Sonderwirtschaftszonen in Deutschland – ein Mittel gegen die Investitionsschwäche?

von Diskurs Hamburg

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Die deutsche Stagnation

Das deutsche Brutto-Inlandsprodukt (BIP) stagniert seit einem Jahrzehnt (Abb. 1).[1] Die jüngste Prognose der Bundesregierung für 2026 von 0,5 Prozent Wachstum setzt diesen Trend fort.

Abb. 1: Reale BIP-Entwicklung Deutschland, preis- und kalenderbereinigt. Index 1991 = 100. Quelle: Destatis und eigene Berechnung

Wenn das BIP bei nicht schneller als die Beschäftigung steigt (Abb. 2), müssen Produktivität und/oder Kapitalstock gesunken sein. Das spiegelt sich in Deutschland in einer nachhaltigen Investitionsschwäche insbesondere bei den privaten Brutto-Anlageinvestitionen (Abb. 3) wider. Investitionen haben einen Produktivitätseffekt durch technische Innovation, und sie haben einen Kapazitätseffekt. Wenn diese Effekte ausbleiben, muss das BIP stagnieren oder gar sinken.

Abb. 2: Anzahl der Erwerbstätigen Deutschland in Mio., Inlandskonzept. Quelle: Destatis 

Die deutsche Quote der Brutto-Anlageinvestitionen am BIP liegt mit gut 20% zwar im Durchschnitt der EU-Länder. Gemessen am überdurchschnittlichen Anteil des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland am BIP (rd. 20%) ist das aber zu niedrig. Im Vereinigten Königreich liegt diese Investitionsquote bei 17 bis 18 Prozent, wo allerdings auch der Anteil des verarbeitenden Gewerbes sehr niedrig ist (ca. 17%). In den USA und in Japan liegt die Investitionsquote bei 23% bei einem Anteil des verarbeitenden Gewerbes von rd. 11%), in Südkorea bei 30% und in China bei 40%. 

China ist mit Europa nicht vergleichbar, aber die chinesische Investitionsquote von 40% wirft bei einem Anteil des verarbeitenden Gewerbes von rd. 25% schon ein Licht auf den Zusammenhang von Wachstum und Investition, zumal die deutsche Quote im langfristigen Trend sowie gerade auch in den letzten Jahren sinkt. Investitionen sind die Schlüsselgröße für Wachstum oder Stagnation.

Abb. 3:   Brutto-Anlageinvestitionen on Prozent des BIP. Quelle: Destatis 

Die deutsche Investitionsschwäche wird seit längerem beklagt.[2] Als Gründe für die private Investitionsschwäche werden regelmäßig genannt:

  • die steuerliche Belastung der Unternehmen
  • bürokratische Hürden bei der Errichtung und dem Betrieb von Unternehmen
  • die Belastung der Unternehmen mit Sozialleistungen und arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • die Finanzierungsbedingungen und der mangelnde Zugang zu Kapitalmärkten
  • die Energie- und insbesondere die Strompreise

Ein disruptives Konzept: Sonderwirtschaftszonen …

Nicht alle genannten Investitionshindernisse haben deutsche Ursachen. Vieles kommt auch von der EU aus Brüssel. Und man muss einräumen, dass die neue Bundesregierung seit 2025 zaghafte Versuche zum Abbau bürokratischer Regelungen unternommen hat und sie die steuerlichen Regelungen für die Abschreibung von Investitionen verbessern will. Eine durchschlagende Wirkung hat das bisher nicht gehabt. Vielmehr blockiert der Koalitionspartner SPD Reformen, und die CDU bringt kaum den Mut auf, das öffentlich anzugreifen. Diese Reformunfähigkeit mündet stattdessen in Vorschlägen für höhere Sozialbeiträge, Steuern und Schulden.

Die Geduld vieler Unternehmenssprecher ist angesichts der deutschen Stagnation und des Verlusts an internationaler Wettbewerbsfähigkeit am Ende. Anstatt über inkrementelle Schritte, die wieder und wieder im politischen Kompromiss verwässert werden, muss jetzt über eine disruptive oder radikale Veränderung nachgedacht werden. Ein solcher radikaler und hier vorgeschlagener Schritt lehnt sich an das bekannte Konzept der Sonderwirtschaftszonen an.

Bei Wikipedia finden wir als Definition für eine Sonderwirtschaftszone: „… ein meist räumlich abgegrenztes … Gebiet innerhalb eines Staates, für das rechtliche und administrative Erleichterungen für Investoren bestehen. Diese betreffen in der Regel das Zoll- und Steuerrecht, mitunter aber auch andere Rechtsgebiete wie Umwelt-Arbeits- oder Sozialrecht. … Die Einrichtung solcher Zonen hat üblicherweise die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen zum Ziel …[3] Und weiter erfahren wir dort: „Sonderwirtschaftszonen gibt es unter anderem in der Volksrepublik China, in IndienNordkoreaUruguayRusslandVietnam, der Republik Moldau, den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Kasachstan. … Wirtschaftsexperten waren sich [2004] … uneins, ob eine Sonderwirtschaftszone für den Aufbau Ost eingerichtet werden sollte. So plädierte eine … Expertenrunde um den ehemaligen Ersten Bürgermeister von Hamburg Klaus von Dohnanyi [dafür]. Andere hielten sie jedoch … im Hinblick auf EU-Gesetze für nicht durchsetzbar.[4] Im EU-Land Polen gibt es allerdings 14 Sonderwirtschaftszonen, deren Laufzeit 2013 bis Ende 2026 verlängert wurde.

In einer Sonderwirtschaftszone könnten die genannten steuerlichen, bürokratischen, arbeits- und sozialrechtlichen, Finanzierungs- und energiepreislichen Investitionshindernisse durch gesetzliche Ausnahmen zumindest teilweise entfallen. Um von vornherein das EU- Argument auszuhebeln: Sonderwirtschaftszonen bzw. das daran angelehnte Konzept dürften dann nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten EU-Binnenmarkt nach spezifischen nationalen Bedingungen eingerichtet werden. In einem gemeinsamen Binnenmarkt ist davon auszugehen, dass sich Investitionen an der europäischen Peripherie wie in Bulgarien oder Süditalien dort in der Folge als Einkommen und als Nachfrage und damit als Investitionsanreize (unter Sonderwirtschaftsbedingungen) in Deutschland niederschlagen.

Das Konzept der Sonderwirtschaftszonen wird in Entwicklungsländern oder unterentwickelten Regionen angewandt (wozu auch einst Ost-Deutschland gehörte, als der Vorschlag 2004 diskutiert wurde). Sonderwirtschaftszonen stellen ein politisches Zugeständnis eines souveränen Staates an privatwirtschaftliche Investoren dar. Wer sich als Entwicklungsland in einer schwachen Situation befindet, solle derartige Zugeständnisse machen, aber doch nicht das weltweit führende Deutschland, mag man einwenden. Aber so weit ist es gekommen: Deutschland ist nicht mehr in einer weltweit führenden Position, wie man etwa kürzlich auf der Beijing International Automotive Exhibition(24.04.-03.05.2026) beobachten konnte.

… auf Deutschland angewendet: Sonderwirtschaftsbedingungen

  1. Keine geographische Abgrenzung, sondern nach Investitionszielen

Nun wird es in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland kaum möglich sein, sinnvoll abgegrenzbare geographische Gebiete für Sonderwirtschaftszonen auszumachen. Deshalb wird hier in Anlehnung an das Konzept keine geographische, sondern eine an den wirtschaftlichen Zielen orientierte Abgrenzung vorgeschlagen: Unternehmen, die bestimmte Investitionsziele umsetzen, werden bestimmte rechtliche Ausnahmen zugestanden, unabhängig davon, wo sie sich ansiedeln oder angesiedelt sind. Das Konzept – nennen wir es anstatt Sonderwirtschaftszonen Sonder(wirtschafts)bedingungen – ist nicht nur auf ausländische, sondern auch auf EU-inländische Investoren anzuwenden.

Ein Problem besteht darin, zusätzliche Investitionen – aus dem EU-Ausland wie aus dem EU-Inland – zu initiieren und Mitnahmeeffekte durch ohnehin geplante Investitionen zu vermeiden und dabei noch eine ausufernde Antragsbürokratie zu vermeiden (zu letzterem siehe unten).

Man könnte Investitionsvolumina festlegen, die innerhalb von bestimmten Zeiträumen zu erreichen sind, und bei einer Verlängerung der zugestandenen Sonderbedingungen müssten weitere Investitionsvolumina erreicht werden. Es geht hier nicht um die Förderung von Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU), sondern um Investitionsanreize im großen Stil („Klotzen statt Kleckern“), aus denen sich in weiterer Folge ja Nachfrageeffekte für KMU entwickeln können. Ergänzend könnte man Anforderungen an die Wertschöpfung (= Steuern + Gewinne + Finanzierungskosten + Löhne/Honorare) der als Unternehmenseinheiten abzugrenzenden Investitionen stellen. Man könnte auch Wachstumsbranchen und -technologien festgelegen, bei denen Wettbewerbsnachteile aufgeholt oder Spitzenpositionen ausgebaut werden sollen.

Es geht hier nicht um Chancengleichheit für KMU, sondern um Effizienz zur Überwindung der Investitionsschwäche. Das ist merkantilistische Wirtschaftspolitik wie in Preußen bei der Hugenotten-Ansiedelung oder der mit den Stein-Hardenbergschen Reformen gegen Widerstände eigeführten Gewerbefreiheit. Damit ist dem Widerstand entgegenzutreten, der nicht nur aus der KMU-Ecke, sondern gerade auch aus der politisch rot-grünen Ecke zu erwarten ist.

  • Ausgestaltung der Sonderwirtschaftsbedingungen

Die politisch getriebenen Investitionshindernisse sind so vielfältig, dass sie hier nicht alle im Einzelnen behandelt werden können. Es geht hier nur darum, Leitlinien aufzustellen und eine Vorstellung von den Möglichkeiten dr Sonderbedingungen zu entwickeln:

  1. Keine Verfolgung wirtschaftsfremder politischer Ziele, die mittels Unternehmensauflagen indirekt durchgesetzt werden sollen, wie: Lieferkettengesetz, Tarifbindung, Verwendung bestimmter Rohstoffe und Betriebsmittel, Anti-Diskriminierung oder Frauen- oder Behindertenbevorzugung
  • Beschränkung der Statistik- und Berichtspflichten auf ein Minimum. Das ohnehin im Eigeninteresse der Unternehmen durchgeführte betriebliche Rechnungswesen und Controlling muss auch für den Staat ausreichen.
  • Die sofortige Abschreibung der für die Sonderbedingungen erforderlichen Investitionen, die dann zu Verlustvorträgen und so für die ersten Jahre faktisch zur Körperschafts- und Gewerbesteuerfreiheit der Unternehmen führen. Da die Unternehmensgewinne nur einen Teil der Wertschöpfung ausmachen, bleibt dem Staat mit der Besteuerung der Beschäftigten-Einkommen immer noch genügend Besteuerungsgrundlage.
  • Reduzierung von Umweltvorschriften nur auf direkt zumessbare externe Effekte etwa auf Luft, Wasser oder Lärm. Keine direkten Eingriffe in die Produktionsverfahren zum Klimaschutz und nur noch marktwirtschaftliche Steuerung über CO2-Zertifikate.
  • Verzicht auf Baugenehmigungen für die begünstigten Bauinvestitionen, d.h. im Falle von Wohnungsbauunternehmen auch auf die Wohngebäude mit Liberalisierung des Mietrechts für diese Gebäude. Sicherheits-, Ästhetik- oder Komfort-Anforderungen werden für diese Bauten dann marktwirtschaftlich reguliert: Da es verbreitete Baustandards gibt und den Wettbewerb von (bestehenden) Bauten außerhalb der begünstigten Unternehmen, werden sich die Anforderungen der Nutzer im Wettbewerb durchsetzen, ohne dass es dazu der Bauämter bedarf.
  • Vertragsfreiheit für Beschäftigungsverhältnisse. Die den Sonderbedingungen unterliegenden Unternehmen und deren Beschäftigte können frei vereinbaren, ob sie das Beschäftigungsverhältnis als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder als freie Mitarbeit ausgestalten wollen, ohne dass Vorschriften zur sog. Scheinselbständigkeit greifen. Überdies können bei Arbeitsverhältnissen vom Gesetz abweichende Bedingungen zu Kündigungsschutz, Arbeitszeiten u.a.m. vereinbart werden. Da durch die Sonderbedingungen wirtschaftlich starke und technologisch fortschrittliche Unternehmen zu Investitionen angereizt werden sollen, werden sich im Wettbewerb mit der übrigen Wirtschaft um die gesuchten qualifizierten Arbeitskräfte vertragliche Bedingungen herausbilden, die auch den Beschäftigten zugutekommen.
  • Da die Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen oder hier unter Sonderwirtschaftsbedingungen als quasi exterritorial behandelt werden, müssten ihnen auch die Strompreise in Rechnung gestellt werden, die die Stromerzeuger im Stromexport ins Ausland berechnen. Das sind die Strompreise vom Spotmarkt, die um 0,10 €/kWh liegen und nicht die Preise für Endverbraucher von über 0,25 €/kWh.
  • Die Unternehmen unter Sonderwirtschaftsbedingungen können ihre Investitionen beliebig im Ausland finanzieren, ohne dass kredit- oder bankrechtliche Vorschriften greifen. Das Kreditrisiko liegt dann im Ausland, und bei einer Folgeinsolvenz des begünstigten Unternehmens entfallen die Sonderwirtschaftsbedingungen.

Politische Durchsetzung

Angesichts einer derartigen wirtschaftsliberalen, geradezu libertären Agenda ist das Zeter- und Mordio-Geschrei von linken Parteien, Gewerkschaften, Umweltverbänden etc. vorprogrammiert. Dazu muss noch einmal deutlich gesagt werden: Es geht gerade darum, deren Politik der Investitionshindernisse auszuhebeln. Die aufgeführte Agenda ist nicht vollständig. Sie muss aber auch so wie aufgeführt nicht vollständig umgesetzt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, welche Sonderbedingungen welche Investoren anzureizen versprechen.

Die Unternehmen unter Sonderbedingungen stehen im Wettbewerb zur übrigen Wirtschaft, was sich u.a. bei der Vertragsfreiheit für Beschäftigungsverhältnisse auswirken wird. Da die Sonderbedingungen nur zeitlich begrenzt für einzelne Unternehmen gewährt werden, ist keine flächendeckende Erosion des deutschen Rechts zu erwarten. Vielmehr entsteht unter zeitlich limitierten Experimentbedingungen ein Wettbewerb zu den bestehenden Verhältnissen, der sich bei Bewährung in der Breite auswirken wird. Wir holen uns quasi das Ausland ins Inland und sehen, ob und wo es möglicherweise besser funktioniert: Reformen durch Wettbewerb.

Um eine Antragsbürokratie zur Genehmigung der Sonderkonditionen zu vermeiden, könnte man auf das übliche Antragsverfahren zu verzichten. Die Investoren deklarieren einfach, sie entsprächen den geforderten Investitionsbedingungen und verhalten sich entsprechend den Sonderbedingungen. Die Behörden hätten dann nur die Einhaltung der Investitionsbedingungen zu überprüfen und ggf. das vom üblichen Recht abweichende Verhalten zu untersagen.

Deutschland kennt die segensreiche Institution des Föderalismus. Sinnvoll wäre es daher, diese Zuständigkeit für die Sonderkonditionen bei den Bundesländern und nicht beim Bund anzusiedeln. Dadurch könnten gezielt regionale Branchen- und Technologie-Cluster gefördert werden, und es entstünde ein Wettbewerb unter den Bundesländern. Landesregierungen, deren Parteien ihren politischen Steckenpferden den Vorzug gegenüber der Förderung privater Investitionen einräumen, gerieten dann ins Hintertreffen – solange ihre Wähler das mitmachten.

Das mag für manche alles harter Tobak sein. Aber, dass Deutschland wirtschaftlich so ins Hintertreffen geraten ist, ist noch härterer Tobak. Sonderwirtschaftsbedingungen für Investoren sollen kein Tropfen auf den heißen Stein sein, sondern sie sollen einen Klondike-Goldrausch in ein deutsches Investoren-El Dorado bewirken.


[1]   Die Debatte darüber, ob Wirtschaftswachstum sinnvoll ist, ist unsinnig. Gerade diejenigen, die daran Zweifel aufwerfen, fordern Einkommensegalisierung, Sozialleistungen, globale Armutsbekämpfung und Umwelt- und Klimaschutz, die allesamt ohne Wachstum nicht zu finanzieren sind.

[2]   siehe u.a. das Heft 10/2023 des Wirtschaftsdienst mit dem Schwerpunktthema Investitionsschwäche:

https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/10/beitrag/was-kann-gegen-die-investitionsschwaeche-in-deutschland-getan-werden.html

[3]  https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderwirtschaftszone

[4] ebenda

DAS KÖNNTE IHNEN GEFALLEN