. Denn es ist nicht das Kapital der Einzahler, sondern es sind Gelder, auf die die Politik potenziell Zugriff hat. So bedient sich aktuell die schleswig-holsteinische Landesregierung eines 2018 errichteten Versorgungsfonds zur Stabilisierung der Pensionen der Beamten, um Haushaltslöcher zu stopfen. Die Rentenexperten sehen diese Gefahr und fordern, „das angelegte Kapital [müsse] vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden“. Zudem sei die „Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme und die Besetzung eines professionellen Anlageausschusses durch externe Fachleute“ zu gewährleisten. So könnte eine entsprechend geneigte Regierung spezielle Nachhaltigkeitskriterien bevorzugen. Als Lösung könnte man die Verwaltung des Rentenfonds politikfern der Bundesbank übertragen, wie sie in Norwegen dem Norges Bank Investment Management (NBIM) obliegt.
Kritisch ist die schrittweise Einführung der gesetzlichen Kapitalrente zu sehen, wenn doch die Notwendigkeit offensichtlich ist. Denn auch der schwedische AP7-Fonds benötigte etwa 10 Jahre Anlauf, um sichtbar zur Leistung des Gesamtsystems beizutragen (Zinseszinseffekt). Zum Schutz der Rentenneuzugänge ab 2032 soll deshalb ein Übergangsfaktor – finanziert aus Steuermitteln – dafür sorgen, dass auch bei kurzer Ansparzeit ein Vorteil aus der Kapitalrente möglich ist.
Die jetzige sozialpolitische Renten-Notlage könnte man als strukturelles Demokratie-Defizit beschreiben. Denn die Generation 60 plus hatte bei der letzten Bundestagswahl einen Anteil von 42 Prozent, während aus der Gruppe der unter 30-Jährigen lediglich 13 Prozent kamen. Mit Generationenvorsorge lassen sich keine Wahlen (mehr) gewinnen. Auch deshalb wird der Experteneinfluss umso wichtiger.
Literatur
Artikel und Monographien
Böhm, Julius (2026), Warum die Kapitalrente gut klingt, aber unseriös und unrealistisch ist, in: NiUS, 26.06.2026, https://nius.de/analyse/kapitalrente-rentenreform-unserioes (Abrufdatum 27.06.2026).
Creutzburg, Dietrich (2026), Die Details der großen Reform, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt, 22.06.2026, S. 17.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) (2026), Schwedens Rentensystem – der Goldstandard?, https://www.gdv.de/gdv/themen/leben/schwedisches-rentensystem-201454 (Abrufdatum 27.06.2026).
Mohr, Daniel (2026), Was bringt eine Kapitalrente?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt, 24.06.2026, S. 23.
Rentenkommission (2026a), 33 Empfehlungen zur Rentenreform, Übergabe 23. Juni 2026, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html (Abrufdatum 26.06.2026).
Rentenkommission (2026b), Empfehlungen der Alterssicherungskommission, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Abrufdatum 26.06.2026).
van Suntum, Ulrich (2026), Gesamtkunstwerk mit Schönheitsfehlern, Junge Freiheit Online, 24.06.2026.
Rechtsgrundlagen, Dokumente und Daten
FDP (2025), Das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2025, https://www.fdp.de/sites/default/files/2024-12/fdp-wahlprogramm_2025.pdf(Abrufdatum 27.06.2026).
Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (o.J.), Alter, Alterssicherung, Rentenversicherung – Infografiken mit Kurzanalysen: zum Download und Ausdruck, https://www.sozialpolitik-aktuell.de/alter-datensammlung.html#zahl-der-rentner-und-rentnerinnen-rentenbezugsdauer (Abrufdatum 26.06.2026).
[1] Zuerst erschienen in Junge Freiheit
